Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 42 (18.10.1895)
- Date
- 1895-10-18
- Page
- Seite 679 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 42 Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Srile 679. doch war der Prozentsatz bisher nicht so streng durchgesührt, wie es diesmal ist nnd in Zukunft der Fall sein wird. — Eine neue Rednerschule, in welcher Agitatoren des AhlwardtisinuS ausgebildet werden sollen, wird, wie wir hören, in Berlin eröffnet werden. Wir erfahren über dieses Institut von beftindiskreter Seite einige Details über das Programm der Vorlesungen, welches ein sehr reichhaltiges ist. Es mag vorweg bemerkt werden, daß nur ganz extraordinäre Professoren der Beredtsamkeit angestellt werden und lediglich solche Schüler als Kalumnen Aufnahme finden, welche noch nicht über die Flegel jahre hinaus find. Von den zu erwartenden Vorlesungen seien folgende besonders erwähnt und empfohlen: 1. Das Reden in allen Doppelzungen. 2. Ueber die Kunst, so zu verleumden, daß sicher etwas hängen bleibt. 3. Das Knotensystem in der Disharmonielehre. 4. Die Abstammung des Menschen vom Schimpfanse. 5. Die Wichtigkeit des Amzeugflick-, der Ehrabschneider und anderer Schandwerker für die Agitation. 6. Der Einfluß der Fischfrau auf die Tellersammlung. 7. Wie das Parowdies durch die Macht der Rede zur Herrschaft gelangen kann. 8. Die Kunst, abends in den Tag hinein zu reden. 9. Deklamationslehre. (Vorgetragen werden hierzu: Der phrasende Roland. Ter Lümmel auf Erden. Der Faucher. Der Gang zum Eisenhammerstein. Das Lied von der Glocke Gehlsen's u. s. w.) 10. Fieber das Material, mit welchem das Maul vollgenommen werden muß. — Das sehr zeitgemäße Institut wird schon in diesen Tagen feierlich eröffnet. Herr Ahlwardt wird die üble Nachrede halten. % K. I. — Jüdische Hospitantinnen in den Gemeindeschulen. Rach einer Mitteilung des Provinzialschulkollegiums an die städtische Schuldeputation hat dasselbe die Unterrichtserlaubnis für jüdische Hospitantinnen an den hiesigen Gemeindeschulen dahin erweitert, daß dieselben die jüdischen Gemeindeschullehrerinnen nicht nur in dem Religionsunterricht vertreten dürfen, sondern auch in den andern von denselben geleiteten Unterrichtsfächern. — Diese Nachricht besagt zweierlei.^ Erstens stellt sie fest, daß der Boykott gegen die jüdischen Hospitantinnen ausgehoben ist, zweitens besagt sie, daß die Thätigkeit jüdischer Lehrerinnen sich nicht blos auf den Religionsunterricht beschränken müsse, sondern daß sie sich auch auf den Unterricht in anderen Fächern erstrecken dürfe. — Einen gefühlvollen Nekrolog widmet erst jetzt die „Kreuzzeitung" ihrem verflossenen Chefredakteur, dein verdufteten Freiherrn Woßu: „Herr v. Hammerstein ist ein toter Mann, nnd nichts wäre verfehlter, als für sein Thun noch nach einer Entschuldigung zu suchen. Fst er auch heute noch der Hand der irdischen Gerechtigkeit entgangen, so hat die Nemesis ihn und die unschuldigen Seinen schwer genug getroffen; ein zerbrochenes Hans, ein verlorener Ruf, ein zerstörtes Leben — das ist der Fluch, den seine Thaten ihm eingetragen haben, der an ihm haftet, wo minier er sein mag. Man mag nach allem, was geschehen ist, die Schadenfreude begreifen, die in den Reihen derjenigen herrscht, deren politischer Gegner er war, so lange er noch aufrecht stand. Nun aber liegt er zu Boden und sein Fall war so tief, daß ein Anfstehcn für immer ausgeschlossen ist - verdorben, gestorben, heißt es von ihm." Aber so tot, wie ihn die „Kreuzzeitung" ausgiebt, ist der Mann noch gar nicht! Hat er doch selbst, wie bekannt, eine Anzahl von Briefen aus seinem Besitz „abgesplittert", um der konservativen Partei daraus Unbequemlichkeiten zu schaffen, die ihn doch endlich hat fallen lassen. Die Briefe, deren Zahl mit Abschriften amtlicher Aktenstücke zusammen genau 1242 beträgt, sind, nach den verschiedenen Materiell in 14 Mappen von Herrn v. Hammerstein selbst chronologisch geordnet, von einem bekannten sozialdemokratischen Schriftsteller gekauft worden. Derselbe hat, nachdem er zunächst einige Hundert der interessantesten Schriftstücke für eine Hammerstein-Biographie kopiert, bekanntlich am Sedantage unter denn Pseudonym Lucifer niit der Veröffentlichung der ersten Brieffragmente begonnen und zugleich die Originale seiner Partei überantwortet. — Schulchan-Aruch und kein Ende. Wiederum ist dem Reichstage eine Petition, betreffend die Uebersetzung des Schulchan-Aruch, von antisemitischer Seite zugegangen. Petitionen ir.it der gleichen Forderung sind, wie bekannt, in früheren Tagungen in der Petitionskommission, in der der neueste Talmudgelehrte v. Langen als Referent fungiert und den Antrag ans Berücksichtigung gestellt hatte, zur Beratung gelangt. Die Kommissionsmehrheit hatte im Gegensatz zum Referenten den Antrag des der Sozialdemokratie zugehörigen Korreferenten Abg. Vogtherr angenomnien, diese Petitionen für ungeeignet zur Beratung im Plenum zu erklären. — Wir wiederholen: Eine Uebersetzung des Talmud und Sch.-A. — dieser ist ohne jenen unverständlich, das wird selbst der gelehrte Abg. v. Langen jedem Antisemiten bestätigen — wäre keinen; mehr erwünscht, als uns Juden. — Eine Richtigstellung Wir lesen in der „Post": „Bei ihren Ausführungen gegen 'eine Klage, die das „Berliner Tageblatt" darüber anhebt, daß es Juden nicht möglich sei, aktive Offiziere zu werden, behauptet die „Staatsbürgerztg.", eine Kabinetsordre vom Jahre 1848 hätte die Anstellung der Juden nur in der militärärztlichen Karriere gestattet- Diese Behauptung beruht ans einem Irrtum. Wie uns von zuverlässiger Seite mitgeteilt wird, durfte bis zum 7. Oktober 1847 überhaupt kein Einjährig-Freiwillige mosaischer Religion in das Gardekorps eingestellt werden, dann genehmigte eine Kahinetsordre vom 17. Februar 1848, daß auch jüdische einjährig-freiwillige Chirurgen in die Truppenteile des Gardekorps eingestellt werden durften. Die angezogcnc Kabinetsordre vom Jahre 1848 berührte also überhaupt nur das Gardekorps, bei dem Juden bereits ein Jahr fbüher zum Einjährigcn-Dienst zugclassen worden waren." * Lehrerelend. Wir finden in „Preußischen Lehrer- Zeitung" folgende Korrespondenz aus Ruhrort: „Die hiesige jüdische Gemeinde hat ihren langjährigen Lehrer und Kultusbeamten S. Kronenberg nach Ablauf seiner dritten Dienstperiode ans dem Amte entlassen, ohne ihm die geringste Pension zu bewilligen. Nach dem vor 21 Jahren mit der Gemeinde abgeschlossenen Kontrakt hatte Kollege Kronenberg Pension zu beanspruchen, falls er später nicht wiedergewählt werden würde. Als aber seine erste Amtsperiode zu Ende gegangen war, verlangte man von ihm den Verzicht ans die Pensionsberechtigung, da sonst seine Wiederwahl siaglich. Im Hinblick auf sein Alter und seine vielen noch unversorgten Kinder hat er damals, der Not gehorchend, gegen eine kleine Gehaltsverbessernng sich niit dem Wegfall seiner Pensionsberechtigung einverstanden erklärt. Von dieser erzwungenen Verzichtleistung hat nunmehr die jüdische Gemeindevertretung Gebrauch gemacht. Mündlich hatte man Kollegen Kronenberg wiederholt versprochen, Faß ihn die Gemeinde in seinem Alter keineswegs im Stiche lassen werde.. Es war denn auch anfangs eine Remuneration von 600 Mark aut drei Jahre für ihn in Aussicht genommen, freilich nur unter der Bedingung, daß er der Gemeinde „keine Unannehmlichkeiten" bereite. Diese Unannehmlichkeiten wurden dann schnell dc»kn gefunden, daß die Königliche Regierung zu Düsseldorf, an die sich Kronenberg gewandt hatte, den Gcmeindevorstand aufforderte, sich zur Pensionsangelegenheit zu äußern. Daraufhin wurde auch jene Remuneration zurückgezogen. Ta die früher erzwungene Verzichtlcistung aus Pension gegen das Gemeindcstatut verstößt nnd auch von der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht ausdrücklich genehmigt worden ist, so wird der Koll. Kronenberg nunmehr gegen die hiesige jüdische Gemeinde klagbar werden." Dieser Fall ist, wie unfern Lesern bekannt, hier bereits behandelt worden! Wir werden über den Ausgang des traurigen Prozesses berichten. Aber wie er auch enden möge, M 4 M