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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-05-17 · 20 (17.5.1895) · p. Seite 310

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
20 (17.5.1895)
Date
1895-05-17
Page
Seite 310 (sequence 6)
Language
German
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Seite 310. JescHurun. Nr. 20. Religion oder RO? Wollte jemand sich unterfangen, über den g e r m a n i s ch e u Volkscharakter ein Urteil abzugeben und würde sich hierzu aller jener Bücher bedienen, welche, religiöse Färbung tragend, Unduldsamkeit oder auch nur Zweiselhastes und Verfängliches gegen Andersgläubige zum Ausdruck bringen, der würde einfach für geisteskrank erklärt werden, denn der Volkscharakter war schon da, ehe das augenblickliche religiöse Bewußtsein ihn umkleidete, und er hat bei allen religiösen Wandlungen eine kaum nennenswerte Aenderung erfahren, welche auch mehr der Verschiedenheit des Zeitgeistes als der angenommenen Religion aufs Konto zu setzen ist. Wie minimal der Einfluß der Religion aus das Volksleben und seine Entwicklung war, ersehen wir sowohl aus dem allzeit giltig gewesenen Sprichwort cuius regio eins religior, als auch aus der Erscheinung, daß in keinem christlichen Staate ein eigentlich ch r i st l i ch e s Gesetzbuch vorhanden ist, die meisten Fundamentalgesetze aber heidnischen Ursprunges alle Wandlungen der religiösen Anschauungen überdauert haben. Einzig und allein an die Juden darf ein anderer Maßstab angelegt werden. Um ihre Rasse zu beurteilen, werden nicht ihre geschichtlichen Bücher und Erzählungen herangezogen, sondern der Inhalt ihrer religiöse Einrichtungen enthaltenden Schriften, mögen sie auch Jahrtausende alt sein, mögen sie auch mehr oder weniger Aenderungen erfahren oder ihre Giltigkeit verloren haben, mögen sie auch manches enthalten, was weniger böse gemeint als der Notschrei eines gequälten Gemütes war, soll ausreichen, um ihre Rasseneigentümlichkeiten zu bemängeln. Man könnte sich am Ende ja auch dieses außergewöhnliche Verfahren gefallen lassen, wenn Licht und Schatten gleichmäßig verteilt wären; aber das perfide Verschweigen des ersteren und die Betonung der Schattenseiten, welche noch durch Lügen, Verfälschungen und böswillige Erfindungen verdickt werden — das ist die Kampsesart unserer Gegner und ihre Ausschreitungen, die sie sich auch gegen religiöse Gebräuche zu schulden kommen lassen, sollen, mögen sie auch noch so maßlos und ungerecht in ihrer Kritik sein, nicht demselben Gesetze unterliegen, wie die gegen die Einrichtungen anderer Religionsgesellschasten, denn — wenn man die jüdische Religion schlägt, so meint man lediglich die jüdische Rasse! Natürlich, die jüdische Religion, der man das Beste, was man hat und mit selbstgefälligem Schmunzeln im Munde trägt, aber nicht bethätigt, entnommen hat, darf man ja gar nicht treffen wollen, und die Frage bleibt nur, wann beleidigt man die jüdische Religion? Zu den Vertretern der erwähnten Morakphilosophie gehören in erster Linie die Mamelucken der „Stantsbürgerzeitung" und verwandter Organe; schimpfen, aus dem Zusammenhang reißen und entstellen — das nennen sie eine „berechtigte" Kritik —, Bersteckfpiel mit ihrem Wissen und nicht zu wissen, was sie wollen, ist die Signatur ihrer Kopflosigkeit. Oie Art ihrer Beweisführung ' ist so dilettantenhast, daß man sich wundern muß, wie sehr sie ihres urteilslosen Publikums sich sicher wähnen, dem sie solches zu bieten wagen. Ist der Talmud, dieses so sehr umstrittene Objekt, dessen genaue Kenntnis bei so wenigen Juden, aber bei allen — Antisemiten heimisch ist, ein Gesetzbuch der Juden oder nichts Im letzteren Falle ist es eine Frivolität und eine Geschichtssälschung, die dem Glauben ihrer Väter treu anhäugeuden Juden für das Ergebnis von Forschungen, welche um zwei Jahrtausende mrückliegen, verantwortlich zu machen. Ist es aber ein religiöses Gesetzbuch und die Richtschnur für das religiöse Verhalten der heutigen Juden, dann ist es doch nur recht und billig, daß seine Beschimpfung vom Gesetz geahndet wird. Für welche Lesart sie sich auch entscheiden, es bleibt nur ein Schwanken zwischen Scylla und EharybdiS, und es ist ein innerer Herzenswunsch der Antisemiten, daß es so bleibe, so sehr sie auch den Schein des Gegenteils erwecken wollen und in allen Tonarten nach einer staatlicherfeits anzuordnenden Ueberfetzung des Talmuds wie der Hirsch nach dem Wasser schreien. Einen schlimmeren Dienst könnte ihnen der Staat nicht leisten, als indem er ihren Wunsch, der bislang von ihm nur als ein schlechter Scherz angesehen ivird, erfüllt, vorausgesetzt, daß sie „zur Erlangung der Wahrheit" auch opferfähig sind und für die Deckung der Kosten aufkominen wollen, — am besten eignete sich zu diesem Zwecke die Ansammlung eines Fonds aus den Eintrittsgeldern, welche für die „Belehrungen" in den Radauverfannnlungen erhoben werden, die die Talmudgelehrten der Partei dem verblendeten Volke angedeihen lassen über eine Materie, die ihnen selbst fremd ist und nach deren Verständnis durch eine gute Uebersetzung sie lechzen. Wir würden eine solche Ueberfetzung, deren A n s e r t i g u n g ei n e st a t u a r i s ch e Forderung des D e u t s ch e n R a b b i n e r v e r b a n d e s ist u n d n u r a n den unzulänglichen Mitteln bisher scheiterte, mit Freuden begrüßen, denn wenn auch später die Kenntnis des ungeheuren Materials nur das Vorrecht weniger Begnadeter sein würde, so würden doch diese dafür sorgen, daß die moralische Brunnenvergistung, wie sie von. gewissenlosen Ignoranten jetzt gepflegt wird, aufhöre. Die „Staatsbürgerzeitung" — die lauteste Ruferin nach staatlicher Ueberfetzung — scheint zu ihrem Heiligen Ecker, welcher, da seine Kenntnisse des Talmudismus nur sehr mangelhafte sind, von Justus sich eine hebräische Arbeit hat machen lassen, um aut Grund derselben Professor für Hebraica zu werden — und Rohling, welcher von Justus nach dessen eigenen Angaben düpiert wurde, unter dein Pseudonym Abbe Victor seine angeblich eigene Geistesarbeit beweihräucherte und schließlich den Vorwurf der bewußten Fälschung und der Verleumdung auf sich sitzen ließ — kein, rechtes Vertrauen zu haben, oder sie hat keine blaffe Ahnung von dem, was sie in ihrer Rnivetät begehrt. Sie ist offenbar vorn edlen Freiherrn von Langen inspiriert, welcher folgendes erstaunliche Kunststück fertig gebracht hat: Im Dezember. 1893 kam ihm die Idee zu einem neuen Sport, nämlich Hebräisch zu lerueu, den Talmud zu studieren und die aus denselben aufgebauten „Geheimgesetze", die er, Gott weiß wo aufgegabelt hat, kennen zu lernen. Schon nach einem Jahre war er mit seinem Studium nicht allein fertig, sondern hat auch schon über die „Gebeimgesetze" ein Buch — abgeschrieben, welches von allen jüdischen und chrfftlichen sachverständigen Gelehrten mit einem homerischen Gelächter begrüßt, und — d a s hat der edle Freiherr nicht verdient — von der „Kreuzzeitung" gelobt wurde! Wir wollten das Opus einer eingehenden Schilderung würdigen, lind aber nicht dazu gekommen, weil wir aus dem Lachen noch nicht herausgekommen sind, — und wir uns diese heitere Ab wechseluug in ernster Zeit nicht sobald entschlüpfen lassen wollen. Bei welchem Elown ist Herr v. L. wohl in die Schule gegangen? Diese Leistung geht ja noch über Ahlwardi! Wir sind ja mit dem Herrn Staatsanwalts über den sich I die Stnatswürgerin ärgert, einer Ansicht, daß die über die

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