Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 23 (7.6.1895)
- Date
- 1895-06-07
- Page
- Seite 362 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 362. e f c? u r « n. Nr. 23. i^anbc auch eine Vereinigung der israelitischen Lehrer angcstrebt werden, wie wir sie in den meisten anderen Provinzen Deutschlands vorfinden. Diese Vereinigung müßte sich natürlich dann auch dem allgemeinen israelitischen Lehrervereine Deutschlands anschließen. Es giebt entschieden hier noch eine stattliche Anzahl bedeutender Tagessragen, die ihrer Lösung harren. (Warum wird diese Lösung seitens der Berufenen nicht angestrebt'( Red.) 3. Verhältnisse der i sraelitischen Kantoren in Elsaß-Lothringen. Jede israelitische Gemeinde des Landes, und mag dieselbe auch nur aus neun oder zehn Haushaltungen bestehen, besitzt ihren Kantor. Derselbe ist auch Schächter und sehr häufig Religionslchrer. Im Ober-Elsaß giebt es vielfach größere Genieinden, in denen der Kantor als Religionslehrer wirkt. Die Gehälter dieser Beamten sind sehr verschieden. In manchen Gemeinden erhalten die Vorsänger selbst ihre Besoldung aus der Landeskasse, doch sind sie nicht pensionsberechtigt. Es besteht aber eine gegenseitige Hilfs- und Pensionskasse für israelitische Vorsänger, die über nicht unbedeutende Mittel verfügt, da merkwürdigerweise gerade den Kantoren seitens der Bevölkerung ein ziemlich großes Wohlwollen entgegengebracht wird. Durchschnittlich ist indes die Besoldung dieser Beamtenkategorie eine sehr günstige, da selbst auch in den allerkleinften Gemeinden das Einkonunen nicht weniger als 1000 Alk. beträgt, wahrlich, kein geringes Gehalt für junge Leute von oft kaum 17—18 Jahren! In größeren Gemeinden beträgt das Einkonunen indes nie linier 2000 Mark. Wenn mau die Leistungen mit diesen: Gehalt vergleicht, so kam: inan mit Recht behaupten, daß die Kantoren die bestbesoldeten Kultusbeaniten des Landes sind. Betrachten wir zunächst die Ausbildung der Kantoren. Besitzt ein ärmerer Schulknabe vom Lande eine etwas angenebme Stimme, so muß er Kantor werden. Rach Entlassung ans der Volksschule tritt der Kandidat bei einem renommierten Kantor in die Lehre, lernt dort gegen eine Entschädigung von 160—240 Mk. während 2—3 Jahren die üblichen traditionellen Gesänge, die Vorschriften der Schechita aus Baers Siwche-Zedek, übt sich im Schächten, spielt manchinal auch ein wenig Violine, verbringt indes einen Teil der Vorbereitungszeit nichtsthuend auf den Straßen. Kost und Wohlinng erhält der Vorsängerkandidat abwechselnd von wohlhabenden wohlthätigen Glaubensgenossen als Freitisch. Er muß „Tag" essen, sagt der Dialekt. Seinen Kostgebern besorgt natürlich der Jüngling allerhand Aufträge. Mit Stolz können nun später die Kantoren allerlei schöne Erlebnisse ihren Genieindemitgliederii zum allgemeinen Ergötzen aus dieser Zeit erzählen. Hat endlich der Kandidat sein 17. Lebensjahr überschritten, so ist auch die mühsame Studienzeit vorüber. Er wird vom Oberrabbiner in Eolmar, Straßburg oder Metz zuin Schächten als befähigt erklärt und bald darauf nach einem Probevortrag von einer Gemeinde engagiert. Mit flottem Zplinderhut und Frack bekleidet, kaiiii nian den jugendlichen Gelehrten danii bald am Sabbate ininitten seiner Genieindemitglieder im Wirtshause als Helden des Tages figurieren sehen, dessen Locho dodi man eben nicht genug bewundern kann. Das Bild, welches wir ans vorstehender Schilderung voii der Vorbildung der Kantoreii erhalten, mag sich sonderbar genug ansnehmen, ist aber in 95 Füllen voii 100 zutreffend. Welcher ersprießliche und heilsaine Religionsunterricht kann von diesen Leuten erteilt werden, und darf es uns wundern, wenn allenthalben der Jndifferentismus in Religionsangelegenheiten in unserem Lande täglich zunimmt, da doch geradezu die breitesten Schichten der Bevölkerung nur von solchen Kantoren in der Religion unterrichtet werden! Mag auch bei der Lehrerausbildung der Religionsunterricht als ein Stiefkind betrachtet werden, so haben wir es doch dort mit pädagogisch gebildeten Leuten zu thun, die ihre Mußestunden überall zur eigenen Fortbildung benutzen, was wir indes größtenteils vergebens bei den Kantoren suchen, da eben die feste Grundlage fehlt. Aus dem Oiesagten geht klar hervor, daß unbedingt in nächster Zeit für eine bessere Ausbildung der Kantoren Sorge getragen werden muß. Die beste Lösung dieser Frage glauben wir darin zu finden, daß auch die Kantoren seminaristische Vorbildung erhalten, wie in den übrigen Provinzen Dentschlands, was bei den günstigen Verhältnissen des Landes sehr leicht ausführbar wäre, wenn »um sich nur mit dieser Angelegenheit etwas mehr beschäftigen möchte. Absurde Träume. IV. Bl. P ctersbiirq, im Mai. Die Petitionen der russischen Ständeverwaltungcn um Einsührnng verfassungsmäßiger Zustände im Reiche hat Zar Nikolaus 11. bekanntlich als „absurde Träume" erklärt. Und gleich Seifenblasen zerplatzten alle Hoffnungen, welche die Freunde des Fortschrittes und der Freiheit in Rußland an den Regierungsantritt Nikolaus' II. geknüpft hatten. Aber auch die Juden in Rußland gewinnen iinmer mehr die Ueberzeugung, daß die von ihnen feit der Thronbesteigung des Zars gehegten Hoffnnngen auf eine gesetzliche Regelung ihrer Rechtsverhältnisse nur „absurde Träume" waren. Sie werden darin durch die nuninehr bekannt gewordene Art und Weise bestärkt, wie die Thätigkeit der 1883 und 1891 eingesetzten sogenannteil jüdischen Kommissionen, denen die Lösung der „Judenfrage" oblag, zum Abschlüsse gekommen ist. Ein wehmütiges Oiefühl beschleicht jeden recht und billig Denkenden, wenn man die Schlüsse betrachtet, zu denen diese Kommissionen nach jahrelanger Beratung gelangt sind. Die 1883 eingesetzte Konnnission unter Vorsitz des Grasen Pahlen, welche aus sechzehn Mitgliedern bestand, sah gegen Ende 1887 ihre Ausgabe als beendigt an. Zwei Drittel der Kommissioilsmitglieder vertraten die Ansicht, daß das radikalste Mittel zur Lösung der „Jndenfrage" nur die Gleichberechtigung der Juden mit den orthodoxen Unterthanen des Zaren wäre. Aus der hundertjährigen Praxis der speziellen (Gesetzgebung bezüglich der Juden in Rußland schöpften die Verteidiger der Gleichberechtigung Beweise dafür, daß die russische Regierung stets die stufenweise Emanzipation der russischen Juden angestrebt hätte. Andererseits stützte die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ihre Ansicht auf ein reiches Material über die Lage der Inden, in Rußland, das die Konnnission von deii Gouverneuren uiid anderen Autoritäten als Sachverständigen erhalten hatte. Dieses Material sprach ungeachtet der aller Orten herrschenden anti-jüdischen Strömungen dennoch zu Gunsten der Juden, so daß deren Verteidiger in der Kommission mit desto größerer Sicherheit für sie eintreten konnten. Dagegen verteidigte die Kommissionsminorität deii Standpunkt, daß die Regierung nur den Zweck vor Augen haben muß, die cinheimische Bevölkerung vor der „jüdischen Ausbeutung" zii schützen, was blos durch Ausnahmegesetze gegen die Juden erreicht werden könne. 'Wären die Resolutionen der Pahlenschen Kommission dem Petersburger Senate zur