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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-04-19 · 16 (19.4.1895) · p. Seite 255

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
16 (19.4.1895)
Date
1895-04-19
Page
Seite 255 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 16. JescHrrrun. Seite 255. Schritte zu unternehmen, später durch dieselbe in ihrer eigenen Existenz bedroht wird. Eine neuerliche Bestätigung dafür lieferte ein Prozeß, der vor dein Sophiaer Landesgerichte umlängst ausgetragen worden i)t. Die nach der Amtsenthebung Stambulow's in Sophia gegründete antisemitische Zeitschrift „Narodna Swoboda“ („Volksfreiheit") begann damit, daß sie die bulgarischen Juden mit allen erdenklichen unlauteren Waffen bekämpfte und Haß und Zwietracht unter den christlichen und jüdischen Bürgern Bulgariens säete. Die bulgarische Regierung sah dem Treiben dieses Blättchens geduldig zu, so daß die „Narodna Swoboda“ in ihren Ausfällen immar kühner wurde. Seit der Rückkehr Zankows nach Bulgarien hat sich jedoch der Herausgeber der „Narodna Swoboda“ Rikolai Mitakow, mit de» ausgesprochenen Feinden Bulgariens und des Fürsten Ferdinand verbündet und in seinem Blatte einen erbitternden Feldzug gegen die Regierung und die Dynastie eröffnet. Diese antipatriotische Agitation der „Narodna Swoboda“ erreichte im Monate März ihren Höhepunkt, indem Mitakow eine Reihe von Artikeln publizierte, welche von Verleumdungen und Jnvektiven gegen die Person des Fürsten strotzten. Da erst lenkte die Regierung ihre Aufmerksamkeit auf das gefährliche Treiben des Antisemitenblattes und stellte dessen Herausgeber Mitakow unter Anklage. Dieser Tage fand die Schlußverhandlung gegen denselben statt, und sie endigte mit seiner Verurteilung zu sechsmonatlicher Kerkerhaft. In der Anklagerede wies der Staatsanwalt von Sophia aus die großen Gefahren hin, welche der Autorität von Staat und Kirche aus dem Treiben der Judenfeinde entstehen würden, wenn die Regierung diese Erscheinung nicht rechtzeitig unterdrücken wollte. — Wir empfehlen diese Gerichtsverhandlung auch den nichtbulgarischen Kreisen zur gefälligen Beachtung. * Aus Mailand. Es dürste kaum ein zweites Land sein, welches feine großen, verdienstvollen Männer im Leben und nach dem Tode derselben, ohne Rücksicht aus die Religion, der sie angehöreu, so ehrt und auszeichnet, wie Italien. Dies zeigte sich neuerdings bei dem Leichenbegängnisse, welches in Mailand am 22. v. M. stattfand. Es galt, die letzte Ehre dem Senator Snlvatore Dttolenghi zu erweisen, der in seiner weitverzweigten Thätigkeit für die Interessen des Vaterlandes, der Stadt, der Gemeinde, zahlreicher Vereine und Institutionen einen unsterblicheil Namen sich geschaffen hat. Zahlreich waren alle die Vertreter dieser Gesamtheiten erschienen, viele mit ihren Bannern und Abzeichen, voran ein Bataillon des 9. Infanterie - Regiments mit Musik und Fahnen, während der Leichenkondukt selbst vom Präsidenten des Appellationshoses, vom Syndikus, von einem Vertreter des Präfekten, des Senats, der Handelskammer geführt wurde. Dann folgte der Rabbiner da Fauo, hinter ihm eine große Anzahl von Senatoren, Deputierten, Stadträteu und anderen Notabilitäten. Auf dem Friedhose sprachen der General Revol für den Senat, Professor Lanzilotti für das Sauitärkollegium, ferner Vertreter für die Gesellschaft des Friedens und ein Student namens der wissenschaftlichen Vereine. Ministerpräsident Erispi sandte ein BeileidStelegranun an die Witwe des Verstorbenen. Ursprünglich dem Advokatenstande angehörig, hat Dttolenghi, aus altberühmter Familie stammend, seine ganze Kraft dem Wohlc des Allgemeinen gewidmet. Der König zeichnete ihn durch die Ernennung zum Kommendatore und oie Berufung in den Senat aus, wie derselbe bereits früher <'üu°m anderen Gliede der Familie Ottolcnghi sein höchstes Vertrauen geschenkt, dem kürzlich nach Turin versetzten Dbergeneral Dttolenghi, von dem bereits in diesen Blättern die Rede war. * r. Der Zickzack-Kurs in Rußland. Der Mangel eines einheitlichen Programms in der inneren Politik der russischen Regierung bildet seit jeher die Hauptquelle der Willkür und Gewaltstreiche von Seite der russischen Machthaber. Jedes Ressort hat seine Gesetzgeber, und jedes Gesetz wird in einem jeden Ressort anders' gedeutet. Eine Illustration dazu liefert ein Ukas des russischen Kriegsministeriums, dem „Rußkij Invalid", publiziert wird. Der Ukas macht die Behörden aufmerksam, daß den Juden verboten sei, das Don-, Kuban- und Terekgebiet „sowohl zur Benutzung der Mineralquellen wie überhaupt zur Kur" zu besuchen. Diejenigen kranken Juden, denen nur die Mineralquellen der gen. Gebiete nützen können, sollen sich in — Kiew kurieren lassen. Und doch hat Fürst Swjatopolsk-Mirskij, der Ehes des Dongebietes, im vorigen Jahre den Juden das Recht des Aufenthaltes zum Kurgebrauche zuerkannt. Wenn es „ungesetzlich" wäre, würde der Fürst es sicherlich nicht gethan haben. Aber es herrscht, wie gesagt, keine Einheit in der Zentralregierung, und was einer den Juden giebt, das nimmt ihnen ein anderer. — Eine Deputation der jüdischen Bevölkerung aus dem Gouvernement Jekaterinoslaw ist in Petersburg angelangt, um dem Zaren die Bitte vorzutragen, es möge die Regelung des Rechtsverhältnisses der jüdischen Unterthanen ehestens durchgesührt werden. Der Zar empfing die Abordnung sehr freundlich und versprach, ihre Bitte zu berücksichtigen. Wird dies geschehen, so werden wohl Erlässe, wie der oben reproduzierte Ukas des Generals Wannowsky nicht mehr möglich sein. — Der Kurator des Unterrichtsbezirks Wilna hat nachfolgendes Schreiben an die Melamdim ergehen lassen: „Vom Ministerium der Volksbildung wird den Melamdim verboten: 1. den Kindern der Juden den Talmud'zu lehren, 2. daß zwei Melamdim in einem Haufe unterrichten, selbst wenn sie gesonderte Unterrichtsräume iunehabeu; 5. die hebräische Grammatik ju unterrichten, gleichviel aus welchem Lehrbuch immer; 4. hebräische Werke der neueren Schriftsteller, wie z. B. die von Schuluran u. dgl., mit den Kindern zu lesen". — Die Tendenz dieser Bestimmung ist völlig unverständlich; sollen die Juden nicht Talmud lernen, damit sie „aufgeklärt" werden, weshalb wird der Unterricht in hebr. Grammatik und werden die in diesem Blatte gewürdigten Schriften Schulmanns verboten, die ja zur Verbreitung von Aufklärung beitragend Gemeinde, Synagoge und Schnle. * Berliner Nachrichten. Sitzung der Repräsentantenversammlung am 14. April. Der Vorsitzende, Herr Hermann Landsberger, eröffnet die Sitzung um 1k Uhr mit einigen Mitteilungen nicht sehr erheblicher Natur. Punkt 2 der Tagesordnung betreffend Abänderungen der Gebetsordnung für den Jugendgottesdienst wird auf Antrag des Referenten, Herrn Heilmaun, in die geheime Sitzung vertagt. Als ursprüngliche Forderung für den Kanalifationsanschluß des Friedhofes in Weißeufee wird nach kurzen Referate des Herrn I. Fränkel die Summe von 1888,35 Mark bewilligt. Hinsichtlich der Verlängerung bezw. des Neuabschlusses von Mietsverträgen wird nach dem Vorschläge der Kommission (Referent Herr Leonhard Sachs) beschlossen, den Vertrag mit dem il

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