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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-09-13 · 37 (13.9.1895) · p. Seite 590

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
37 (13.9.1895)
Date
1895-09-13
Page
Seite 590 (sequence 6)
Language
German
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Seite 590. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 37. einen zweiten Artikel aus Eigenem, in dem es Dir merkwürdig vorkommt, daß Du „die talniudischen Thesen des Wiener Gelehrten beim Entlassungsexamen der Rabbinatskandidaten wörtlich, ängstlich wörtlich, in Geigers Zeitschrift von Anno Dazumal als vom Seminar in Breslau ausgestellt und von Geiger scharf kritisiert" gesunden hast. In der Thal eine fürchterliche Blamage für den Wiener Gelehrten, der das Seminar leitet; in der That ein schändliches und was noch schlimmer ist, ein ganz lächerliches Plagiat. Fünf etwas eigentümliche Prüfungsfragen nach 33 Jahren auszugraben, und den armen, schwitzenden Kandidaten als eigenes Produkt, examinntorischer Plagekunst vorzulegen — ich kann Dir im Herzen den mächtig aufwallenden Unwillen nachfühlen, der Dich zu dem ironisch entrüsteten Ausrufe treibt: „Seit die unselige Zeitungsliteratur so alles überwuchert, kann man nicht einmal in Wien etwas abschreiben, ohne dafür im fernen Westen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Es ist bedauerlich!" Es ist wirklich bedauerlich. Aber nun, verehrte Deborah, was ist denn eigentlich an der ganzen erbaulichen Wiener Examengeschichte daran? — Kein wahres Wort, meine Verehrte, ich wiederhole: kein wahres Wort! Bis jetzt hat am Rabbiner-Seminar in Wien überhaupt kein Examen, stattgefunden, weder dies noch ein anderes? „Und darum Räuber und Mörder?!" Darum bewirfst Du verdienstvolle Männer und würdige Gelehrte, darum eine ganze segensreiche Anstalt mit Deinem Spott und Deinem Hohn?! Und Du kannst nicht einmal zu Deiner Entschuldigung ansühren, daß Du von der „Neuzeit" oder sonst wein mystifiziert worden bist. Nein, Du selbst Haft Dich, und — was ich Dir noch weniger verzeihen kann — uns, Deine treuen Leser, gräulich mystifiziert. In der No. 27 der „Neuzeit" (vom 5. Juli) steht ja von diesen! angeblichen Wiener- Examen auch nicht ein Ton: was hast Du da herausgelesen! Da ist ja nur derselbe „Geigersche Artikel von Anno Dazunial", den Du mit gewohntem Spürsinn aufgefunden zu haben meinst und den der Redakteur des Wiederabdrucks gewürdigt hat. Die Geschichte von dem Exainen, „das nicht in Wilna, Grodno, Rew-Pork, Breslau, Budapest, sondern in Wien stattgefunden", hast Du also frisch, fromm, fröhlich, frei erfunden, mit all den Konsequenzen, die Du daran gehängt. Also, liebe Deborah, wenn Du uns wieder Märchen aufbiirden willst, so haben wir nichts dagegen, wir lesen auch so was manchmal ganz gern; aber bitten wollen wir Dich: gieb es dann wenigstens nicht als blanke Wahrheit aus, und vor allem: sei dann mit Deinem vernichtenden Urteil nicht so rasch bei der Hand! Es könnte doch einer oder der andere Deiner Leser auch dieses oder ein anderes Blatt zur Hand bekommen, und dann merkt er die Flunkerei. Drum vergiß nicht, was Du selbst gesagt: „Seit die unselige Zeitungsliteratur so alles überwuchert, kann man nicht einmal in: fernen Westen etwas erfinden, ohne in Berlin dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Es ist bedauerlich." Mit bestem Gruße verbleibe ich Dein treuer Verehrer Dr. S. Freund Rabbiner in Ezarnikau. |rr -rutsche Richtrrlia»- und die Juden. Von Tr- 2. >icmserli»g, Der Widerspruch zwischen einem Gesetze und dessen Ausführung iftK selten schroffer gewesen, als bei dem;Bundesgesetze vom 3. Juli 1869 betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung, das im Jahre 1870 auf Baden, Südhessen und Württemberg und 1871 auf Baiern ausgedehnt wurde. Es ließ sich nicht erwarten, daß damals mit einem Schlage alle Schranken und Vorurteile auch in der Praxis aufgehoben würden, wohl aber war zu hoffen, daß nach' und nach den Juden der Zutritt zu allen Aeintern ermöglicht würde. Diese Erwartungen und Hoffnungen sind getäuscht, und anstatt einer Zunahme jüdischer Kräfte an der Teilnahme bei den Gemeinde- und Laudesvertretungen und bei der Bekleidung öffentlicher Aemter ist offenbar eine Abnahme zu konstatieren, und von den meisten Aemtern sehen sich heute die Juden noch ebenso ausgeschlossen wie vor dem 3. Juli 1869. Die Unzuträglichkeiten, welche infolge dieser Ausschließung entstehen, werden in einem, bereits ün März erschienen Artikel der durchaus nicht philosemitisch gesinnten Grenzboten unter obigem Titel besprochen, und für manche Uebelftände, die scheinbar berechtigte Angriffspunkte der Antisemiten bilden, wird die Nichtausführung des Gesetzes gradezu verantwortlich gemacht. Nach der Ansicht des Verfassers hat „jeder nach Erfüllung der übrigen erforderlichen wissenschaftlichen, sittlichen, körperlichen und gesellschaftlichen Bedingungen ohne Rücksicht auf sein Bekenntnis das Recht, im Staatsdienst verwendet zu werden. Selbstverständlich hat niemand, auch wenn er allen zur Erlangung eines Staatsamtes erforderlichen Bedingungen entspricht, ein klagbares Recht auf sofortige Anstellung oder auch nur auf spätere Berücksichtigung beim Freiwerden einer Stelle. Aber der Staat darf, wenn er einen Petenten berücksichtigt, einen andern, der ebenso oder noch besser geeignet ist, und für den eine Stelle frei ist, nicht zurückweisen, und jedenfalls nicht den weniger geeigneten Bewerber vorziehen." Das ist so logisch wahr und zutreffend, daß die Aufstellung solcher Grundsätze überhaupt nicht mehr nötig sein dürfte, wenn die Thatsachen nicht das Gegenteil bewiesen. Ebenso verhält es sich mit der oft angewandten Phrase, daß bei Besetzung der Aemter jedes Bekenntnis mit einer Zahl berücksichtigt werden sollte, die seiner Größe im Verhältnis zur gesäurten Bevölkerung entspricht. „Abgesehen davon", heißt es in dem angeführten Artikel, „daß das praktisch schwer durchführbar wäre — man denke an den Fall, daß von einem Bekenntnis sich nicht genug Leute dem betreffenden Fach zumenden, um eine verhältnismäßige Berücksichtigung zu ernröglichen — widerspricht dies auch dem Gesetze, das bei einer derartigen Auslegung nicht erfüllt würde, indem dadurch die Berücksichtigung eben grade wieder von der Zugehörigkeit oder R'ichtzugehörigkeit zu einen! bestiiumten Bekenntnis abhängig gernacht würde." Zu welchen öffentlichen Aemtern werden Juden zugelassen, und in welchen öffentlichen Stellungen werden sie verwandt? Der Verfasser meint zwar, daß sie sich im Lehrsache wie im Finanzdienst im allgemeinen, d. h. fast in allen deutschen Staaten völliger Gleichberechtigung erfreuen und daß dies auch in den technischen Fächern der Fall sein würde, wenn sie sich diesen in größerem Maße, als es geschieht, zuwendeten. Es entspricht diese Behauptung aber durchaus nicht den thatfächlichen Verhältnissen. Welche Aussichten sich den jüdischen Philologen eröffnen, ist besonders in letzter Zett nach manchen unliebsamen Vorkonunnissen in den jüdischen Blättern erörtert, und im Finanzdienste, in der Verwaltung der indirekten Steuern und der Zölle dürften Fuden kaum

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