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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-09-06 · 36 (6.9.1895) · p. Seite 570

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
36 (6.9.1895)
Date
1895-09-06
Page
Seite 570 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 36. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 570. Richter, die dies aus unseren Gesetzen herausgelesen haben, selbst darüber erstaunt gewesen. Praktisch ist die Schmähung einer Raste bisher immer nur den Juden gegenüber geworden. Die Herren Antisemiten, die ans il/rem Herzen nicht gern eine Mördergrube machen, aber auch eine gewisse Abneigung haben, ihre Reden und Handlungen zu verantworten, haben mit Hilfe richterlicher Gesetzesauslegungskunst herausgefunden, daß sie dieser Verantwortung, soweit sie lästernd und verleumdend gegen die Juden sich wenden, sich entziehen, sobald sie nur behaupten, daß sie mit ihren Lästerungen und Verleunidungen nicht etwa an die jüdische Religion denken, sondern an die jüdische Rasse. Aus diesem Boden können sie einander alle die Hand reichen, die verschiedenen Abarten des Antisemitismus: die Radau-Antisemiten, die zuweilen Glace-Handschuhe anziehen; die religionslos Radikalen wie die mit dem frommen Augenausschlag. Der Ausweg ist in der That verführerisch bequem. Konnte doch die Kreuz- Zeitung, die durch den Rücktritt des Herrn von Hammerstein ihren Charakter nicht im geringsten geändert hat, sondern heute aus ganz der nämlichen moralischen Höhe steht wie in den Tagen der Musterzeugen Ohm und Goedsche, erst jüngst in einer Polemik gegen diese Wochenschrift die Versicherung abgeben, daß sie gegen die jüdische Religion absolut nichts habe, d. h. sie nicht bekämpfe noch irgend herabsetze, daß sie einzig gegen die jüdische Rasse ihre Angriffe wende. Das thut die Kreuz-Zeitung, das Hauptorgan der konservativen Partei, deren Begründer und Prophet Schlesinger-Stahl gewesen, der durch die Taufe seine Rasse nicht verloren hat, und die in dem Bischof Neander sicherlich eine Leuchte der protestautischen Kirche verehrt, obwohl dieser Bischof Neander Jude gewesen und durch seinen liebertritt seine Rasse nicht geändert hat. In dem Prozeß, dessen landgerichtliches Urteil vorgestern gefällt worden ist, handelte es sich um einen Artikel, in welchem ein Jünger der Leuß, v. Hammerstein, Ahlwardt, Stöcker und Genossen, — ein Herr von Mosch, — die Frage aufgeworfen hatte, ob der Tod des Zaren Alexander III. ein „talmudifches Verbrechen" gewesen. Die beiden behandelnden Aerzte des Zaren Alexander III. seien jüdischen Ursprungs, aber getauft gewesen. Da Herr von Mosch dies selbst betont, — sagt das Landgerichts-Erkenntnis, — habe er zwar einen gewissen logischen Fehler begangen, denn die der jüdischen Religionsgemeinschaft entfremdeten Aerzte könnten nicht wohl eines talmudischen Verbrechens bezichtigt werden. Aber aus diesem logischen Fehler gehe gerade hervor, daß Herr v. Mosch nicht an die Religions-gemeinschaft gedacht hätte, als er seine Verleumdungen und Schmähungen aussprach. „Ein Daniel, ein zweiter Daniel!" Ein Laie märe vielleicht auf den Gedanken gekommen, daß der vermeintliche logische Schnitzer des Schmähenden Absicht deutlich mache, die Absicht nämlich, die jüdische Religionsgemeinschaft zu verleumden und zu schmähen unter dem Vorgeben, daß er nur die jüdische Raffengemeinschaft angreife. Ein Laie würde vielleicht auf die Vermutung gekommen sein, daß die bloße Bezeichnung „talmudifches Verbrechen" auf eine beabsichtigte Schmähung der Religionsgemeinschaft hindeute, denn füglich ist der Talmud nicht einmal von seinen besten Kennern: den Herren von Langen und von Wackerbarth und wie die Edlen alle heißen mögen, als ein Rassen buch aufgesaßt worden. Doch es ist vergeblich, mit dem Laienverstande in die Windungen juristischer Logik eindringen zu wollen. Es genügt, daß bis aus weiteres festgestellt ist, man dürfe ungestraft bei uns die Juden verleumden und schmähen, wofern man nur die Vorsicht gebraucht, zu versichern, daß man die Juden als Raffe meine; und dies ist festgestellt Von Rechts wegen! B C. Werkle,,-. Unter dieser Ueberschrist enthält die Nr. 34 d. Bl. ein Eingesandt aus Westfalen, dessen Inhalt jeden wohl- und edeldenkenden Menschen schmerzlich berühren muß. Männer, die im Dienste der Schule ihre Kraft geopsert, die bei einem spärlich zugemessenen Gehalt nicht für ihre Zukunft sorgen konnten, werden, wie uns berichtet wird, nach langjähriger Wirksamkeit entlassen ohne ein Ruhegehalt, das sie gleich anderen Beamten im Alter vor Entbehrung und Not schützt. An der Richtigkeit des Mitgeteilten zweifeln wir keinen Augenblick; sind uns doch in letzterer Zeit die vielen Aufrufe in jüdischen Zeitschriften um Unterstützung für dienstunfähige Lehrer nicht entgangen. Es haben uns insbesondere diese veranlaßt, Umschau zu halten und uns des Näheren über die Lage der Lehrer zu unterrichten. Ja, wenn irgend ein Stand Grund zur Unzufriedenheit hat, so ist es der jüdische Lehrerstand, nicht nur wegen seiner unzureichenden Besoldung, sondern hauptsächlich wegen der Unsicherheit seiner Stellung. Wir haben in Erfahrung gebracht, daß Lehrer mit Familie ein Einkommen von 600—750 Mk. pro Anno hatten, und als diese ihr Einkommen durch Nebenerwerb zu verbessern suchten, als sie bei vorgeschrittenem Alter daran dachten, sich für den Fall eintretender Dienstunfähigkeit anderweitig zu sichern, da wurde den nichts Böses Ahnenden gekündigt. Das Damoklesschwert der Kündigung schwebt ja dem auf Kontrakt angestellten jüdischen Privatlehrer stets über dem Kopfe. Das kann und darf nicht so bleiben. Wir versündigen uns an unseren Lehrern, denen wir so viel verdanken. Wenn von den preußischen Schulmeistern gesagt wird, daß sie es gewesen, die 1870 den Feind geschlagen, so gilt den jüdischen Lehrern insbesondere die Anerkennung, daß durch sie Bildung und Aufklärung in die Gemeinden gekommen ist. Wie sah es vor 60 Jahren in den Gemeinden aus? Fragwürdige Gestalten wurden als Lehrer der Jugend angestellt, wenn sie nur das Schächtmesser zu handhaben und den Lecho Dodi zu trillern verstanden. Das Cheder, — Schulen kannte man nicht, — war der Versammlungsort der Kinder, wo ihnen das „Oren" (hebr. Lesen, Beten) und das Chumcsch (Pentateuch) eingebläut wurde; die Synagoge — nun darüber wollen wir schweigen. Die vielfachen Exzesse, die da vorkamen, sind noch in Erinnerung. Der edle Professor Dr. Haindorf zu Münster hat durch Gründung des „Vereins für Westfalen und Rheinland zur Bildung von Elementarlehrern pp." sich unsterbliche Verdienste erworben, indem er seminaristisch gebildete Lehrer in die Gemeinden schickte, die das Cheder in Schulen umwandelten und die Jugend nicht nur in den Religions-, sondern auch in den deutschen Elementarfächern unterrichteten. Mit Begeisterung widmeten die jungen Lehrer sich ihrem

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