Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 16 (19.4.1895)
- Date
- 1895-04-19
- Page
- Seite 246 (sequence 2)
- Language
- German
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eite 246. I e s cH ir r u n. Nr. 16. Willigkeit der Negierung, die Wahl ausländischer Rabbiner zu bestätigen, deren Vorbildung hinsichtlich der Befähigung zur Erteilung und Leitung des Religions-Unterrichts nach der pädagogischen Seite jeder Kontrole ermangelt. Immerhin würde eine Untersuchung, die nach dieser Richtung sich erstreckt, ergeben, daß vielfach der jüdische Religions-Unterricht in Berlin von Personen erteilt wird, denen die gesetzlich erforderte Elementarlehrer-Qualifikation fehlt. Die Kostenfrage erledigt sich nach £ 58 des (Gesetzes vom 28. Juli 1847, welcher besagt: „Die Kosten des Kultus und der übrigen die S y n a g o g e ii - G e m e i n d e betreffenden B e d ü r f»i f f e, zu welchen auch die Einrichtung und Unterhaltung der Begräbnisplätze^ gehört, werden nach den durch das Statut einer jeden Synagogen-Gemeinde näher zu bestimmenden Grundsätzen auf die einzelnen Beitragspflichtigen umgelegt, und nachdem die Heberollen von der Regierung für vollstreckbar erklärt worden sind, im Verwaltungswege euigezogen. Finanzielle Bedenken flehen also einer wirksamen Ausübung der Staatsaufsicht nicht im Wege. Selbst wenn die jüdische Gemeinde Berlin es nicht als ein nobile officium ansehen sollte, die Aufwendungen für den ReligonSunterricht auszubringen, sie ist nach Lage der Gesetzgebung dazu anzuhalten. Auch fehlt es ihr nicht an den nötigen Mitteln. Ist sie imstande, der Rachbnrgemeinde Eharlottenburg eine Iahresfubvention von 7000 Mark zuzuwenden, gönnt sie sich den Luxus, eigene Judenschuleit, für die kein Bedürfnis vorhanden ist, mit einem Aufwande von 120,000 Mark jährlich zu unterhalten, so .fehlt ihr jede Möglichkeit, eine notwendige Ausgabe als unausbringlich zu bezeichnen. Der Schlußparagraph 78 des Gesetzes vom 28. Juli 1847 lautet: „Unsere Minister der geistlichen k. Angelegenheiten, des Innern und der Justiz haben wegen Ausführung dieser Verordnung das Erforderliche zu veranlassen." Ich nehme an, daß von den bezeichneten Herren Ministern feiner Zeit das Erforderliche veranlaßt worden ist. Seit Jahrzehnten aber ruht die Aufsicht, geschieht das Erforderliche nicht. Die Regierung trifft ein Verschulden, daß sie das Erforderliche nicht veranlaßt, den Gemeindevorstand das weit größere Verschulden, daß er das Erforderliche nicht ge 1han hat. Unter Berufung auf den i; 78 des Gesetzes vom 28. Juli 1847 wende ich inich an die Minister des Kultus, des Innern und der Justiz mit dem dringenden Verlangen, sie möchten das ihnen übertragene Aufsichtsrecht ausüben. Ich erhebe Klage vor ihnen gegen den Vorstand der jüdischen Gemeinde Berlin, daß ex seit Jahrzehnten seine Pflichten gröblich verletzt, den Religionsunterricht völlig verwahrlost hat. Ich fordere administrative Untersuchung und, wenn die von inir vorgetragenen Beschuldigungen eriviesen sein werden, die strafweise Entlassung des Gemeindevorstandes. Was den Juden das Gesetz gemährt, ist nicht allzu viel, und die administrative Praxis ist uns gegenüber nicht überinäßig freundlich. Ich fühle mich dadurch nicht beschwert, denn ich begehre Begünstigung oder Bevorzugung noch weniger als ihr Gegenteil. Aber unsere gesetzlichen Pflichten will ich nicht schmälern lassen, nicht durch eine behördliche Nachsicht, die inich, wie ich offen gestehe, mit einigem Mißtrauen erfüllt, noch durch die Bersämmnis unserer Beauftragten. Ich will, daß man uns gegenüber streng fei nach dem (besetz, denn hier noch mehr als in anderen Fällen ist unsere Pflicht unser bestes Recht. Aichmls iiiiii.. GklWtsuiltmicht. „Die Geschichte ist die Lehrerin der Menschheit, und wenn sie es nicht wird, so tragen die Jugendlehrer der Oieschichte die Schuld." An diesen Ansspruch Herbarts dachte ich jüngst sofort, als ich über die in diesen Blättern flüssig gewordene Frage über den Bibel-Unterricht verhandeln sah. Doch mancher Lehrer sah sich wohl mit mir getäuscht, wie er entgegen Oioethes Ausspruch, „Die Oieisier", die nun bervorgerusen waren, schnell wieder davonlausen sah, obgleich doch jetzt der neue Kamps um die alte Bibel auch in andern Kreisen tobt. Darum wäre es wohl angebracht, noch einmal zu dieser Frage das Wort zu ergreifen. Die biblische Geschichte nimmt mit Recht im Religionsunterricht die erste Stelle ein, bildet sie doch das Anschauungsmaterial, das Fundament desselben somit. Sie erzählt so schlicht, einfach, ungekünstelt und anschaulich, daß das vor Jahrtausenden sich Ereignete scheinbar in die jüngste Gegenwart versetzt wird. Ja, um die Sprache der Bibel zu schildern, dazu gehört eine Meisterfeder! Lessing, der große Kritiker, dem wir eine solche schon zusprechen dürfen, gesteht in seinem „Laokoon" bereitwillig ein, daß die Bibel plastisch erzähle, daß man in jeder Zeile Stoff zu einem Gemälde habe, daß sich Bild au Bild so eng an einander schließe, daß man keinen Stecknadelknops einsetzen könnte. Wollten mir nun noch alles Schöne und Erhabene, was unsere Ritter des Geistes, nicht minder auch die des verwandten Religionsbekenntnisses über das erhabenste Weltbuch — und zunächst nur über dessen Sprache — geschrieben haben, ansühren, es würde nicht nur den Rahmen dieser Arbeit weit überschreiten, und auch den dieser einen Nummer der Zeitung, sondern für längere Zeit die Spalten derselben füllen. Brechen nur deshalb hier ab. — Wie kommt es aber dennoch, daß gerade — trotz dieser schönen Sprache — nun noch Klagen wiederum über den Stoff der Bibel berechtigter- oder unberechtigterweise gehört werden? Ich denke, man verwechselt hierzu oft uud zu leicht Stoff und Methode in der Schule und für dieselbe, oder genauer und offen und ehrlich gesagt: es wird wohl gar oft bei der Behandlung der biblischen Geschichte in der Schule gefehlt und dieses, gelinde ausgedrückt, Versündigen am (leiste der Bibel — aus Rechnung der Ausivahl des Stoffes gesetzt. Im übrigen wolle niemand das Gesagte, vielleicht auch urauches Folgende übelnehmen! — Es ist nur gut gemeint. Gewiß ist es unbedingt notwendig und als selbstverständlich anzusehen, daß aus dem vielseitigen Inhalt der biblischen Oieschichte die rechte Auswahl nach pädagogischen Grundsätzen getroffen wird. Es fehlt ja auch zum Glück nicht an solchen biblischen Oieschichten. Vor mir liegt ein halbes Dutzend - - sage und schreibe sechs Stück — von verschiedenen Verfassern — bezw. Herausgebern — wenn ich mich grammatisch ausdrücke, aus Vorvergangenheit, Vergangenheit und jüngster Oiegenwart, als letzte im Bunde fehlte jene noch, wie sie in Nummer 5 dieser gesch. Ztg. aus Seite 60 und s. ff. für das „Futurum" gedacht.wird, davon siehe weiter unten. In keiner dieser Geschichten habe ich — allerdings zum größten Oilücke — z. B. Erzählungen: .wie Dinas Erlebnisse in Sichen, oder die ihres Herrn Bruders Juda in Dimnath oder die berüchtigte „Hofgeschichte" eines spütern königlichen Prinzen finden können. — Wer ist aber auch je aus den absurden Gedanken gekommen solches und ähnliches in ein Schulbuch aufzunehmen? Was soll jener Notschrei über die Auswahl der biblischen Oieschichten? Die Schöpfungsgeschichte, Kain und Abel, Noah oder die Sünd-