Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-06-07 · 23 (7.6.1895) · p. Seite 368

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
23 (7.6.1895)
Date
1895-06-07
Page
Seite 368 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/4794838-9608360-9608658--0506-9608670
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

aun-tflctmte lkbcricjjmifl bioic$ Miiuibidncibt'itc-: .Siroft des Art. 18 des 185)3 burdiiiefcliencit Paßqeieize^ ist cs Inden verboten, in den Ton-Provinzen, in Kuban und Terck sich aufzuhalten, oder dauernd Wohnsitz zu nehmen. Infolge dessen dürfen sie in diese Provinzen nur in den Jütten kommen, welche in den Art. 157, 151) und 1(11 des erwähnten Gesetzes genau angegeben find. Aber diese Artikel erwähnen mit keinem Worte, ob cs den Inden gestattet ist, aus den Bezirken, in welchen sie wohnen dürfen, mis Gesiilidheitsriickfichtcn nach anderen Teilen des Reiches zu kommen. Auf Grund der bestehenden die Juden betreffenden Gesetze (Paßgesetz Art. 158) ist eS ihnen nur erlaubt, die Mineralbrunnen niid Kliniken in Kiew zu benutzen. Temgcmäß, und in Erwägung, daß es außer den Ptzatigorsk-, Zheleznowodsk-, Effentuki- und Kislowolsk-Quellen in anderen Teilen der Provinz Terek, ebeniowie in den Ton- Provinzen und in Kuban, noch andere Mineralwasser giebt, halte ich es, um Mißverständnisse über diesen Punkt zu vermeiden, für notwendig, die Kaukasus- und Ton-Behörden ausdrücklich darauf hinznweifcn, daß, Kraft des Gesetzes, Inden nicht die Erlaubnis erhalten dürfen, nach den Ton-Provinzen, nach Kuban und Terck zu kommen, weder um die Mineralquellen zn benutze», noch um sich ärztlich behandeln zu lassen.'" Ich denke, — fügt Fürst Kropotkin hinzu — daß diesem zynischen Schriftstücke nichts hinzngefügt zu werden braucht; es beweist deutlich, daß unter der neuen Regierung in Rußland nicht das Geringste in der Judenhatz-Politik des Zaren Alexander III. geändert worden ist, und daß sie nach wie vor in voller Kraft bleibt. — Die in K urland lebenden Inden, welche sich daselbst bis zum 3. April 1880 angesiedelt Hallen, wurden, wie bekannt, bis aus weiteres auf ihren bisherigen Wohnplützen belasten. Allein auf Grund des russischen Gesetzes über das Wohnrecht der Juden konnte man die in Kurland lebenden als „ungesetzliche Ansiedler" ansehen und denselben außerhalb des ihnen zum ständigen Aufenthalte zugewiesenen Territoriums den Handel verbieten. Dieser Unistand bildete auch eine Duelle von Willkürakten. Ein Ukas Alexanders III. vom 21. Juli 1893 verfügte jedoch, daß die in verschiedenen Provinzen „ungesetzlich" lebenden Juden, welche dem Handel und der Industrie nützlich sind, in der freien Ausübung ihrer Gewerbe und im Betreiben von Handel nicht behindert werden dürfen. Tie Kurländer Juden haben deshalb dem Senate in Petersburg ein reiches Material zur Verfügung gestellt, welches ihre Nützlichkeit für Handel und Industrie darlegte. Nach genauer Prüfung dieses Materiales hat nun der Senat eine den Juden in Kurland günstige Entscheidung gefällt und angeordnet, daß sie künftighin Handel und Gewerbe unbehindert betreiben dürfen. Gemeinde, Synagoge und Schule. * Berliner Nachrichten In dem letzen Berichte über die Sitzung der Repräsentanten hatte unser Referent einen tüchtigen Punkt etwas summarisch behandelt, nämlich den Punkt „Statutenänderung". Wir tragen darum folgendes nach: Dein Polizeipräsidium ist bekanntlich ein neues Gemeindestatut zur Genehmigung vorgelegt, an welchem seitens dieser Behörden einzelne Äenderungen vorgenommen wurden. Soweit diese Äenderungen formaler Natur waren, hatte sich der Vorstand und das Repräjentantenkollegium den Forderungen der Behörde gefügt. Von materieller Bedeutung ist jedoch die Abänderung der Behörde, nach welcher die Stellvertreter des Vorstandes wie der Repräsentanteil entgegen dem bisherigen Statut auf sechs Jahre. gewählt fein sollen. Die Versammlung schließt sich in diesem Punkt dem abweichenden Votum des Vorstandes an, welcher nötigenfalls die Frage im weiteren Instanzenweg zur Erledigung bringen soll/ Ebenfalls von Bedeutung ist die von der Behörde, geforderte Aenderung des 59, nach welcher auch die nicht Steuerzahlenden wahlberechtigt fein sollen. Der Referent vlaidiert im Sinne dieser Abänderung, während der Vorstand dafür eintritt, daß es bei dem bisherigen Modus bleibe, d. h. daß es jedem Mitgliede, das nur 0 Mk. Stenern zahlt, anheimaestellt werden solle, die Entbindung von dieser Steuer zu beantragen und hiermit auf das Wahlrecht zu verzichten. Rach längerer Debatte entscheidet sich die Versammlung mit 12 gegen 5 Stimmen im Sinne des Vorstandes . Es bleibt somit bei m bisherigen Wa h lm o dus. — Der D. I. G. B. hat soeben Heft 40 seiner Mitteilungen herausgegeben. Das Heft hat folgenden Inhalt: Bericht über die Kassenrevision. — Vermögen des Gemeindebnndes. — Rechnungsbericht nir 1894 - 95. — Erläuterungen zum Rechnungsbericht. — Kassenbericht für 1894 des 'Moses Mendelsohn-Stifts iu Dessau. — Kassenberichte für 1894 der Deutsch-Israelitischen Darlehnskasse für Frauen und Jungfrauen in Leipzig. — Bibliothek. — Bundesgemeinden. — Stiftergemeinden. — Persönliche Mitglieder. — Beamte des Gemeindebundes. — Gemeinde - Unterstützungs-Kommission. Wiederholte Warnung vor Gewohnheitspetenten. — Tr. Isidor Jacobi, 'Nekrolog. — Personalien. — Die Verhältnisse der Kultusbeamten in Elsaß-Lothringen. — Der letztgenannte Aussatz ist in unserer heutigen Nummer abgedruckt. * 8t. Aus Amerika. „Warum bin ich ein Reform- Jude':'" war der Gegenstand eines Vortrags, welchen der Rabbiner der Tempel-Gemeinde Emanu-El in San Francisco gehalten und welcher nicht wenig Aufsehen, besonders in orthodoxen Kreisen, gemacht hat. Er sagte unter anderem: „Ich bin Reform-Jude, weil ich an den Fortschritt in Religion glaube. Ich glaube nicht an die Religion, wie sie vor dreitausend Jahren ausgesaßt ivurde. Mein orthodoxer Bruder sagt zwar, er glaube daran, aber es ist doch nicht so. Der alte Zsraelit lebte in Furcht vor seinem Gotte, ich thne es nicht. Meine Religion hat einen höheren Aufschwung genommen, welcher über die begrenzten Ausdrucksmeisen des Gottesdienstes sich erhebt. Jcb verwerfe in der bestimmtesten Weise Formen, die in Babylonien, Palästina, Italien, Spanien und Egypten eingeführt wurden. Meine religiösen und politischen Ueberzeugungen müssen in gleicher Weise fortschrittlich und liberal sein und die Ausgabe lösen, das beste der großen Maste zn sichern. Ich bin ein Reform- Jude, weil eine zivanzigjährige Erfahrung mich von der Unehelichkeit der Orthodoxie der amerikanischeu Juden überzeugt hat. In jeder GlanbenSsorm muß Konsequenz vorwalten. Achtung und Ersurcht gebührt einer jeden Religion, welche überzeugungstreu genährt wird. Ich achte den Katholiken, wenn er ehrlich ist. Ich bewundere den Protestanten, wenn er aufrichtig ist. Ich setze alle Religionssystemc in die gleiche Kategorie. Ans diesem Grunde könnte ich mich als Amerikaner mit der Orthodoxie nussöhnen, wenn sie hier zu 2ande ebenso ehrlich wäre, wie im Auslände. Aber ich behaupte, daß keine Ehrlichkeit vorwalten kann in einer Form, welche über jeden unbedeutenden Ritus stolpert und die Hauptpflichten des Glaubens. Übertritt. Da sehen wir Männer, welche in Schrecken geraten, weil mir unbedeckten Hauptes beten und den Sabbat mit der größten Seelenruhe entweihen. Da giebt es Leute, welche darüber in Zuckungen geraten, weil wir die Spcifegefetze liberal auslegen, aber an dem 6' 4»-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.