Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-05-10 · 19 (10.5.1895) · p. Seite 298

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
19 (10.5.1895)
Date
1895-05-10
Page
Seite 298 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/4794838-9608360-9608586--0432-9608596
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Seite 208. o f d) u r u n. Nr. 10. Religion nicht erpamionssähig ist. Im übrigen erklärte der Redner, daß die Inden auch ohne dieses (besetz ihre patriotische Pflicht nach wie vor mit voller Begeisterung erfüllen werden. Am allerwenigsten aber werden sie sich durch Ausfälle, wie ik jüngst im Sberhanse gehört wurden, hiervon abbringen lassen. Die Juden haben überall dort, wo die Mauern des Ghettos gefallen find, fich an die Völker, unter denen fie lebten, angeschmiegt und ihre Sonderheit abgestreift. Sie feien heute in den von Nationalitäten bewohnten (legenden die einzigen Pionniere der ungarischen Sache und die einzigen Verkünder der ungarischen Staatsidee. Prof. Dr. Neumann ging sodann ans die von der katholischen Volkspartei gegen die Inden inszenierte Agitation über und legte ein Machwerk vor, in welchem die hundertmal widerlegten. Behauptungen Rohling'S und seiner Genossen wieder ausgewärmt und im Volke verbreitet werden. Die Volkspartei »volle schon seht ein Ventil für den Fall öffnen, als sie die (Geister, welche sie ries, nicht mehr zu bannen imstande sein werde. — Der AuSfchnß des ungarischen Magnatenhanses beschloß bezüglich der von dem Abgeordnetenhanse rückverwiesenen Gesetzentwürfe über die freie Religionsübung und Nezevtion der jüdischen Neligion, bei dem Hause die Ausrechterhaltung beider Gesetzentwürfe zu beantragen. * i Zum Zickzack - Kurs iu Rußland. In Niga veranstaltete die Polizei am 2i. März ans dem Börsenplatz eine regelrechte Razzia ans sämtliche Juden, die in der Umgegend der Börse sich anshielten. Die Polizisten drangen auch in die umliegenden .Öaws und schleppten alle jüdischen Hansleute, die dort mit ihren christlichen Geschäftsfreunden saßen, zur Polizeiverwaltnng. Nahe an vierhundert Juden wurden so durch die Straßen zur Polizei geschleppt, unter dem Gejohle der Straßenjugend und znm Erstaunen der christlichen Stadtbevölkernng, die unter den „Eingesangenen" viele bekannte, angesehene Hauslente erblickte.. Auf der Polizei angelangt, mußten die „Gefangenen" vier Stunden stehend verweilen, bis sie vorgenommen wurden. Endlich begann das „Verhör." Es wurde jeder über feine Herkunft befragt, diejenigen, die sich als Rigenser Bürger oder Hanfleute legitimieren konnten, wurden entlassen, natürlich ohne jede Entschuldigung und Motivierung dieses beispiellosen Gewaltaktes. Diejenigeir aber, die als 'Nicht-Rigenser befunden wurden, wurdeit sofort, uiüer Begleitung von Polizisten, zum Bahnhof befördert und gezwungen, mit dem nächsten Inge nach ihrem beiressenden Heimatsorte znrückzufahren. Unter diesen besandeit nch viele .Oautleute erster Gilde, die das Recht haben, im ganzen russischen Reiche sich auszuhalten, tiird der Rest waren sonstige Handelsleute, die nach dem Gesetze geschästschrlber ans bestimmte Zeit überallbiit kommen dürfen — aber die Rigenser Polizei kümmerte sich wenig nvt die Berufung der Oeute ans die „bestehenden Gesetze", und die „fremden" Hausleute mußten sofort Riga verlassen, obwohl ihre Geschäfts-Angelegenheiten sie für längere Ieit in Riga znrückhielten. Am folgenden Tage gertihte der Gehilfe des Polizeiministers (der Polizeimeister selbst wie auch der Gouverneur ivaren zur Zeit abwesend von Riga) einigen Rigenser Juden, die sich über die unerhörte Willkür beklagten, das Motiv ztl dieser Razzia mitznteilen: Nach dem neueti Pnßreglentent nämlich muß jeder Jude ausnahmslos, sobald er in einer fremden Stadt ankommt, unverzüglich seine Aitknnst bei der dortigen Polizei anmeiden und ne um eine Aufenthalts-Erlaubnis ersuchen, unbekümmert nur die Erlaubnis, die das bestehende Gesetz ihm, sei es als Hausmann erster Gilde oder als akademisch Gebildeten, gewährt. Nun hatte die Riga'sche Polizei in Erfahrung gebracht, daß die nach Riga angereisten Juden diese Bestimmung (die übrigens noch keinem bekannt war) nicht erfüllten, und um der,» neuen Gesetze Geltung zu verschaffen, sah sie sich veranlaßt, diese Razzia in der Umgegend der Börse, wo die weilten zugereisten Juden zu treffen sind, zu veranstalten. -- In der Frage des A n siedet rr n g S r e ch t e s j ü d i sch e r Haustente der sogenannten ersten Gilde in Petersburg und Moskau hat der Senat in humanem Sinne entschieden. Während jüdische Hanslente dieser Rangesklasse, d. h. solche, die dem Staate jährlich 1200 Rubel zahlen, unter Alerander II. das freie Ansiedlungsrecht im ganzen Reiche besaßen, wurde ihnen unter Alerander I II. dieses Recht genoutmen uitd verfügt, daß Juden dieser Hategorie nur in jenem Gouvernement im Innern des Reiches sich ansiedeln dürfen, wo sie deit bezeichneten Betrag einzahlen. Dagegen wurde ihnen der Aufenthalt in deit Residenzelt Petersburg mib Nioskan fast g ä nzli cl) untersagt. Nunmehr hat der Senat verfügt, daß Juden der ersten HausmannSgilde, welche einer Gemeinde im Jnnerit des Reiches angehören, das unbeschränkte Annedlungsrecht im ganzen Reiche genießen sollen. — Voit großer Bedeutung ist ferner eine Verordnung des Senats betreffs der willkürlichen Umwandlung von S t ä d t ch e n i n D ör f e r. Uni die Inden aus den Städtchen, ivo sie sich ansiedeln dürfen, verdrängen zu können, suchten die Judenfeinde um die Degradation derselben zu Dörfern nach, woselbst den Juden nach dem berüchtigten Gesetze des Grasen Ignatjew jedweder Aufenthalt untersagt ist. In letzter Zeit wollten einige christliche Hausteute aus dem Städtchen Hachowka im Gouvernement Eherson aus Brotneid die dortigen Inden verdrängen. Sie entsendeten eine Deputation zur Gonvermentsverwaltnng in Eherson, um die Umwandlung des Stäbchens in ein Dorf zu befürworten. Die Verwaltung -beeilte sich, dieser Bitte zu willfahren, und Städtchen Hacbowka wurde in Dorf Hachowka nmgewandelt. Dadurch waren die dortigen Inden der Ausweisung preiSgegeben. Aber der Besitzer von Hachowka,. Konstantin Pankojew, brachte die Angelegenheit zur Henntnis des Senats und wies darauf hin, daß die Ausweisung der Inden ans Hachowka den finanziellen und ö ko n o mifche.n Ruin des Städtchens herbeiführen würde. Der Senat annullierte denn auch den Beschluß der Ehersoner Gouvernementsverivaltung, das Städtchen Hachowka in ein Dorf nmzutanfen, und brachte gleichzeitig in einem Ukas zur allgemeinen Henntnis, daß die Umwandlung v o il S t ä d t ch e n in D ö rfer n n g e s e tz l i ch sei. - - Der jüdi s ch en D e p u t at i o n gegenüber, die, nne wir schon gemeldet, vom. Zaren empfangen wurde, soll' der Herrscher sich geäußert haben: „An dem Patriotismus meiner jüdischen Unterbauen zweifle ich nicht und nehme den Ausdruck der Ergebenheit mit Vergnügen entgegen. Die Rechtsverhältnisse der Inden werden ohne Zweifel in naher oder ferner Zukunft einer Regelung unterzogen werden, wobei cie Juden meines Schutzes sicher sein können". Die jüdische Deputation, welche ans dem Antifchkowpalais die lieber zeugung beimbrachte, daß die russischen Juden aus eine Besserung ihrer Oage rechnen dürfen, soll beim Minister des Innern um Erlaubnis zur Veröffentlichung der Antwort des Zars im „Regierungsboten" nachgesucht haben.- * A,ls Halbasien. ES ist bekannt, daß nach der rumänischen Verfassung jede Naturalisation sowohl von der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.