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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-02-08 · 6 (8.2.1895) · p. Seite 93

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
6 (8.2.1895)
Date
1895-02-08
Page
Seite 93 (sequence 13)
Language
German
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Nr. 6. Jeschurun. Seite 93. winnt, insofern Zungengewandtbeit oft über Leben und Tod entscheidet. *t Der jüngste Bericht über den „Verein zur Förderung und Unterstützung des Schulwesens und des Handwerks unter den Jsreliten des Crefelder Rabbinats-Sprengels" führt als Leistungen des Vereins folgendes auf: Es sind im verflossenen Jahre 18 Lehrlinge der verschiedensten Handwerker durch Lehrgeld, Kleidungsstücke oder Entschädigung der Eltern für Kost und Logis unterstützt worden. Auch erhielten einzelne Meister zinsfreies Darlehen, um sich selbständig machen zu können. So erfreulich die Leistungen des Vereins sind, so bedauert der Bericht, daß die materiellen Hilfsmittel vieles zu wünschen übrig lassen; er schließt daher mit einem warmen Aufruf an die Glaubensgenossen, durch feste und freiwillige Beiträge die Zwecke des Vereins zu unterstützen und hierdurch mitzuarbeiten an dem Werke der Wohlthätigkeit nicht nur für die einzelnen Bedürftigen, sondern für die Gesamtheit. * Die Stadtverordneten-Versammlung in Jnowrazlaw beschäftigte sich am 1. d. Bl. mit der Frage der Gründung eines städtischen Waisenhauses. Herr St.-V. Levy rät jedoch vorläufig von diesem Plane ab, da kürzlich eine Stiftung von 400 000 bis 460 000 Mark zur Gründung eines jüdischen Waisenhauses gemacht worden sei. Da die Gemeinde jedoch so viele jüdische Waisen gar nicht hat, um eine solch große Stiftung zu nutzen, so werden sich die Kuratoren derselben bereit finden, auch Andersgläubige auszunehmen. Wenn dies der Fall wäre, würde ein besonderes städtisches Waisenhaus überflüssig sein. * Ueber Prophetismus sprach neulich Rabb. Dr. Neumann in Gr. Kanißa. Nach philologischer Erörterung des Wortes „Nabi" (Prophet) durch treffend angezogene verwandte Wortstämme aus dem Assyrischen und Arabischen, hob Redner den Unterschied zwischen heidnischen Wahrsagern und biblischen Propheten hervor und schilderte die Geschichtsperioden jener Zeit, bestätigt durch die Ergebnisse der neuen Entdeckungen keilschristllicher Dokumente. Den Natlonalgöttern der Nachbarvölker Palästinas gegenüber verkündeten jene begeisterten Seher einen Weltengott, Schöpfer des Lichtes und der Finsternis, der alles regiert und alles beherrscht; die blutigen Opfer verpönend, jeden After-Gottesdienst-verwerfend, predigten sie schon in jener grauen Vorzeit den wahren, heute noch angestrebten Humanismus und förderten mit ihrem zündenden Worte Wahrheit, Völkerfreiheit und Menschenrecht. * Aus der Provinz Hannover wird der „A. Z. d. I." geschrieben: Die Religionsschulen und die an ihnen angestellten Lehrer in unserer Provinz sind nach der noch heute giltigen hannoverschen Gesetzgebung gleich den' Volksschulen und den Volksschullehrern der Aussicht der Königl. Regierung unterstellt. Es mußte daher überraschen, daß in einer Verfügung vom 15. September v. I. aus das Gesuch des Lehrers G. in Geestemünde, der zwecks des Besuches einer Universität um einen dreijährigen Urlaub nachsuchte, die Königl. Regierung in Stade diese Ansicht nicht teilte und dem Landrabbiner aus seinen Bericht erwiderte, daß die jüdische Schule zu Geestemünde keine öffentliche Volksschule, sondern nur eine Religionsschule der Synagogen-Genieinde Lehe-Geestemünde sei und deshalb der Lehrer G. eines Urlaubs ihrerseits nicht bedürfe. Der Landrabbiner wurde dagegen, unter Berufung auf die Schulordnung für jüdische Schulen voni 5. Februar 1854 und in Hinweis auf die prinzipielle Bedeutung der Entscheidung für die gesetzliche Stellung der jüdischeil Religionsschule vorstellig, und erfreulicher Weise hat die Königl. Regierung in Stade sich seinen Anschauungeil a n g e s ch l o s s e n. In einem Schreiben vom 2. Januar 1895 an den Landrabbiner erklärt sie: „Wir sind mit den Ausführungen Ihrer Vorstellung von 18. Dezember 1894 einvestanden und haben durch die Versüguilg voni 14. September 1894 nicht beabsichtigt, die nach dem Gesetze über die Rechtsverhältnisse der Juden vom 30. September 1842 und nach der Schulordnung für die jüdischen Schulen vom 5. Februar 1854 der Regierung zustehende Oberaufsicht über die jüdischen Religionsschulen aufzugeben. Die Begrüildung der allgezogenen Verfügung mit der Bemerkung, daß die jüdische Schule zu Geestemünde keine öffentliche Volksschule, sondern nur eine Religionsschule der Synagogen-Gellleinde Lehe-Geestelnünde sei, ist allerdiilgs nicht zutreffend". Diese Mitteilung wird in den betreffenden Lehrerkreisen gewiß freudig ausgenommen und das Bernühen des Herrn Landrabbiners Dr. Gronemann, die Rechte der Lehrer und ihre gesetzliche Stellung zil schützen, voll unb ganz anerkannt werden. * Aus dem Leben Jellineks weiß ein Herl- Rudolf Kraus folgende Episode mitzuteilen: Es mag ein Dezennium bereits vergangen sein, da konnte Ulan an eineln Freitag früh in den Zeitungen ein fettgedrucktes Telegramin aus Madrid lesen, welches beiläufig folgenden Wortlaut hatte: „Den Juden ist es erlaubt, sich in ganz Spanien ansässig zu nlachen und sie siild seitens der Behörden des vollsten Schutzes und der unparteiischesten Gleichberechtigung versichert". Es läßt sich denken, welchen erfreulichen Eindruck dieses Telegramin auf alle Judeil ausübte. Samstag, beim Einheben der Thorarolle, hielt Dr. Adolf Jellinek eine Ansprache, in welcher er vor offener Bundeslade in feiner wunderbaren Redeweise die Geschichte der spanischen Juden erzählte und die neueste Erlösungsbotschaft meldete, die so herzerquickeild wirkte auf alle, die die Freiheit wirklich als das höchste Gut der Menschheit schätzen. Er segnete das gefrönte Haupt des Monarchen, König Alfonso XII. und das ganze Herrscherhaus, besonders die Königiil Ehristine, die eine österreichische Prinzessin ist. Die Rede erweckte eineil Sturm voll Begeisterung unter allen Anwesenden. Dies gab dem Tempelinspektor Herrn Jaques Schnitzler Anlaß, nach beendetein Gottesdienst aufs Telegraphenamt zu gehen und dort folgendes Telegramm abzusenden: „An Se. Majestät den König Alfonso XII. von Spanieil. Ew. Majestät. Heute hat der Prediger der Wiener israelitischen Kultusgemeinde, Herr Dr. Adolf Jellinek, im Stadttempel bei geöffneter Bundeslade ben Segen des Himmels auf das gekrönte Haupt Ew. Majestät herabgefleht, als ben tiefgefühlten Dank für die hohe Gnade, die Ew. Majestät unseren Glaubensgenossen durch die Gestattung der freien Rückkehr in ihre Lande und der vollsten Gleichberechtigung mit den anderen Konfessionen gewährt haben. Gleichzeitig segnete der Prediger höchst deren Frau Gemahlin, als geborene österreichische Erzherzogin und betete für das Gedeihen und Blühen des Reiches". — Es mar Montag darauf, als vor dem Thore des Gemeindehauses eine Galakarosse vorsuhr und derselben entstieg der spanische Botschafter in vollster Parade. Er kanl zu Dr. Jellinek, uni im Aufträge seines Souveräns den Dank auszusprechen für die Predigt und für

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