Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 42 (18.10.1895)
- Date
- 1895-10-18
- Page
- Seite 681 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 42. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seile 681. Fanny Eskeles ein Mittelpunkt geistiger Anregung, und die Freundschaft der verstorbenen Sophie Todesco mit Bauernfeld stammte ebenfalls aus einer Periode, wo der Reichtum nicht zur lärmenden Schaustellung, sondern zur Pflege eines edleren Lebensgenusses verwendet wurde. Das freiwillige Ghetto, das sich jeder durch eigenen Entschluß ziehen kann, hat einen großen Vorteil. Es schützt vor der Berührung mit der widerwärtigsten Ausartung des Herzens und der Gesinnung." — Dieser Rat ist beherzigenswert. Wird er aber beherzigt werden? * r. Aus Russland. Der Petersburger dirigierende Senat hat dieser Tage eine Verfügung getroffen, welche die Witwen und Waisen von Juden, die im Staatsdienste standen, von den über sie seinerzeit verhängten grausamen Beschränkungen befreit. Bis 1886 hatten die Witwen und Waisen solcher Juden das Recht der unbeschränkten Ansiedlung im ganzen Reiche, wobei ihnen gleichzeitig gestattet war, Grund und Boden auf dem flachen Lande sowie Immobilien in den Städten zu erwerben. Mit dem Jahre 1886 trat aber eine Wendung zu ihren Ungunsten ein. Das Ministerium des Innern verfügte nämlich, daß die Witwen und Waisen der in Frage stehenden Juden das freie Wohnrecht, welches sie bei Lebzeiten ihrer Ehegatten, respektive Väter besaßen, nach dem Tode derselben nicht mehr genießen dürfen und somit der Ausweisung in das Niederlassungsgebiet unterliegen. Der Petersburger Senat hat nun den Stand der Dinge vor 1886 wiederhergestellt. — Das Handwerksamt zu Kiew ist gegenwärtig damit beschäftigt, die Zeugnisse aller in dieser Stadt wohnenden jüdischen Handwerker zu prüfen. Alle diejenigen, welche im Stande sind, die verlangten Zunftscheine vorzulegen und ausreichende Proben ihres Könnens abzulegen, werden mit besonderen Scheinen versehen, welche sie auf ein Mal der Polizei vorlegen müssen. — Den Lesern dieses Blattes ist es bereits bekannt, daß die Ausweisung der Juden aus den in einer Entfernung von fünfzig Werst von der Grenze liegenden Städten und Dörfern mittelst kaiserlichen Ukases eingestellt wurde. Noch ist die Tinte, mit welcher Abschriften von diesen: Ukas hergestellt wurden, nicht trocken, und schon hat die Willkür der Behörden Mittel ersonnen, um diese Wohlthat in eine Bedrückung nmzugestalten. So wurde in Bessarabien eine Kundmachung plakatiert, des Inhalts, daß die Juden gehalten sind, im Lause von vier Wochen bei den zuständigen Behörden zn erscheinen, und einen Paß, einen Jdentitätsschein sowie Dokumente über Charakter und Beschäftigung, über die Dauer der Wohnzeit und den Stand der Familie vorzulegen, wobei zu beachten sei, daß jeder Jude, der dieser Aufforderung binnen vier Wochen nicht Nachkommen sollte, aus seinem bisherigen Wohnorte unverzüglich ausgemiesen würde. Kann man darüber im Zweifel sein, daß diese Kundmachung nun den Zweck verfolgt, die anbefohlene Einstellung der Ausweisung von Juden aus den Grenzorten zu Hintertreiben? Wie soll es einem armen Juden möglich sein, die zahlreichen Dokumente in dem kurz bemessenen Zeiträume von vier Wochen herbeizuschaffen, insbesondere in Rußland, wo die Ausfolgung von Aktenstücken auf unzählige bureaukratische Hindernisse stößt, und wo allzu häufig Bestechlichkeit das große Wort führt? Die in den Grenzorten lebenden Juden richteten deshalb an den Minister des Innern ein telegraphisches Gesuch, die zur Herbeischaffung der nötigen Dokunlente bestinunte Frist vor: vier Wochen aus sechs Monate zu verlängern. Daß Minister Durnowo dieser Bitte willfahren werde, erscheint keineswegs sicher. — lieber einen zweiten krassen Fall von Beamtenwillkür gegen Juden verhandelte dieser Tage der Petersburger dirigierende Senat. Erst aus dieser Verhandlung erfuhr man, daß jene Juden, denen der Aufenthalt in den Dörfern gestattet wurde, aus ihren Wohnorten sich entfernen dursten, weil die Behörden die zeitweilige Abwesenheit eines Juden als eine Uebersiedlung betrachteten, wodurch er des Rechtes, in: Dorfe zu wohnen, verlustig wird. Besonders rücksichtslos verfuhren in dieser Hinsicht der Gouverneur von Volhynien und die ihn: unterstehenden Organe. Die in Dörfern lebenden Juden, welche den: Gesetze vorn 3. Mai 1882, wonach Juden die Ansiedlung in Dörfern untersagt wurde, glücklich entronnen waren, mußten in Volhynien das Los von Sträflingen teilen, die ihre Wohnorte nicht verlassen dürfen. Ein bedeutender russischer Jurist begegnete zufällig einen: Juden namens Engelmann, der in: Dorfe Olyka gewohnt hatte und nur deshalb ausgewiesen wurde, weil er seinen Wohnort auf kurze Zeit verlassen mußte. Der darüber entrüstete Rechtsgelehrte reichte dein: Senate eine Beschwerde ein, in welcher er die verwerfliche Praxis der Behörden den Juden gegenüber in bitteren Worten geißelte. Der Senat hat denn auch der Beschwerde stattgegeben und ein Urteil gefällt, in welchen: gesagt wird, „daß den Juden, welche gesetzlich in Dörfern wohnen, das Recht, zur Ordnung geschäftlicher Angelegenheiten Reisen aus unbestinunte Zeit zu unternehmen, nicht entzogen werden kann. Die von den Behörden geübte Praxis ist ungesetzlich und darf nicht geduldet werden. — Die gegenwärtige Anzahl von Applikanten für die Zulassung zur Warschauer Universität beträgt: Christen 190, Juden 36. An der Kiewer Universität sind die Zahlen: 293 und 105, und in Geinäßheit der „10 % Verordnung" können nur 39 Juden von den 105 zugelassen werden. Das Petersburger technische Institut hat einstweilen nur 5 Juden ausgenommen. — Es heißt, daß der russische Minister der Landwirtschaft und kaiserlichen Domänen die Absicht hat, eine Sonderkommission zu ernennen, welche die auf die jüdischen Ackerbaukolonien in Rußland bezüglichen Gesetze einer Durchsicht unterziehen soll. * Die Juden in Italien. An dem großen Feste der Einigung Italiens, welches Ende September in Ron: und in: ganzen Königreiche in würdigster Weise gefeiert wurde, beteiligten sich die italienischen Juden mit besonderer Innigkeit. Der vor 25 Jahren erfolgte Einzug der italienischen Truppen in Rom wurde von dessen jüdischen Bewohnern als Befreiung von jahrhundertelangen: Druck jubelnd begrüßt. Unter den Ersten, die an den König Viktor Emanuel Beglückwünschungsadressen sandten, befand sich die israelitische Gemeinde zu Rom, welche au: 25. September 1870 ihrer Freude über die glückliche Umgestaltung der römischen Verhältnisse in einer schwungvollen Adresse Ausdruck gab. Am 14. Oktober 1870 brachte hierauf die „Gazetta Officiale" nachstehendes in Florenz erlassenes Dekret: „Viktor Emanuel, von Gottes Gnaden und den: Willen der Nation König von Italien. Im Hinblicke auf den 24. Artikel des Gesetzes, nach Anhöruug des Ministerrates und nach dem Vorschläge unseres Siegelbewahrers, Staatssekretärs der Gnadenangelegenheiten, der Justiz