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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-05-24 · 21 (24.5.1895) · p. Seite 333

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
21 (24.5.1895)
Date
1895-05-24
Page
Seite 333 (sequence 13)
Language
German
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Nr. 21. § e f d? u r u n. Seite 333. „Tie freie Bereiiüquliq, so heißt es i» dem Einladnnqsschreibcn, wird sich von ollen polnischen Bestrebnnqe» seriihalteu. Sie soll solche Jyvaqeit in den Bereich ihrer Eeörternnqcn ziehen, die allgemeine ethische und soziale Aufgaben der Jndenheit betreffen; sie soll wohlwollende Besinnung fördern und sich in den Dienst der Ideale des Menschentums stellen. Die freie Bereinignng soll in Znknistt eine Wanderversammlnng sein, die von Jahr zu Jahr abwechselnd in verschiedenen (Großstädten sich ihren Beratungen widmen wird. Bon der Pflege persönlicher Beziehungen, die dadurch unter Angehörigen ans 'Nord und Sud, Dst und West herbeigeführt wird, darf' mit 3mg die Stärkung der 'Widerstandskraft znm Schutze unserer höchsten sittlichen (Mer, die Aufrichtung, Erziehung und Selbstbildung nnserer StnmmeSgenossen, die gegenseitige Würdigung und Lerständignng erwartet werden. — DaS Ergebnis der durch Neferenten und ftorreserenten vorznbereitenden, jedesmaligen Verhandlungen soll in Fori» von tllesolntionen znsainmengesaßt werden. Tie Zndenheit ivcist jedes Nlachtgeliiste und jede materielle Bestrebung, die in dem Zusammentritt israelitischer Männer erblickt werden könnte, von sich. Um so entschiedener darf sie sich einem Zusammenschluß widmen, der ans allgemeine Wohlfahrtsinter-ffsen und auf die höchsten idealen Gäter abzielt." Etwas mehr Klarheit würde diesem knappen Programmentwnrf nicht geschadet haben. Soll die freie Bereinigung ein neugestalteter Zentralverein deutscher Staatsbürger jüd. Glaubens, eine jüdische (stesebschasl für ethische Kultur oder ein Verein zur Ausbreitung der zionistischen Idee werden? Zn der Versammlung in Hamburg wurde verhandelt: 1. über „Jüd. Kolonien", 2. über das „Problem der ethischen Bewegung." * Jubiläum. Ueber das Toppeljubilänm des Kantors Herrn S ch w a rz b e r g in B re s l a u, das der silbernen Hochzeit und einer 23 jährigen Amthütigkeit, wird und von dort berichtet: Schon am vorhergehenden Sonnabend wetteiserten beim Frühgottesdienst der Vorstand der Tempelgemeinde (woselbst der Jubilar seit 18 Jahren fungiert) mit den tstemeindemitgliederu, um den echt jüdischen Vorbeter zn ehren. Ain Festtage selbst, am Lag baomer, erschien der Vorstand in der Wohnung des Jubilars und überreichte ihm als Zeichen der Wertschätzung unter Worten der Anerkennung eine sehr ansehnliche Summe in barem Gelbe ,als Geschenk. Das Rnbbinat der Synagogen - Gemeinde, vertreten durch Herrn Rabbiner Tr. Rosenthal und den Tajan Rabbi S. Lewinski, ließen sich es nicht nehmen, dem verdienstvollen Jubilar ihre Glückwünsche persönlich darznbringen. Viele Freunde, Gönner und säst sämtliche Kantoren BreSlan's, wie auch mehrere Kultusbeamte der Umgegend waren erschienen und alle bemühten sich, diesen Tag zu einem wahren Ehren- und Frendentag zn gestalten, Alle waren von dem einen Gedanken beseelt, einen Tribut der Anerkennung demjenigen zu zollen, der es in vollem Maße verdient. Denn Herr M. Schwarzberg ist nicht nur als treuer, ansrichtiger Kollege seiner Amtsgenossen bekannt, sondern wo ein Bedrängter um Rettung ruft, wo ein armer Kranker, welcher' bei den hiesigen Professoren Heilung sucht, um Unterstützung bittet, dort tritt Herr Lchwarzberg stets helfend ein, und oft, ja sehr oft seine eigenen Verhältnisse, Zeit und Gesundheit nicht beachtend. — Sinnreiche und wertvolle (beschenke, Glückwunsch - Adressen und Telegramme aus dem In- und Auslande gingen fast während des ganzen Tages ein. Erst am späten Abend trennte sich die fröhliche Schar mit dem befriedigenden Bewußtsein, einen würdigen Tag auch würdig begangen zu haben, und alle hegten nur den einen Wunsch, daß es de..r verdienstvollen' Jubilar vergönnt sein möge, auch noch das goldene Jubiläum zn feiern. I.. * Eine Jubelfeier. Tie israelitische Gemeinde in Weilburg beging am 14. d. M. öaS Fest des fünfzigjährigen Bestehens ihrer Synagoge. Es war erfreulich, bei dieser Gelegenheit zn sehen, daß die Hetzereien des Anti seinitismus, der ehedem durch Tr. Böcke! in Weilburg und Umgegend eifrig gepflegt wurde, den konfessionellen Frieden nicht gestört und den Weift gesunder Eintracht in der dortigen Bürgerschaft nicht berührt haben. An der gottesdienstlichen Feier, die um 10 Uhr in der festlich geschmückten Synagoge stattfand, beteiligten sich außer den beiden evangelischen Geistlichen und den Spitzen der kommunalen Behörden noch manche Bürger christlicher Konfession, und gewiß wäre die Beteiligung eine noch größere gewesen, wenn die Synagoge genügenden Raum geboten hätte. Nachdem der Einlcitnngsgesang ,,Ma towu“ und die Jnbelmotette „Wenn Gott, der Herr, das Haus nicht bauet" verklungen war, hielt Herr Rabbiner Tr. Landau die Festpredigt. Am Abend fand eine gemütliche Abendunterhaltung mit nachfolgendem Balle in dem größten Saale Weilburgs statt. Zahlreiche Einladungen waren dazu ergangen, denen auch in den meisten Fällen Folge geleistet worden war. * Eine wichtige Entscheidung. Ter Kaufmann Gustav Meyerhof in Hildesheim klagte bei dem Bezirksausschuß gegen den Vorstand der Synagogengemeinde ans Freilassung von den Schullasten der Synagogengemeinde, eventuell insoweit dieselben auf die Religionsschnle entfallen. M. ist im Mai 1893 aus der jüdischen Kirchengemeinde in gesetzlich vorgeschriebener Form ausgeschieden und hat die Steuer zur Synagogengemeinde bis ultimo 1894 bezahlt. Mit diesem Zeitpunkt ist er nach seiner Ansicht von allen Lasten befreit, welche auf der persönlichen Zugehörigkeit zn der früheren Kirchengemeinschaft beruhen. Höchstenfalls könne er, wie ansgeführt wird, zu den Kosten der Volksschule, welche von denjenigen der Religionsschule zn trennen seien, herangezogen werden. Nach der Wfficht des Beklagten ist Kläger mit dem Austritt aus der jüdischen Kirchengemeinschast nicht auch aus dem Schulverbande der jüdischen Gemeinde geschieden und hat deshalb die Lasten des Schulverbandes auch weiter milzutragen. Tiefe Verpflichtung wäre nur dann fortgefallen, wenn Kläger durch Uebertritt zu einer andern Religionsgemeinschaft dem betreffenden Schulverbande zugewiesen wäre. ■ Ties sei aber nicht geschehen. Die bestehende Religionsschnle erfordere keine besonderen Kosten. Ter verlangte Beitrag sei für die Volksschule.zutreffend berechnet. — Tie Klage wurde zurückgewiesen. Einen ähnlichen Erfolg hatte die Klage des Bankdirektors Leefer zu Hildesheim gegen den Vorstand der Synagogengemeinde daselbst. Tie Kläger werden an das Oberverwaltnngsgericht appellieren. *z Ausstellung von Unterrichtsmitteln. An die Verlagsbuchhandlungen und Privat-Verleger jüdischer Schulbücher versendet die Schulinspektion der Synagogen - Gemeinden Ostpreußens folgenden Ausruf: Am 4. Juni er. findet Hierselbst die Konferenz der jüdischen Religionslehrer Ostpreußens statt. Mit derselben beabsichtigen wir eine Ausstellung von Unterrichtsmitteln für alle Zweige der jüdischen Religionsschule zu verbinden, die folgende Hauptgruppen umfassen soll: 1. Methodische Schriften, I I. Lehr- und Lernbücher, 111. Anschauungsmittel, IV. Jugendschriften. Die Konferenz, die in der Regel von ca. 30 Personen, Lehrer, Rabbiner und Gemeindevorsteher, besucht wird, bietet die günstigste Gelegenheit, Ihre Verlagsschristen ans dem Ge-

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