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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-08-16 · 33 (16.8.1895) · p. Seite 531

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
33 (16.8.1895)
Date
1895-08-16
Page
Seite 531 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 33. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seile o31. Wochen-(Lhronik. Berlin, den 15. August. Berliner Nachrichten. Der Gemeinde-Vorstand macht bekannt, daß nach Bestimmung des Statuts der hiesigen jüdischen Genieinde im laufenden Jahre die 'Neuwahl von zehn Repräsentanten und fünfzehn Repräsentarlten-Stcllvertretern stattfinden müsse. „Zur Teilnahme an dieser Wahl ist jedes Gemeindemitglied berechtigt, welches in der von dem Unterzeichneten Vorstande geführten Urliste verzeichnet ist. Diese Urliste wird wahrend der Geschäftstage vom 15. August bis 15. Sept. d. I. von vormittags 10 bis nachmittags 1 Uhr in unserer Registratur, Oranienburgcrstr. 29. 2 Treppen, zur Einsicht ausliegen. Etwaige Einwendungen gegen die Richtigkeit der Liste sind innerhalb der angegebenen Frist bei uns anzubringen. Spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden." — Der Militär- und Sanitäts-Verein Deutsches Vaterland soll der Antrag um Aufnahme in die Korporation deutscher Kriegervereine abgelehnt worden sein. So wissen gegnerische Blätter zu melden. — In ihrer krankhaften Sucht, jede Nummer unseres Blattes auszuschlachten, ist der Zeitung „Das Volk" ein erheiternder Unfall passiert. Das Blatt druckt in der letzten Dienstagnummer den zweiten Brief unseres neuen 'Mitarbeiters in K r ä h win ke l an le it e n der St e l l e der Beilage ab, scheint demnach den Inhalt des Brieses bitter ernst zu nehmen. Wir haben schon lange nicht so gelacht . . . — Zur Frage der jüdisch e n Lehr e r i n n e n nirnmt eine christliche Lehrerin in der Deutschen Lehrerzeitung das Wort. Sie schreibt nicht ohne 'Neid und Groll: „Beim Examen haben jüdische Lehrerinnen es viel leichter als die Christinnen. Sie werden nämlich in Religion überhaupt nicht geprüft. Das Examen wird tu neun verschiedenen Fachern abgelegt; ich glaube nicht zu viel zu behaupten, wenn ich sage, ein Sechstel der Vorbereitung'arbeit muß der Religion gewidinet werden; dies gesamte Sechstel bedeutet für die Jüdin ein Plus, welches sie den anderen Fächern zuwendell kann ... Religion ist für die Christin ein Hauptfach; füllt sie darin durch, so bekommt sie überhaupt kein Zeugnis. Einer Ehristin mit ungenügenden Kenntnissen in der Religion wird mit Recht die Qualifikation als Lehrerin versagt; eine Jüdin aber, die in gar keiner Religion geprüft wird, auch nicht in der ihrigen, erhält sie! Das ist ein Bünde redender Beitrag zur Parität!" — Stimmt, aber in anderem Linne. Wenn nämlich die Dame wüßte, wie gern wir aus dieses traurige, demütigende „Privilegium" verzichten und eine wirkliche Parität eingeführt sehen möchten, sie würde ihren „bevorzugten" jüdischen Kolleginnen gegenüber alles andere empfinden, nur nicht Neid und Groll!' — Die Eröffnung des israelitischen Heimathauses Gormannftraße 3, an der Rosenthalerftraße, Ecke der Weinmcisterstraße, wird voraussichtlich Ende September erfolgen. An einer Hauptverkehrsader nahe dem Zentrunl ist ein Haus errichtet, welches jüdischer Wohlthätigkeit ihren Ursprung verdankt. Dieses Hans mit seinen verschiedenen Einrichtungen wird dazn dienen, der arbeitenden jüdischen Bevölkerung ihren Lebenskampf zu erleichtern und namentlich allen, die nach Berlin kommen, um ein Handwerk oder sonstiges Gewerbe zu ’ erlernen, das eigene Heim möglichst zu ersetzen. Das israelitische Heimathnus wird die folgenden Institute umfassen: 1. Die israelitische Küche nimmt die gesamten Parterreräume ein. Für Familien, Frauen, junge Kausleute, Studierende n. s. w. sind besondere Speiseräume reserviert. Es werden morgens, mittags und abends Speisen verabreicht und zwar Kaffee, Thee, Cacao, Suppe, Gemüse, Fleisch oder Wurst re. für je 5 Pfennig. 2. Das Altenheim, für welches die erste und zweite Etage in Aussicht genommen ist, wird Wohnung und volle Pension für 35 Mark monatlich gewähren. 3. Das Mädchenheim. Preis mit voller Pension 30 Mark. Zur Verfügung stehen Musikzimmcr, Bibliothek- und ' Badezimmer, hiermit verbunden Haushaltungsschule, lehrreiche Vorträge re. 4. Der Kindergarten. Unter Leitung einer jüdischen Kindergärtnerin stehend, sollen hier die kleinen Kinder derjenigen armen Glaubensgenossen, welche tagsüber aus dem Haufe gehen, um Verdienst zu suchen, gewartet werden. Im Hause befindet sich eine Synagoge, woselbst morgens und abends Gottesdienst stattfindet und auf Wunsch Jahrzeiten für verstorbene Angehörige der Wohlthäter des Hauses abgehalten werden. Es findet eine Annahme sonst nicht verwendbarer Kleidungsstücke statt, welche dem Hause zugehen; dieselben werden an besonders.Bedürftige verteilt. Anmeldungen für das Alten- und Mädchenheim nimmt die Direktion des israelitischen Heimathauscs, Herrmann Abraham, Alte Jakobstraße 57/59 entgegen. — Dem Landrat des Kreises Strelno ist von dem russischen Kreischef in Nieschawa eine Mitteilung zugegangen, wonach aus Anordnung des Gendarmeriechess bei der Warschauer Eisenbahupolizei ausländischen Juden, welche auf Legitimationsscheine reisen, der Eintritt über die Alexandrowsche Zollkammer verwehrt sein soll. Der russische Gendarmerieches sinnt dem preußischen Landrat an, fernerhin den Juden keine Legitimationsscheine zum Passieren der russischen Grenze auszustellen. Der Landrat veröffentlicht dies mit dem Bemerken, daß nach den preußischen Bestimmungen nach wie vor auch den Juden auf Antrag Legitimationsscheine ausgestellt werden müssen. Er gebe den Betreffenden aber anheim, von dem entsprechenden Antrag wegen der Zwecklosigkeit eines solchen Scheins für sich abzusehen. — Hierzu bemerkt die „Freis. Zeitung": Nach denn Handelsvertrag mit Rußland dürfen deutsche Angehörige in Rußland nicht ungünstiger behandelt werden als die Angehörigen anderer Staaten. Dies verhindert zwar nicht, daß in Rußland Juden aller 'Nationalitäten schlechter behandelt werden als die Christen. Unseres Erachtens aber steht mit dem Handelsvertrag im Widerspruch, daß man die Juden eines besonderen preußischen Bezirks in Bezug aus die Zulassung nach Rußland schlechter behandelt als die Juden aus anderen Grenzbezirken. -- Der Verfasser des Lecho dodi. In dem Missiönsblatte „Dibre Emeth“ wurde jüngst von dein Verfasser des „L6oho Docli“, Salomo Hallevi gesagt, er sei mit dem späteren Bischof Paul von Burgos identisch. Hier liegt eine absichtliche oder unabsichtliche Verwechselung zweier Personen gleichen Namens vor, die in verschiedenen Jahrhunderten und in verschiedenen Ländern gelebt hatten. Der Verfasser des „Lecho docli“ ist Salomo Alcavez Hallevi, welcher 1429 bis 1561 und in Palästina lebte. Ein anderer Salomo Hallevi aber aus Burgos in Kastilien (1351—1435) war zum Christentum übergetreten, hatte den Namen Paul angenommen, wurde Geistlicher und dann Bischof von Cartagena, später von Burgos und heftigster Verfolger seiner Glaubensgenossen von einst. (Siehe über ihn Grätz, Geschichte der Juden, Band 3, E. 79.) Keinesfalls also leiten die

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