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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-08-30 · 35 (30.8.1895) · p. Seite 562

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
35 (30.8.1895)
Date
1895-08-30
Page
Seite 562 (sequence 10)
Language
German
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Seite 562. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 35. Jude gar nicht zu fassen vermag. Er weiß nur, daß er der Vater dieses Kindes ist, daß er kraft der Vorschriften der Religion und der Gesetze, ihm seinen Schutz angedeihen zu lassen, für dessen Unterhalt, Erziehung und Wohlergehen Sorge zu tragen habe, er glaubt, daß er als Vater nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte besitze, und diese Rechte will er verteidigen! . ." Im Auditorium wurde ein stärkeres Geräusch laut, welches der Vorsitzende mit der Glocke „zur Ordnung" ries. „Und jetzt bitte ich Sie, meine Herren," fuhr der Verteidiger fort, „versetzen Sie sich in die Lage meines Klienten. Joses Zwiebel, dieser Rückschrittler aus einem von der Zivilisation vergessenen Dorfe, sieht, wie man seine Tochter gegen seinen Willen zur Taufe führt, die man — wie der Zeuge, Geistlicher Lotocki bekannte — aus hinterlistige Weise aus dem väterlichen Haufe gestohlen hatte. Der Jurist beweist ihm, daß er seine väterlichen Rechte weiter in voller Kraft besitze; trotzdem wird er zu seiner Tochter nicht zugelassen; er ist überzeugt, daß es ihm gelingen werde, zum Herzen seines Kindes zu sprechen — nein! Sie wurde bis jetzt in strengem Gewahrsam, in klösterlicher Stille gehalten und jetzt — führt man sie am hellen Tage ostentativ durch die Stadt, wie dem alten Vater zum Hohn. Vor seinem Auge sieht er die Schmach, welche, uach seiner Anschauung, sein Kind durch diesen Abfall, nicht nur aus seiue Familie, sondern aus das ganze Judentum, aus den uralten mosaischen Glauben heraufbeschwört; die Verachtung, deren Ziel infolge der Verleitung seiner Tochter er sein wird, entsetzt ihn. Er sieht, wie seine Glaubensgenossen nach ihm mit den Fingern zeigen, als hätte er etwas verschuldet; er weiß, daß vielleicht schon in einigen Minuten sein Kind schon nach der Taufe sein, für ihn zu leben aufhören, er weiß, daß er ne nach den uralten Gebräuchen seiner Religion als Tote zu beweinen haben wird ... All diese Gedanken drängen sich ihm stürmisch nach dem Kopse, es scheint ihm, daß man ihm sein Kind entreiße und dem Tode entgegensühre, und von einer unerbittlichen Macht gedrängt, nicht vermögend, sich weiter zu beherrschen, stürmt er vorwärts, um fein Kind den Feinden zu entreißen, um fein Kind zu retten. Dieser Mensch, meine Herren, war sich dessen, was er that, nicht bewußt, — nein, meine Herren! diesen armen, gebeugten Vater, der sich von der Verzweiflung leiten ließ, können Sie nicht verurteilen!" Hier mußte der Vorsitzeude das aufgeregte Publikum zum zweiten Riale zur Ruhe ermahnen. „Ich schließe meine Beweisführung," sagte der Verteidiger nach einem effektvollen Schluffe der letzten Periode. „Indem man einem Unmündigen die Freiheit einräumt, in Glaubensangelegenheiten eitlen Entschluß zu fassen, verleiht ihm das Gesetz ein Recht, von welchem er keinen Gebrauch zu machen versteht. Dem Minderjährigen giebt inan nur eine Scheinsreiheit und die wirkliche Freiheit denen, welche junge Seelen angeln, denen, für welche die Bekehrung das einzige Ziel fit, deren Folgen sie nicht berechnen oder egoistisch geringschätzen. Davon haben wir vor uns ein sehr beredtes Beispiel. Der ehrwürdige Pfarrer Lotocki war der moralische Beweggrund, daß sich die Tochter des Angeklagten taufen ließ und jetzt, meine Herren, haben Sie es gehört, wie aufrichtig er dies bedauert, da er die Verzweiflung des Vaters und das unsichere Los der 'Neophytin sieht. Er hat eingestanden, daß er zur Ueberzeugung gelangte, man könne im Rahmen eines jeden Bekenntnisses ein ehrenhafter und dem Lande nützlicher Mensch sein; und dort die Wahrheit zu suchen, wo im ersten Moment der Schimmer und der Reiz in die Augen fallen, ist oft trügerisch und demoralisierend. Also weder dem betreffenden Jndividumn noch der Gesellschaft gereicht ein Religionswechsel zun: Nutzen, im Gegenteil, er ist ein bedeutendes Henunnis für den Lauf des Fortschrittes. Wenn Sie das Verschulden des Angeklagten in Erwägung ziehen, wollen Sie das iin Auge behalten. Geben Sie sich Mühe, sich in seine Lage zu versetzen, sich seinen psychologischen Stand zn vergegenwärtigen, berücksichtigen Sie den Umstand, daß mein Klient ohnedies fürs ganze Leben unglücklich ist, daß er schließlich bereits drei Monate im Gefängnis zugebracht hat, und wenn Sie dann urteilen werden, verurteilen Sie ihn nicht. Tont comprendre c’est toiit pardonner! „Alles verstehen, ist alles verzeihen!" Ich bin zu Ende." Hat der Angeklagte noch etwas zu seiner Verteidigung zu sagen?" fragte der Vorsitzende. Joses erhob sich von seinem Sitze. „Ich, nieine Herren," spricht er resignierten, traurigen Tones, „ich habe nichts weiter zu sagen. Ich habe ein einziges Kind gehabt, ich habe es verloren, — ich weiß nicht einmal, wo es sich jetzt befindet. So viel weiß ich nur, das Uebrige kümmert mich nicht. Ich Hab' schon drei Monate im Arrest gesessen — wofür? Man sagt, daß ich den Polizeimann geschlagen und verschiedenes gesprochen habe. Das alles kann sein — ich weiß nicht, was ich damals gemacht oder gesagt habe — ich weiß nur, daß ich sie retten wollte, — sie, meine Seele, meinen Reichtum. Jetzt klagt man mich wieder an, daß ich Eure Religion beleidigt hätte. Dazu bekenne ich mich nicht. Ich trete gar keiner Religion nahe, laßt mich nur in Frieden enden. Macht mit mir, was Ihr wollt, ich bin aus alles gefaßt. Ach, wenn sie in mein Herz schauen könnte!" Tann folgte die Replik des Anklägers, der bei feinem Anträge verharrte, daraus verweisend, daß der Verteidiger das Wesen der verbrecherischen That nicht in Abrede gestellt habe. Der Verteidiger erwiderte mit einigen feurigen Worten, seinen Klienten dem Gewissen und dem Verstände der Geschworenen empfehlend. Jetzt zog der Vorsitzende das Resume der Untersuchung, kühl, unparteiisch, die Frage formulierend: „Hat sich Joses Zwiebel das Verbrechen der Religionsbeleidigung und der Störung der öffentlichen Ruhe zu schulden kommen lassen?" Daraus wurde Joses aus dem Saale geführt, der Gerichtshof zog sich zurück und die Geschworenen begaben sich in ein leparates Zimmer. Ihre Beratung währte gegen eine Stunde. In dieser Zwischenzeit entstanden aus Klaras Haupt einige silbergraue Haare. Endlich ging die Thüre auf, alle nahmen ihre Sitze ein und der Obmann der Jury verkündete: „Rach genauer und gewissenhafter Erwägung aller aus die gegenwärtige Angelegenheit bezughabenden Umstünde haben die Geschworenen auf die Frage, ob Joses Zwiebel sich das Verbrechen der Religionsbeleidigung und der Störung der öffentlichen Ruhe zu Schulden kommen ließ, einstimmig mit „Nein" geantwortet." , Der Gerichtshof sprach Josef von der Anklage frei. — Alle umgingen jetzt den jungen Verteidiger, ihn mit einer Flut von Belobigungen und Gratulationen überschüttend, niemand aber beachtete den armen Vater, der geberigt den Saal verließ. Kaum hatte er im Korridor einige Schritte gemacht, als er plötzlich stehen blieb. Ein Frauenzimmer stürzte aus ihn zu und seine beiden Hände ergreifend, drückte sie dieselben an ihre Lippen, und benetzte sie mit heißen Thränen.

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