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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-04-27 · 17 (27.4.1895) · p. Seite 264

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
17 (27.4.1895)
Date
1895-04-27
Page
Seite 264 (sequence 4)
Language
German
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eite 264. 3 c f u r u n. Nr. 17. kam auch selten etwas ans Tageslicht; nur wenn der einen oder anderen Gemeinde einmal ein mißliebiger Rabbiner oder Vorsänger aufoktroyiert wurde, dann wurde eine Faust i'u Sacke gemacht. Vor vier Jahren suchten die hiesigen eingewanderten Israeliten einen Altdeutschen ins Konsistorium zu bringen, wogegen sich die eingeborenen Elsässer wie ein Mann zusammenschlossen. Es wurden denn auch wieder lauter Eingeborene gewählt und an die Spitze der kürzlich verstorbene Herr Blum-Auscher gestellt. Alle diese Herren haben mitgeholfen, daß an den bisherigen Zuständen nicht gerüttelt werde, insbesondere daß die Beiträge in bisheriger Weise erhoben werden, wodurch denselben, wenn solche wie in Deutschland auf die Gemeindemitglieder ausgeworfen würden, pro Jahr mindestens 500 Mk. erspart würden, was aus 20 Jahre schon eine hübsche Summe ausmacht. Nächstens sollen, laut Beknnutmachung an der hiesigen Synagoge, wieder Wahlen für das Konsistorium stattfinden; dieselben werden wieder wie bisher aussallen und — der alte Schlendrian wird wieder fortgemacht. Die Lnndesverwaltung bekümmert sich um die israelitischen Einrichtungen nicht viel, so lange ihr keine ungesetzlichen Fälle vorgelegt werden. Es kann ihr ja schließlich auch einerlei sein, ob die Gemeinde- Umlagen gerecht oder ungerecht erhoben werden; ob während des Gottesdienstes angeniessene Zustände herrschen; ob die Kinder nach diesem oder jenem Religionsbuch unterrichtet werden oder gar keinen Religionsunterricht erhalten. Wenn die hierfür geschaffenen Organe keine Remedur zu schaffen wissen — was kann da die Regierung? Das einzige Mittel, diesen Zuständen abzuhelsen, ist eine Petition an die Regierung zu richten, sie möge sämtliche heute nicht mehr zeitgemäßen Bestimmungen aufheben und die jüdischen Verhältnisse für Elsaß-Lothringen nach den jetzt im Großherzogtum Baden eingeführten Verordnungen ins Geleise bringen. Es würde dann jeder Gemeinde die Verwaltung ihrer Verhältnisse freigegeben werden: über die Anstellung der Vorsänger und Religionslehrer, welche zu so vielen Streitigkeiten Anlaß gegeben hat, würde das Konsistorium nichts mehr zu sagen haben; die Umlagen würden nach den Vermögensverhältnissen gleich den übrigen Steuern erhoben werden, sodaß nicht der eine oder der andere mehr sagen kann: ich bezahle nichts mehr, trotzdem er die Religionsanstalten benutzt. Ferner müßten für die Folge nur akademisch gebildete Rabbiner angestellt werden können; in kleinen Gemeinden müßte dem Unwesen gesteuert werden, daß als Religionslehrer junge Leute von 17—18 Jahren, ohne daß sie ein Examen abgelegt haben, eingestellt werden u. s. m. Reichen die Mittel für tüchtige Religionslehrer nicht aus, dann stelle inan für mehrere Gemeinden nur eine u geprüften Lehrer au, wie es bei anderen Konfessionen auch der Fall ist. Der hienge Synagogenbau wurde angeblich nur deshalb so lange hinausgeschoben, weil es an den nötigen Geldern fehlen soll. Wären die Erhebungen von Umlagen schon vor 20 Jahren gesetzlich bestimmt gewesen, dann könnte jetzt ein größerer Baufonds vorhanden sein, und die Befriedigung der anderen Bedürfnisse wäre nicht von dem guten Willen jedes einzelnen abhängig. Hoffentlich wird, wenn in einiger Zeit die neue Synagoge ihrem Zweck übergeben wird, auch ein neuer Geist der Reform und der Ordnungsliebe gleichzeitig einziehen. Hieran müßte aber heute schon angefangen werden, und zwar mit einer vollständigen Neuorganisation des Gottesdienstes ähnlich denl in anderen deutschen Städten, so wie auch mit Herausgabe einer Synagogenordnung, die aber auch strenge gehandhabt werden müßte, damit nicht einige Krakehler zuweilen das Gotteshaus zum Auskramen der Tagesneuigkeiten benutzen und anderen Unfug treiben können. . . ." (Es scheint noch ganz in alter Weise, richtiger vielleicht: in der Weise des Mittelalters in Straßburg zuzugehen! Red.). Dn Kurs lileibt drr alte! Lt. P etersburq. 2t. April. In der vorigen Nummer reproduzierten Sie das Schreiben des Kurators für den Unterrichtsbezirk Wilna an die Melaindim, welches ihnen u. a. untersagte, den Talmud zu lehren und hebräische Werke neuerer Schriftsteller mit den Kindern zu lesen. Sie glossierten diesen „Ukas" rahin, daß die Tendeuz desselben unverständlich sei. „Sollen die Juden nicht Talinud lernen, damit sie „aufgeklärt" werden, weshalb wird der Unterricht in hebräischer Grammatik und werden die in ' diesem Blatte gewürdigten Schriften Schulmanns verboten, die ja zur Verbreitung von Aufklärung beitragen?" Um diese Frage zu erschöpfen zu beantworten, muß ich ein wenig ausholen. Im Januar 1894 hatte bekanntlich der russische Minister des Innern, Herr Durnowo, eine Rabbinerkommission nach Petersburg berufen, um von ihr ein Gutachten über einschneidende Reformen auf dem Gebiete der jüdischen Religionsgenossenschaft abzuverlangen. Als Vorsitzender dieser Kommission fungierte dainals Fürst Kantakusin-Speranskij, Ehef des Departements für die Angelegenheit fremder Kulte, der die Thätigkeit der Rabbinerkommission mit großer Unparteilichkeit leitete. Schon bei Beginn der Verhandlungen hatte Fürst Kantakusin einen schweren Kampf mit dein der Kommission zugeteilten Vertreter des Ministeriums des Innern, Herrn Bestjuschew-Rjumin, zu bestehen, der bei der Lösung vieler Fragen den intolerantesten Velleitäten der Ministerien des Innern und des Kultus zum Siege verhelfen wollte. Fürst Kantakusin verteidigte den Standpunkt, daß die Regelung des jüdischen Elementarunterrichtes und des jüdischen Eberechtes, welche das Ministerium des Innern in das Programm der Rabbinerkommission ausgenommen hatte, in der Weise durchzuführen sei, daß selbst der Schein eines intoleranten Angriffes auf die jüdische Religion und deren „Dogmen" vermieden werde. Dagegen wollte Herr Bestjuschew-Rjumin die mosaische Konfession unter Polizeiaufsicht stellen, indem er sogar die jüdischen Gebetbücher einer polizeilichen Revision zu unterzieheu vorschlug. So lange jedoch Fürst Kantakusin am Leben war, konnten die intoleranten Gelüste des Ministeriums des Innern nicht zur Geltung kommen, denn es gelang dem Fürsten, die Mehrzahl der Kommissionsmitglieder für seine toleranteirnmd humanen Ueberzeugungen zu gewinnen. "Run starb Fürst Kantakusin, und die Thätigkeit der Rabbinerkommission wurde einem sicbengliedrigen Komit6 aus „gelehrten Vertretern des Kultusministeriums" unterstellt. Bei dem ausgesprochenen Rückschrittssinn des Kultusministers Grafen Deljanöw war es vorauszusehen, daß die Thätigkeit der Rabbinerkommission unter der Leitung des aus Vertretern dieses Ressorts zusammengesetzten Komites auf die Bahn der Judenverfolgung gelenkt werden wird. Doch was die sieben Weisen dieses Komites in ihrem Diensteifer und ihrer Unduldsamkeit geleistet haben, das übertrifft alle Erwartungen. Es nüre müßig zu untersuchen, ob die Sieben irgend eine Kenntnis

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