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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-07-05 · 27 (5.7.1895) · p. Seite 436

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
27 (5.7.1895)
Date
1895-07-05
Page
Seite 436 (sequence 12)
Language
German
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Seite 486. JestHurrin. Nr. 27. im Weichbilde dieses galizifchen Städtchens kein österreichischer Bürger mosaischer Konfession sich ansiedeln dürfe. Ans dieses angebliche Privilegium pochend, haben thatsächlich die Einwohner von Laybnsch es verstanden, jeden Versuch irgend eines Israeliten, welcher vermöge seines BernseS sich in Saybnsch längere Zeit aufhalten mußte, dauernd oder auch nur vorübergehend dort Wohnung zu nehmen, durch Drohung oder durch Gewalt zu vereiteln. Am 8. Mai d. I. traf in Saybnsch der Advokatur-Kandidat Tr. Leser ein, um seine Praris bei einem dortigen Advokaten fortzusetzen. Dr. Leser mietete sich ein Zimmer bei den Eheleuten Joseph und Katharina Ronezka und schon am nächsten Dago verbreitete tich in Sapbnsch das Gerücht, daß ein Jude in der Stadt Wohnung genommen habe. An den Straßenecken wurden rote Fähnchen ausgesteckt, zum Zeichen, daß die Stadt in Gefahr sei. Am Abend des 4. Mai begann sich eilte Volksmenge in der Krakanerftraße, wo sich das Hans der Eheleute Nouezka befindet, anzusantineln und nahnl sofort eine drohende Haltung an. Obwohl die Ortspolizei von der unter den Saybuscher Einwohnern herrschenden Gährung wußte, und obwohl sie die Ansammlung in der Krakauergasse sah, konnte sie die Kravalle nicht verhüten, weil die Vorfälle sehr rasch ans einander folgten. Die Erzedenten begannen Volkslieder zu singen, unter anderen ein Lied, welches mit den Worten beginnt: „C, Bürger, Bürger, was habt ihr gethan, — Daß ihr wieder einen Inden in die Stadt gelassen habt?" Das Demonstrieren und das Singen von Hetzliedern dauerte bis einhalb acht Uhr abends. Um diese Zeit kamen mit dem Zuge gegen fünfhundert Fabrikarbeiter ans Bielitz-Biala, worauf die Demonstration sofort einen ernsteren Charakter annahm. Die Erzedenten wußten anfangs nicht, in welchem Hanse der Krakauergasse Dr. Leser wohne, sie begannen also ein Steinbombardement gegen das Haus Nr. 141, wo sämtliche Fensterscheiben zertrümmert wurden. Als sie aber erfuhren, daß Dr. Leser im Hanse 'Nr. 149 wohne, richtetew sie ihre Angriffe gegen dieses Haus. Nachdem gegen dasselbe ein regelrechtes Steinbombardement eröffnet worden war, stürzten vierzehn Personen unter Anführung des Bürgers Hylinski in die Wohnung der Eheleute Nouczka, ein Teil der EinrichtungSgegenffünde wurde „mit scharfen Gegenständen" vernichtet, Sachen zerrissen und durch die Fenster aus dic"Gasse geworfen, viele Gegenstände wurden gestohlen. Einige stürzten zu den Fenstern und brachen die Fensterrahmen ans. Hierauf drangen die Erzedenten in das Wohnzimmer des Dr. Leser. Joseph Nouezka war zu jener Zeit von Saybnsch abwesend und hatte zuvor den Koffer des Dr. Leser versteckt; es wurden aber dennoch die Schränke und Koffer erbrochen, die Sachen vernichtet, die Schränke, Dische und Sessel mit scharfen Werkzeugen zerstört, Wäsche, Kleider zerrissen und teils auf die Gaffe geworfen, teils gestohlen. Die Bücher des Dr. Leser sind verschwunden. Während dieser Erzesse befand sich die Polizei unter der Volksmenge, sie war aber zu schwach, um den Erzessen Einhalt zu thnn. Beim Einfalle in das Haus der Eheleute Nouezka'schrieen die Leute: „Schlagt den Inden!" Dr. Leser war aber damals nicht zu Hanfe. Frau Katharina Nouezka und ihre Kinder erkannten die Erzedenten; diese leugneten aber in der Untersuchung beharrlich, am Uebersalle der Wohnung der Nouezka teilgenommen zu haben, es wären dies andere Personen gewesen. Nur der Angeklagte Grzegorezyk, der Sohn eines wohlhabenden Saybuscher Bürgers, gesteht, daß er ror den Erzessen den Leuten znnl Trinken gegeben habe. Am Schlüsse der Verhandlung wurden sämtliche Angeklagte des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit schuldig gesprochen und sechs derselben zu sechs Wochen schweren Kerkers, verschärft mit einem Fasttag in der Woche, zivei andere zu 8 resp. 2 Wochen, Grzegorezyk zu zwei Monaten schweren Kerkers, ebenfalls verschärft mit einem Fasttage in der Woche verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Bei sämtlichen Angeklagten wurde als mildernd angenommen, daß sie von Anderen aufgehetzt wurden uitd im Affekte und auf Erdichtetes bauend, gehandelt haben. Deswegen wurde das geringste Strafausmaß angewendet. — Die „Ostdeutsche Nundschau", welche sich der dankenowerten Aufgabe unterzieht, die „Berjndnng des Antisemitismus" zu erweisen, hat neulich heransgefunden, daß der Obmann des „Katholischen Schnlvereines" in Oesterreich, der Antisemit Dr. Easpar Schwarz, ein „getaufter Jude" sei. Der brave Alaun fühlte sich dadurch gekränkt und übersandte der „Nundschau" eine Berichtigung, daztt eilten Stantmbaui», aus dem hervorgeht, daß matrikenmäßig bis zum Jahre 1768 zurück die Vorfahren des christlich-sozialen Dr. Schwarz schon getauft tvaren. Diese Ehrenrettung genügt aber den gestrengeit Nassensorschern der „Rundschau" nicht. Verwaltungsrat und Gründer Paul v. Pacher, den eine böswillige Fama übrigens selbst als „Judenstämmling" bezeichnet, hält den Stammbaum, der ans nahezu fünf Generationen zurückgreist, für kein hinreichendes Doktiment der Naffenreinheit des arinen Dr. Schwarz und fordert diesen ans, „zur gefälligen Ausnahme in den redaktionellen Teil" des genannten Blattes auch feine — Photographie einzusenden. — Nicht übel! — In den Weisungen zur Führung des Lehramts an den Mittelschulen, die das österreichische Unterrichtsministerium jüngst ausgegeben, heißt es im Kapitel „Vom Direktor": „Endlich ist auch aus das jüdische Gebot, am Samstag sich des Schreibens zu enthalten, nach Thunlichkeit Rücksicht zu nehmen und jeder direkte oder indirekte Zwang zur Ueber tretung dieses Gebotes zu vermeiden." — Kaiser Franz Joseph genehmigte das Inkrafttreten der ungarischen Kirchengesetze zum 1. Oktober und die bezüglichen Ausführungsverordnungen, welche bereits publiziert wurden. In letzteren wird dem Standesbeamten zur Pflicht gemacht, die Parteien darauf aufmerksam zu machen, daß mir der Eheschließung im Standesamte und mit der Eintragung der Geburten in die Staatsmatrikeln die Pflichten gegen die Kirche noch incht erfüllt sind. * In einem Dorfe bei Saratow verschwanden vor einigen Tagen zivei kleine Mädchen, Töchter eines Landwirtes. Unter den Bauern verbreitete sich das Gerücht, daß die Kinder von einem Inden, dent Gastwirt des Dorfes, geraubt und zu Nitualzwecken geschlachtet worden seien. Die Bauern über sielen die (Gastwirtschaft des Juden, plünderten sie, ebenso die im ersten Stockwerke befindliche Privatwohnung, fesselten den Gastrvirt, seine Frau und seine drei Kinder und neckten daraus das HauS in Brand. Die Unglücklichen starben alle den Flammentod, da die Polizei viel zu spät eintras. An demselben Tage noch wurden die beiden Mädchen, die mau ermordet glaubte, gesund und munter im Hanse eines in einem 'Nachbardorfe wohnenden Verwandten gesunden. Gemeinde, Synagoge und «chule. * Berliner Nachrichten. Die Sitzung der Nepräseutanten am 80 v. M. wurde vom Vorsitze,tdeu, Herrn Hermann Landsberger, mit einigen geschäftlichen Bemekungen nuwesent

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