Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 30 (26.7.1895)
- Date
- 1895-07-26
- Page
- Seite 485 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 30. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. 3citc 485. der Tiefe meines Herzens wünsche ich, daß die zwischen Nüssen und Juden bestehende .ttluft, welche jahrhundertealte Vorurteile gegraben, ehebaldigst verschwinden möge. Alle den: Throne und dem Vaterlande treueil Söhne sollen Hand in Hand gehen, in Frieden leben und in Eintracht arbeiten, uin das große Land aus den Weg des Glückes und der Wohlfahrt zu führen. Tie russischen Unterthanen mosaischer Zionsession haben ihren Patriotismus, ihre Redlichkeit und ihre Nützlichkeit für den Staat und für das ökonomische Leben des Reiches oft bewiesen. Wenn sich Leute finden, die den Juden alle diese Eigenschaften absprechen wollen, so ist dies sehr zu bedauern, aber die Ernstdenkenden dürsten den Wert solcher Ausfälle gegen die Juden kennen. Möge also die Kluft bald verschwinden und die Russen mit den Juden in Frieden leben." In ähnlicher Weise sprachen noch der Vorsitzende des Oberlandesgerichts, Geheimrat de Rosst, der Ehes der Kosakenregimenter, Generalmajor Spitzberg, lind das Stadt- Haupt von Charkow, KoUegienrat Schtschelkow. — In letzter Zeit war in verschiedenen Blättern von der Gleichstellung der Juden in Finnland mit den christlichen Einwohnern die Rede. In dieser Fassung ist die Nachricht unzutreffend. Erstens bezieht sich das Gesetz nur auf die in Finnland geborenen Juden, sodann sieht dieses Gesetz einer völligen politischen Emanzipation nicht ähnlich, denn die vier vom Senat angenommenen Gesetzesparagraphen lauten: 1. Ten hier lebenden Juden ist gestattet Handel und Gewerbe zu treiben, gleich der übrigen Bevölkerung, doch dürfen sie die Märkte nicht befahren: 2. sie erhalten Reisepässe nicht mehr — wie bisher - - ans ein halbes, sondern aus ein ganzes Jahr; 3. wohnen und dem Geschäfte obliegen, dürfen sie nur in den drei Städten Helstngsors, Abo, Wiborg; 4. ihre Söhne, die ausländische Frauen geheiratet, haben das Wohnrecht dadurch nicht verloren." — Ter letzte § ist wichtig, indem er eine Vermehrung der Juden im Lande ermöglicht. Tiefer £ hat übrigens die irrige Zeitungsnachricht veranlaßt, als ob den Juden in Finnland gestattet wäre sich mit Christinnen zu verheiraten. — a. — In Rücksicht daraus, daß die Zahl der jenseits des Kaukasischen Gebirges lebenden Inden gering, ist der Generalgouverneur bei der Negierung vorstellig geworden, auf diese Juden das Niederlassungsgesetz nicht anzuwenden, sie nicht nach dem Anstedlungsrayon auszuweisen, sondern sie unbehelligt zu lassen, bis die neuen allgemeinen Bestimmungen über die Juden erlassen und in Kraft treten werden. —a. — Das ,,G) - Werst-Gesetz", d. h. oie Bestimmung, daß in den Grenzstädten Juden in einem Umreise von 50 Werst nicht wohnen dürfen — eine Bestimmung aus der Zeit des berüchtigten Jgnatiew, die aber nie hat durchgesührt werden können — soll demnächst ausgehoben werden. —a. — Der Hetman der dänischen Kosaken sandte an die Taganroger Polizeibehörde eine Abschrift der Regeln zur Vornahme einer Zählung der in den Orten Taganrog und Tasperowka wohnenden Juden, aus Grund der Verordnungen vom 22. Mai 1880 und vom 18. Mai 1887: Bei der Vornahme der Zählung müssen die Juden in vier Klassen geteilt werden: 1) Juden, welche Diplome höherer Unterrichtsan- •ialte.x besitzen; 2) Juden, welche Grundeigentum a) als Eigentümer oder b) als Pächter besitzen; 3) Juden, welche Mitglieder der örtlichen Kaufmanns- oder Bürgergilden sind; 4) Juden, welche Pässe von außerhalb des Torsbezirks gelegenen Orten haben. In wenigen Tagen werden die in Taganrog wohnenden Juden gedruckte Formulare erhalten, und sie haben dann anzugeben: die Zahl der Personen in jeder Familie, den Namen jeder Person, wie lange sie in Taganrog wohnen, ihre Registernummer im standesamtlichen Familienregister, ihren Rang, ihren früheren Aufenthalt, den Namen der Bildungsanstalt, von welcher sie Diplome besitzen, und ob sie Grundbesitz haben. Tie Formulare müssen richtig ansgefüllt und sofort an die Polizeibehörde geschickt werden, zusammen mit den Pässen, Abschriften der Geburtsscheine, Gildenurkunden und, wenn möglich, Bescheinigungen über das Ausenthaltsrecht in Taganrog; diejenigen, welche Tiplome besitzen, inüssen sie gleichfalls einfcndcn. Wer Grundeigentum besitzt, hat die Kaufs-, Pacht- oder Uebcrtragungsurkunden einzureichen u. s. w. * Tie jüdisch-russischen K o l o n i e n in R e w -I e r s e y scheinen erfreuliche Fortschritte zu machen. In der Kolonie Allianee wird der Ertrag der dort eingeheimsten Evdbeerenernte sich aus beinahe 5000 Pf. Sterl. belaufen, obschon der Preis in dieser Saison niedriger als in früheren Jahren war. In der Kolonie hat einer der Ansiedler Lehm aus seinem Grund und Boden gesunden, welcher sich zur Herstellung von Backsteinen eignet, und die Leute sind bereits mit der Fabrikation beschäftigt und Musterziegel können in der Office des Baron de Hirsch Fonds, Rr. 45 Broadway, besichtigt werden. Auch wurde Thonerde neuerlich entdeckt, welche sich zur Herstellung von irdenen Geschirren eignet und soll in kurzem eine Töpferei dort errichtet werden. Innere Angelegenheiten. "Verschiedene Institutionen. Der am 6. Juli vorigen Jahres aus Veranlassung des Herrn Kirchenrats Tr. Kroner in Stuttgart begründete „Jüdische Jünglingsverein" kann, wie der soeben zur Ausgabe gelangte erste Rechenschaftsbericht beweist, mit Genugthnung aus Erfolge Hinweisen, welche er in der kurzen Zeit erreicht hat. Von 23 jungen Leuten begründet, „um die allgemeine Bildung der Mitglieder insbesondere ans dem Gebiete der jüdischen Geschichte und Litteratur zu fördern, bedürftige junge Israeliten zu unterstützen, Kranke zu pflegen, den geselligen Verkehr und das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu heben", zählt der Verein gegenwärtig 90 ordentliche und 74 anßeroröentliche Mitglieder. Nicht weniger als 43 Vortragsabende wurden veranstaltet, in welchen Themata aus allen Wissensgebieten zur Behandlung gelangten. Für Unterstützungszwecke wurden 152 58 M. verausgabt — Wie alljährlich, jo hat -der Verein zur (Gesundheitspflege schwacher israel. Kinder in Hamburg (Ferienkolonie) auch in diesem Jahre einer Anzahl von Kindern die Wohlthat eines vierwöchentlichen unentgeltlichen Landaufenthalts zuteil werden lassen. ES wurden 89 minder in die Kolonie gesandt. Bei Auswahl der Kinder ist hauptsächlich das Attest des Arztes/ das die 'Notwendigkeit des Landaufenthaltes seststellt, maßgebend. DaS Aussichtspersonal besteht ans zwei Lehrerinnen, 1 Lehrer und einer barmherzigen Schwester. Es sei noch besonders hervorgehoben, daß diejenigen Kinder, die aus ärztliche Anordnung Soolbäder nehmen müssen, diese ans Kosten des Vereins erhalten. Angeineldet waren 1(>0 Kinder, von denen leider aus Mangel an Geldmitteln nur einige über die Hülste berücksichtigt werden konnten. — Tie Abiturienten des israel. Lehrerseminars in Würzburg haben sich am 13 d. M. am kngl. Schulleurerseminar daselbst der Entlassungsprüsung mit Erfolg unterzogen, indem sie sämtlich die Prüfung bestanden.