Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 27 (5.7.1895)
- Date
- 1895-07-05
- Page
- Seite 428 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 428. JescHrrrun. Nr. 27. Dem Leiter der Schule wurde deshalb ausgegeben, für bessere Räumlichkeiten zu sorgen und diese von der Stadt zu erbitten, die gewiß in schulfreien Stunden einige Klassenzimmer zur Verfügung stellen würde. Das (besuch wurde an die städtische Lchuldeputation gerichtet, und diese erklärte sich bereit, den Antrag zu genehmigen, sobald der Gemeindevorstand bestätigte, daß für die in Rede siebende Religionsschule ein Bedürfnis vorhanden fei. Der Berliner Gemeindevorftand aber stellte der städtischen Lchuldeputation gegenüber das Vorhandensein eines Bedürfnisses für die Religionsschule, die er selbst subventionierte, in Abrede! Häng' dich, Enlenspiegel — so guter Witz ist dir in deinem Lebennicht gelungen! Doch unsere Pestemkins und unsere Eulenspiegel.hängen sich nicht — es fei denn an ihre Aemter. Kol imlre und Kein Llldk. Im kreise Kolberg-KöSlin mußte neulich eine Ersatzwahl zum Reichstage vorgenommen werden. Die antisemitische Volkspartei, der es noch immer an dem dritten Alaun fehlt, wollte bei dieser Gelegenheit den „Klassiker" des Antisemitismus, Herrn Karl Paasch, dem es gelungen ist, dem Irrenhaus zu entrinnen, in das Reichsbaus bringen. Die Partei entsandte ihre ganze Fraktion, die Herren Ahlwardt und Böckel, in den Wahlkreis, damit sie die Hinterpommern aufklären, daß es keine agrarische und keine sozialistische, daß es nur eine Junker- und eine Judensrnge gebe. Ihren Worten sollten Druckschriften aus der nie versiegenden leipziger Gosse heilsamen Flachdruck verleihen, besonders sollte es die berüchtigte Flugschrift über „den Wert des jüdischen Eides'' thun. Diese wurde am Tage vor der Wahl, da eine Widerlegung nicht mehr möglich war, durch einen Droß von Schulkindern jedermann ins Haus geschickt. Fürsichtiglich hatten die Verbreiter jedoch die ant Fuße der' Flugschrift enthaltene Zeile mit dem Namen der „Verantworlwortlichen" weggeschnitten, da bekanntermaßen diese Deutschen außer Gott und nichts auf der Welt den Gerichtssaal fürchten. Durch diesen Kniff sind die Wackern gegen das Urteil des Strafrichters gefeit, nicht aber gegen das Urteil ihrer Alitbürger, welches das thatkräftige Eingreifen des Kolberger Rabbiners, Herrn Dr. Goldschmidt, provoziert hat. Dr. Goldschmidt erbat und erhielt von der Redaktion der in Kolberg und Umgegend sehr verbreiteten „Zeitung für Pommern" das Wort zu einer Aufklärung überden Wert derer, die den Wert des jüdischen Eides zu bekriteln sich anmaßen, und widmete der Fluchschrist eine ebenso scharf zurechtweisende wie sachlich orientierende Erwiderung, die wir hier folgen lassen: Zur Ausführung und Ergänzung meines Schreibens vom 18. V Al., schreibt Dr. Goldschidt, habe ich zur Abwehr der Verleumdungen der am Tage vor der Nachwahl in unserem Kreise verbreiteten Schmähschrift „der Wert des jüdischen Eides" zunächst zu bemerken, daß die Behauptung, „das Gebet, genannt Kol-nidre, sei in allen jüdischen Gebetbüchern der Welt zu finden", nicht wahr ist. Glicht minder unwahr ist die andere Behauptung, daß jene Formel das heiligste ('»jebet der Juden fei und von sämtlichen Juden am Eingang des Versöhnungsfestes gebetet werde. Eine dreiste Lüge und. Verleumdung aber ist ganz besonders der Vorwurf, daß durch jene Formel die Juden von der Verbindlichkeit des heiligen Eides losgefvrochen werden sollen. Rieht um Eidschwüre, die vor der Obrigkeit abgelegt, wodurch die Wahrheit' von Behauptungen beteuert oder Verpflichtungen gegen dritte Personen eingegangen werden, handelt es sich im Kol-nidre, sondern um religiöse Gelübde und Versagungen, womit man durch ein Wort, ein Versprechen sich selbst bindet oder sich zu einer Leistung gegen fich selbst in Uebereilung ohne Ueberlegung verpflichtet. Auch der unbewußte oder unüberlegte Bruch eines sülchen Wortes und Gelübdes gilt schon mit Rücksicht aus das Schrifwort 4. B. Alof. 60, 6 („Wenn jemand ein Gelübde thut dem Ewigen,, oder einen Schwur ausspricht eine Verbindlichkeit sich selbst auszuerlegen, so soll er sein Wort nicht entweihen! ganz wie es aus seinem Munde gegangen, soll er thun") nach der jüdischen Religionslehrc als eine schwere Versündigung. Ausschließlich aus dem Gefühl der zartesten und peinlichsten Gewissenhaftigkeit gegen ein sich selbst gegebenes Wort ist jener liturgische Gebrauch, wo er geübt wird, geflossen. Selbstverständlich werden Eide, die Dritten gegenüber oder vor der Obrigkeit geleistet werden, von dieser Formel nicht im geringsten berührt; sie sind ausdrücklich davon ausgeschlossen und behalten ein für allemal ihre bindende, unauflösliche Kraft. Das alles ist auch ausdrücklich im Text der gedachten Formel gesagt; nur in der gefälschten Uebersetzung der Schmähschrift ist gerade das Entscheidende Wort „al naphschatana“ ' (für unsere eigene Person) unterschlageit, ferner das vierte Wort „uscR'duä" sinnentstellend aus der Reihenfolge herausgerissen und an eine andere Stelle hinuntergesetzt und endlich noch hinzugesügt „unter jedem Namen", ein Satz, der im Text gar nicht steht. Um die Fälschung meinen Mitbürgern deutlich zu veranschaulichen, stelle ich hier die falsche, und die richtige Uebersetzung nebeneinander: F ii l s d) e 11 e b e r I e n u n q d e s S ch m ä h - B l fl t t e §>. „Alle Gelübde, Entstmunpen, Bannuiigen, Eiitzichuiigl.ii Kasteiungen und Gelöbnisse unter j e d e in NflnicnOauch alle schwüre-) t . . .?), so wir gelobt und entsagt haben werden u. s. w." R i ch t i g e Uebersetzung. „Alle Gelöbnisse, Verzichtleisrungcn, Bann s ch w ii r e2) Bannsorineln oder Versagungen, Büßungen oder als solche geltende» Ausdrücke, durch die wir unserer eigen eu Person selbst etwasch geloben, bekräftigen, uns verpflichten oder uns versagen n. s. w " Aiun. t) Tie gesperrten Worte stehen im Texte nicht. Auni. 2) Tie hier gesperrten Worte stehen im Texte nicht an dieser, sondern an vierter Stelle. Aniu. U) Eier sind die den Text entscheidenden Worte nnterschlagen. Zur Erklärung muß hier hinzugesügt werden, daß diese Formel in der Synagoge vom Vorbeter vorgetragen wird, woraus die Gemeinde mit den Worten 4. Mos. 15, 26 entfällt: „Es fei verziehen in der ganzen Gemeinde der Kindel- Israel und deiit Fremdlinge, der weilet in ihrer Mitte; denn es ist deili ganzen Volke nur aus Irrtum begegnet." Daraus geht also unwiderleglich hervor, 1. daß nur für religiöse Gelübde und Selbstverpflichtungen, die irrtümlich geleistet werden, Vergebung erfleht ivird, und 2., daß die Fürbitte nicht blos für Israel, sondern auch für den Fremdling gesprochen wird. Dazu kommt noch ferner, daß in den lneisten, mit Uebersetzung versehenen Gebetbüchern, welche das Kol-nidre enthalten, durch eine Anmerkung mit Nachdruck daraus hingewieseu wird, daß dasselbe aus Verpflichtungen und Eide Anderen und der Obrigkeit gegenüber sich nicht bezieht. So heißt es in der durch ganz Deutschland verbreiteten und allen deutschen Inden wohlbekannten Ausgabe von Dr. Michael Sachs, Rabbiner der jüdischen Gemeinde zu Berlin: „Die Formel hat znm Zweck etwa in Uebereilnng, heftiger Ans-