Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 21 (24.5.1895)
- Date
- 1895-05-24
- Page
- Seite 323 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 21. I e s <H u r u ri. Seite 823. dem Rabbiner Joses Karo im XVI. Jahrhundert versüßte Schnlchan-Arnch sür die Juden jemals Gesetzeskraft besessen babe, oder noch besitze, erklärte der Sachverständige, daß er dies nicht zu beurteilen vermöge, da er nicht Talmud-Gelehrter, sondern evangelischer Theologe sei. Infolge dessen wurde dainals die Sache ans Antrag des Staatsanwalts vertagt und der Beschluß gefaßt, noch einen zweiten Sachverständigen, und zwar einen KnltnSbeamten der Breslauer Gemeinde oder sonst einen jüdischen Schristgelehrten zu laden. Als solcher trat in der erneuten Verhandlung der Dozent am dortigen jüdisch-theologischen Seminar, Dr. M. Braun ans. In seinem Gutachten bekundete der Sachverständige, daß die Inden sich bentzulage in allen zivil- und vermögensrechtlichen Fragen ausschließlich nach den Gesetzen der Staaten richteil, deren Angehörige sie seien und daß der Choschen hamischpat nur da noch als maßgebendes Gesetzbuch teilweise gelte, wo der Staat selbst den Inden gewisse Rechtsgebiete (z. B. Ehe- und Erbrecht) zu eigenmächtiger Regelung überlassen habe. Da dies im deutschen Reiche nirgends der Fall sei, habe hierzulande der Ohoschcri hamischpat gar keine Gesetzeskraft mehr und besitze nur noch als religiöse Ueberliesernng einen ethischen und historischen Wert. Bezüglich der in dem Flngblatte aitgesührten Zitate aus dem Choschen hamischpat, wies der Sachverständige durch Erläuterung der ganzen Abschnitte, aus denen dieselben entnommen waren, wie auch dtlrch Parallelstellen überzeugend nach, daß die angezogenen Talmud-Stellen durchaus unverfänglicher Natur >ind. Der Verfasser des Flugblattes habe die Zitate aus dem Zusammenhänge gerissen und dadurch ihren Siitit erheblich entstellt, andererseits an verschiedenen Stellen infolge titißverstündlicher Deutung einiger Vokabeln falsch interpretiert bezw. angewandt. Dr. Beer blieb bei seinem schon einmal abgegebenen Gutachten, und nun nahm die Sache denselben Verlaus wie in den drei früheren Füllen: Der Staatsanwalt beantragte Bestrafung, der Verteidiger Freisprechung, und der (Gerichtshof schloß sich dem letzteren Anträge an, weil er der Ansicht ivar, daß durch den mitgeteilten Schlußsatz des Flugblattes nicht den Juden im allgemeinen das Recht beitritten werde, sich eine Religionsgesellschaft zu nennen, sondern nur denjenigen Inden, welche solche Gesetze, wie sie der Cchoscheii hamischpat enthält, befolgen. Ebenso sei die beschimpfende Bezeichnung als „international verschworene Betrüger-Gesellschaft" nur ans diesen Bruchteil der jüdischen (Gemeinschaft zu beziehen. - Ein geistvoller Jurist zeichnete, als das erste freisprechende Urteil unter obiger Motivierung gefällt wurde, die Sitnation, wie sie nunmehr sür uns Juden geschaffen wurde, in recht drastischer Weise: Ein Eisenbahnzug, io phantasiert er, steht zur Abfahrt bereit. Ein Fremder stürzt herbei und ruft laut und vernehmlich: „Meyer!" Ein Passagier steckt neugierig den Kops zum Fenster Hittaus und erhält einen — Faustschlag. Auf seinen Protest wird ihm die Frage entgegengehalten: „Heißen Sie Meyer?" — „R'ein" — „Run, dann geht Sie die Sache garnichts an!" — ^er Vergleich ist, wie gesagt, drastisch, aber zutreffend: In dem ^lnchtbatte tverden die Juden, die nach beit korrumpierten Zitaten ans dem Choschen hamischpat handeln, eine „internationale Betrüger-Gesellschaft" genannt, wird jedem Juden ein moralischer Faustschlag appliziert. Meldet sich überfeiner beschwerdeführend beim Gericht, so legt man ihm die Frage vor, ob er nach dem Choschan hamischpat oer A ntise m iten lebe. Verneint er diese Frage, dann wird ihm klar geinacht, das; ihn die ganze Sache nichts anginge und er darum gar keinen Grund zur Beschwerde habe. Den Fanstschlag aber darf er behalten. — — Man sollte nun meinen, daß sich unsre Gegner nrit dieser, ans einzelnen mißdeuteten oder korrumpierten Stellen des Schulchan Arnch hergeleiteten Schimpffreiheit zufrieden geben, sich des angenehmen Dunkels, in welches dieses Buch gehüllt, erfreuen und sich darauf beschränken werden, das ihnen gewährte Recht zu brauchen, zu mißbrauchen. Weit gefehlt. Rach wie vor rufen sie nach Licht, mehr Licht, petitionieren sie um eine Uebersetzung der „jüdischen Geheimgesetze", so daß am 16. ds. Alts, sich die Petitions-Kommission des Reichstages abermals mit einem solchen Gesuche zu beschäftigen hatte, das von konservativer und antisemitischer Seite ansging und aus das „Werk" des talmudknndigen Freiherrn von Langen basierte. Als- Referent fungierte der konservative Abg. von Herder, der nach dem Berichte antisemitischer Blätter ansführte, daß, nachdem in jeder Session eine Reihe derartiger Petitionen an das Hans gelangt, es endlich an der Zeit sei, ihnen Folge zu geben. Auch judenfrenndlich gesinnte Männer müßten eine Uebersetzung der jüdischen Geheimgesetze wünschen, damit endlich Klarheit darüber geschafft werde. Inden und Judensreunde behaupteten, daß die von Gegnern erschienenen Uebersetznngen falsch seien. Diese Behauptung stoße ans Zweifel, unb zwar umsomehr, als man sich gerade aus jüdischer Seite (?)so sehr gegen eine authentische Uebersetzung des Schulchan Arnch sträube. Daß vieles darin stehe, was das Licht der Oeffentlichkeit scheue, sei für ihn (Redner) ganz klar. Und wenn von anderer Seite das bestritten werde, so müsse von dort grade die Uebersetzung des Schulchan Arnch befürivortet werden. — Prof. Pauli von der Reichspartei machte auf die großen Schwierigkeiten aufmerksam, die eine solche staatliche Uebersetzung biete. In ähnlicher Weise sprach sich sein Fraktionsgenoss ■ Graf Bernstorff, Vortragender Rat im Kultusministerium, ans. — Der Korreferent, Abg. Vogtherr, Mitglied der sozialdemokratischen Fraktion beantragte, die Petiton als ungeeignet zur Erörterung im Plenum zu befinden und berief sich zur Unterstützung dieses Antrages auf die Erklärungen des Regierungsvertreters in der vorjährigen Session. Die in der Petition aufgestellte Forderung sei nach seiner Auffassung unerfüllbar. Gegen die Stimmen der Konservativen und Antisemiten erkürte die Kommission die Petition als nicht geeignet zur Erörterung im Plenum. — Schade! Durch eine Uebersetzung des Schulchan Arnch und des Talmud — ohne diesen ist jener unverständlich! - - würde mancher Aberglaube über unsre.Glaubenslehren, von dem ailch Unbefangene nicht frei zu sein scheinen, ans der Welt geschafft werden. Gewiß, diese Uebersetzung würde vieler Gelehrten viele Lebensjahre in Anspruch nehmen, denn nur einem gottbegnadneten Geiste, wie dem des Freiherrn von Langen konnte es gelingen, nach einem Jahre der Vertiefung in den Talmud ein Buch über die „Geheimgesetze der Juden" abzusch'reiben — aber ebenso sicher ist es, daß eine Uebersetzung des Talmud ein Gewinn wäre für die ehrlichen Bekenner aller Religionen. Da würde man z. B. den Ursprung mancher erhabenen Sittelehre, mancher erhebenden Sentenz finden, die im Munde aller sind, und einen anderen Begriff bekommen von dem angeblich ideal- und fruchtlosen Judentum. Man würde erfahren, daß das Judentum nicht blos von den Tagen am Sinai her befruchtend, belebend gewirkt, sondern daß es auch und vornehmlich in der nachbabylonischen Epoche gar manchen Stein geliefert habe