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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-09-20 · 38 (20.9.1895) · p. Seite 602

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
38 (20.9.1895)
Date
1895-09-20
Page
Seite 602 (sequence 2)
Language
German
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Seile 602. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 3K. der unwiderbringlich hinabgesunken ist. Dem Individuum tl)ut es wohl, sich einmal herzlich auszuweineu über sein verlorenes Paradies. Und wird diese Silage nicht gerechtsertigt durch die Ereignisse, die der Dag heranspült? Der erschwerte Darups mit das Dasein, die gesteigerte Erwerbsnot stören die Gemüter aus, — und weit und breit nichts, was dem Optimismus Nahrung liehe, selbst wenn die Anlage dazu vorhanden wäre. Zti der Teilnahme an dem allgemeinen Jammer tritt die Sorge um den engeren Jnteressenkreis, eine Sorge, die in so bewegten Zeiten schwerer als sonst das Gemüt bedrückt. So erging es dem jüdischen Individuum 19 Jahrhunderte hindurch, und der blutige Kampf mit einer die Menschheit schändenden Barbarei des Mittelalters war nicht darnach angethan, in dein Rückblicke aus ein sich abschließendes Jahr Trost und Erhebung zu finden. So hat nun das Rosch haschana des Tifchrimondes einen ernsten, einen fast melancholischen Eharakter angenommen, und das Mysterium eines an diesem Tage sich eröffnenden hinttnlischen Gerichtes war mehr als eine poetische Fiktion. Wer in Erinnerungen sich ergeht, der kann nicht umhin, in sich selbst das Tribunal zu finden, vor welches sein eigenes i2eben und Wirken gezogen wird, und nieuiand entgeht dem peinlichen Gefühle der Reue, der unbestechlichen Erkenntnis: „Es ließe sich alles vortrefflich schlichten Könnte man ein Ding zweimal verrichten." Und doch sollt' es anders sein; doch ist der jüdische Stamm mehr zum Hoffen als zur quälenden Reue beanlagt. Die ältesten Stücke unserer Neujahrs-Liturgie sind in der That voll frohen Ausblickes in die ferne Zukunft, da „die Tugend triumphieren und das Recht zum Siege gelangen werde." Möge diese Stimmung Platz greisen in den Gemütern und die Nebel der Trauer verscheuchen 511 diesem Neujahrsfeste! mron rnitD muh liegen Me Dinge. Von M. A. Klausner- Im Kommunalschulwesen der Stadt Berlin ist cs in der jüngsten Zeit recht lebhaft zugegangen. Eröffnungen, die in der Stadtverordnetenverfanunlung gemacht wurden, und Zeitungsmitteilungen, die zuversichtlich genug lauteten, freilich der amtlichen Beglaubigung entbehrten, erweckten die dringende Vermutung, daß in der staatlichen Aufsichtsbehörde, dein Provinzial-Schulkollegium, und selbst in der maßgebenden Ministerialinstanz Anschauungen zur Herrschaft gelangt wären, die mit der seitherigen nicht eben idealen, aber wohl erträglichen Schulverwaltungspraris brechen wollten. In den nicht gerade durch leuchtende Klarheit sich auszeichnenden, mehr lauten als erläuternden Erörterungen stellten sich die Dinge so dar, als ob ein an sich recht geringfügiges tadelnswertes Borkonunnis den Anstoß dazu gegeben hätte, die Selbstverwaltung Berlins aus dem Gebiete des Schulwesens, empfindlich einzuschränken und gleichzeitig ein materiell geringwertiges, moralisch dagegen hoch zu veranschlagendes Recht der jüdischen Bevölkerung nach vieljähriger thatsüchlicher Einräumung wieder zu beseitigen. Weil ein inzwischen verdienter Rüge verfallener Rektor die Taktlosigkeit gehabt, einer jüdischen Lehrerin vertretungsweise christlichen Religionsunterricht — biblische Geschichte — zu übertragen, und weil die Lehrerin diesen Auftrag nicht als ungebührlich zurückgemiesen, Hütte das Provinzial-Schulkollegium nicht hlos die Bestätigung der Neuanstellung einer jüdischen Lehrerin versagt, sondern den Grundsatz ausgestellt, daß jüdische Lehrerinnen überhaupt nur nach Maßgabe des Bedarfes an jüdischem Religionsunterricht fernerhin berufen werden sollten. So nachdrücklich sei dieser Grundsatz betont worden, daß der Magistrat nicht blos den Rekurs au die Ministerialinstanz in denn vorliegenden Einzelsalle „in Rücksicht auf die herrschende Strömung" als aussichtslos aufgab, sondern gleichzeitig durch Rundschreiben allen jüdischen Lehramtsanwärterinnen unter dem Ausdruck des Beileids dringend empfahl, sich einem am deren Beruf zuzuwendeu, da sie in absehbarer Zeit Anstellung zu erlangen nicht hoffen dürsten. Die magistratliche Aufforderung zur Resignation mar nicht vergeblich. Sie mußte eindrucksvoll sein, da der Magistrat sich gewiß nicht leichten Herzens entschlossen hatte, einen Rat zu geben, durch dessen Erteilung er bekannte, daß er eine Abwendung der Härte zu erlangen nicht erwarte und nur der Form wegen Beschwerde an die Ministerialinstanz richten wolle. In der That muß der Magistrat gänzlich ohne Hoffnung sein, denn bis zur Stunde hat er sich überhaupt noch nicht beschwert! Eine Beschwerde ist nur von dem Vorstand der jüdischen Gemeinde Berlin aus Antrag der Repräsentantenversammlung eingegangen und würde wohl schon Bescheid gesunden haben, wenn man an zuständiger Stelle nicht aus die angekündigte Beschwerde des Magistrats wartete, uni beide Beschwerden in Einem zu erledigen. Eine weitere Mitteilung, in dem für solche Anläße üblichen schmerzlich gedämpften Tone vorgebracht, ließ das Provinzial-Schulkollegium eine generelle Verfügung treffen, wonach jüdischen Lehrern der Unterricht in einer Reihe von Gegenständen, wie Geschichte, deutscher Aussatz u. s. w., ferner nicht übertragen werden sollte. Endlich sprach mein von einer Verfügung des Provinzial Schulkollegiums, die den Stadtschulinspektoren in der städtischen Schuldepuration ein größeres Gewicht gab und gegenüber den Beschlüssen der städtischen Schuldeputation ihnen ein suspensives Veto einräumte. Diese Verfügung wurde als der schwerste Angriff gegen die Berliner Selbstverwaltung in Schulangelegenheiten betrachtet, ganz dazu angethan, das fernere segensreiche Wirken der Deputation unmöglich zu machen. Alle drei Verfügungen aber sah man als aus dem nämlichen Geiste der religiösen Unduldsamkeit und politischen Reaktion geboren an. Ich glaube nicht in dem Verdachte zu stehen, daß ich religiöser Unduldsamkeit oder politischer Reaktion das Wort zu reden geneigt wäre. Ich bin aber auch nicht geneigt, mich ohne vorgängige Prüfung der Sachlage in billiger Entrüstung zu ergehen, nicht geneigt, zu verlangen, daß die geordneten Behörden meine oder anderer Personen Wünsche, so gerechtfertigt diese sein mögen, lieber zur Grundlage für ihre Verwaltung nehmen, als die bestehenden Gesetze uno das geltende Recht. Ich habe deshalb an zuständiger Stelle Erkundigungen eingezogen, einmal danach, ob die erwähnten Verfügungen thatsächlich so ergangen sind, wie in der Oeffentlichkeit berichtet worden, sodann nach Veranlaffung und Begründung dieser Verfügungen. Charakter und Jnteressenkreis dieses Blattes veranlaffen mich, das hauptsächliche Gewicht aus die Maßnahmen zu legen, die das Rechtsgebiet der Juden berühren. Ich wähne deshalb blos fluchtig, daß die Verfügung des Provinzial 1,; i .4 1 ■ s

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