Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 24 (14.6.1895)
- Date
- 1895-06-14
- Page
- Seite 376 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 376. I e fchurun. Nr. 24. Bedürfnis liegt nicht vor, wie Schema F. lautet. Des Weiteren entnehmen nur, daß die geforderte Lumme 4800 Mark beträgt. Die Schule füll zunächst mir die beiden untersten klaffen enthalten; als weiter ist bereits eine bewährte Urast in Aussicht genommen, außerdem solleil noch 4 Lehrer, 4 500 Mark, angestellt werden. Vorausgesetzt wird, daß die städtischen Behörden mit gewohnter Koulanz die erforderlichen Räumlichkeiten unentgeltlich zur Disposition stellen. In seiner bekannten, ebenso schlichten, wie warm beredsamen und darum so überzeugenden Weise befürwortete Herr Sachs den Vorschlag, richtete aber gleichzeitig an den Vorstand die Bitte, auch die Errichtung einer Schule in Berlin 0. weiter im Auge zu behalten. Von den Herren Repräsentanten begehrte niemand das Wort, Rur Herrn Jnstizrat Meyer vom Vorstand schien es vor seiner Gottähnlichkeit bange geworden zu sein, die so lange Jahre hindurch die religiöse Erziehung der Jugend aus den: Status quo ante belassen hatte. Mit einem Tone, in welchem eine Art von Wehmut mit dem Gefühle stiller Resignation und Ergebenheit in alles, was auch kommen möge, gar rührend sich mischte, versetzte er sich noch einmal hinein in die gute alte Zeit, die, er selber mit rührender Sorgfalt bis an die Schwelle der Gegenwart zu konservieren sich redlich bemüht hat, wo Vorstand und Repräsentantenkollegium in nie getrübter Seelenharmonie ans diesem Gebiete jede selbständige Initiative weit von sich abwiesen, und zum Ersatz dessen Vereinen und Privatgesellschaften die Sorge um die religiöse Unterweisung der Jugend überließen, denen man dann, nt aliquid fiat, kärglich bemessene Subventionen in den Schoß" warf. Für den Osten Berlins ist nach Ansicht des Herrn JnstizratS auch heute noch durch Privatfchulen hinreichend gesorgt, sollte jedoch später einmal die Notwendigkeit an den Vorstand herantretcn, so werde derselbe mit sich reden lassen. Natürlich wurde die Position einstimmig bewilligt. So hat denn die Gemeinde eine Religionsschule mehr, der Vorstand kann sein mahnendes Gewisses bis zum Herbst beschwichtigen, die „Liberalen" haben einen neuen Grund zum Lob und PNeis des alten Vorstandes und einen neuen Vorwand, alles Bestehende hübsch beim Alten zu lassen, und die Rufer im Streit, die nicht inüde werden, immer und immer wieder den Finger auf die Wunde zu legen und dafür als Orthodore und Friedensstörer verschrieen werden, eine neue eklatante Genngthnnng. Zum Schlüsse der Sitzung stellte Herr Jnstizrat Tiktin noch einen dringlichen Antrag. Der Antrag hat eine Vorgeschichte. Bekanntlich machte unter den üblichen Randbemerkungen vor kurzem eine Geschichte die Runde durch die antisemitischen Blätter, nach welcher an einer Berliner Gemeindeschnle eine jüdische Lehrerin christlicheil Religionsunterricht erteilt habe. In der That stellte sich alsdann heraus, daß dieses Mal ausnahinsweise etwas Wahres daran war. Gleichviel wem die Schuld an diesem Ereignis, das ja unläugbar eine nicht zu billigende Taktlosigkeit darstellt, zufüllt, ob dem christlichen Rektor, der einer jüdischeil Lehrerin jenen Auftrag erteilte, oder der jüdischeil Lehrerin,^ welche schwach genug war, solchem Anstrage Folge zu lestten, in jedem Falle liegt doch nur das Verschulden eines Einzelnen vor. Aber auch hier sollte wieder einmal die Gesamtheit büßen, was der Einzelne gesündigt. Vor einiger Zeit sah sich die städtische Schuldeputation in die Lage versetzt, deil bereits als Hospitantinnen zngelassenen jüdischen Lehrexinnen den Bescheid zuzuftellen, daß auf Grund eines Reskripts des .stönigl. Provinzial-Schnlkolleginms die Perivendnng jüdi- ' scher Lehrkräfte ans diejenigen Fülle zu beschränken sei, in denen es sich nin die Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts handelt. Infolgedessen sei die Aussicht aus honorierte Beschäftigung im städtischen Dienste so gering geworden, daß den betressendeil Lehrerinnen der Rat erteilt werden müßte, vom Hospitieren an den Gemeindeschnlen Abstand zu nehmen. Ties der Sachverhalt. Herr Dr. Tiktin stellte nunmehr den Antrag, den Vorstand zu ersuchell, gegen diese Verfügung des Provinzial-Schulküllegiums vorstellig zu werden, und eventuelleil Falles beim Minister Beschwerde einzulegen, der Repräsentantenversammlung aber über die unternommenen Schritte und ihre Wirkungen zu gegebener Zeit Bericht zu erstatten. Rach einer kurzen Befürwortung durch den Antragsteller bezeichnete Herr Louis Sachs es als geradezu unerhört, daß inan den Mißgriff oder das Verschulden Einzelner einem so großen Teile unserer Heranwachsenden Jugend entgelten lasse, die im Unterrichttzfache ihr redliches Auskomnleii zu finden sich bemühe. Redner, der als Stadtverordneter die Verhältnisse genau kennt, erklärt, im Magristat sei man ob solcher Maßregel geradezu deprimiert. Ferner weist Herr Sachs darauf hin, wie schwierig es bisher schon gewesen sei, für jüdische Lehrerinnen Anstellung zu finden; wer das unter den jetzigen Verhältnissen noch fertig bringe, verdiene eineil Orden. Sonst beteiligte sich keiner der Herrn Repräsentanten an der Erörterung. Welches Mißverständnis hier vorliegt, wird an einer anderen Stelle dieses Blattes dargethan. —g — Cirr Mißverständnis. Ich erfahre soeben, daß die Repräsentnntenversanlmlung der Gemeinde Berlin aus Antrag des Herrn Justizrats Tiktin beschlossen hat, durch Vermittelung des Vorstandes nötigenfalls bis in die Ministerialinftanz gegen eine Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vorstellig zli werden, durch welche die städtische Schlildeputation angeblich angewiesen wird, die Verwendung jüdischer Lehrkräfte aus diejenigen Fälle zu beschränken, in denen es sich um die Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts handelt. Hier liegt ein Ac iß Verständnis vor, von dem es schwer begreiflich ist, lvie es hat entstehen, unbegreiflich, wie e-s ansteckend sich hat übertragen können. Der Wortlaut des in Frage stehenden Reskripts liegt man nicht vor, wohl aber das Schreiben an die jüdischen Lehramts-Aspirantinnen, zu dem die städtische Schuldeputation durch jenes Reskript sich bewogen gefühlt hat. Hier ist es: „Nachdem das königliche Provinzial-Schullkolleginm angeordnet hat, daß die Verwendung jüdischer Lehrkräfte zur Aushilfe auf diejenigen Fülle zu beschränken sei, in denen es sich um die Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts handelt, ist die Aussicht ans honorierte Beschäftigung im städtischen Dienst für Sie bis auf weiteres so gering geworden, daß wir Ihnen den Rat erteilen müssen, vom Hospitieren an den Gemeindeschnlen Abstand ■ zu nehmen. Berlin, 6. Juni 18‘.»5. Die Städtische Schuldeputation." In Wahrheit hat das Provinzial-Schulkollegium nur gethan, was seine Pflicht ist, hat es nur angeordnet, was eigentlich selbstverständlich ist: daß nämlich mit der anshilsslveisen Erteilung von Religionsunterricht nur Lehrkräfte beauftragt werden sollen, derjenigen Religion angehörig, in welcher der Unterricht zu erteilen ist, daß also Lehrkräfte jüdischen Bekenntnisses nur jüdischen, nicht aber, wie in einem einzelne^ Falle mißbräuchlich geschehen, christlichen Religionsunterricht erteilen dürfen.