Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 50 (14.12.1900)
- Date
- 1900-12-14
- Page
- Seite 787 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 50. Israelitische Wochenschrift. Seite 787. jährten Vorurteil, allem Uebelwollen zu begegnen haben. Diese Waffe, dieser Stolz allein müssen unser Gemüt frei und rein erhalten, sowohl von Haß und dauernder Bitterkeit, als von Gedrücktheit und steker Empfindlichkeit". „Das Menschenrecht kann unS die Niedrigkeit mißgönnen, kann die Gewalt uns vorenthalten; aber an Menschenwürde, an männlichem Bewußtsein, an reiner ungetrübter menschlicher Bildung sollen sie uns kein Haarbreit rauben". Juden aus Altona haben im Jahr 1840 an den Präsidenten des norwegischen Storthing eine Petition gerichtet, um Aushebung des Gesetzes, das den Juden den Eintritt in Norwegen verbietet. In diesem Aktenstück heißt es wörtlich: „Verbannt man uns, weil wir unserer alten Religion unter allen Verfolgungen und Martern Jahrtausende treu angehangen haben, so kann dies nicht wohl wegen dieser beispiellosen Treue, nicht wegen jenes hohen und ungebeugten Mutes geschehen, mit welchem wir uns zu einem geistigen Gut bekennen, das uns als das höchste erscheint und wofür wir allem Irdischen nicht sowohl entsagt haben, sondern für welches wir Gut und Blut entschlossen hingegeben und damit der ganzen Welt die Wahrhaftigkeit unseres Bekenntnisses unzweifelhaft bewiesen haben. Denn welchen höheren Beweis könnte man wohl fordern, welchen leisten? Eine solche ehrenhafte Treue aber wird an sich von keinem, nicht einmal vom barbarischesten Gesetz strafbar befunden und mit Verbannung belegt werden". In einer Petition der ungarischen Israeliten an die Reichsstände heißt es wörtlich: „Wahrlich mit herzerhebendem Selbstbewußtsein dürfen wir uns sagen, daß wir weit besser und würdiger sind, als wir wohl in natürlicher Folge des langwierigen Druckes sein sollten. Bewußt sind wirs uns, daß wir an Treue und Ergebenheit gegen das erhabene Herrscherhaus, an Liebe und Hingebung gegen das teure Vaterland den übrigen Unterthanen nicht nachstehen; daß wir, selbst ohne gleiche Teilnahme an den gemeinschaftlichen Rechten aller Staatsbürger, dennoch an den gemeinschaftlichen Lasten derselben bereitwilligst teilnehmen und gleich zur Förderung gemeinnütziger Zwecke mit Freuden nach Kräften beitragen. Bewußt sind wirs uns, daß unter aller erlittenen Schmach und Erniedrigung wir uns den Sinn für Ehrenhaftigkeit und Menschenwert treu bewahrt haben". „Bewußt sind wirs uns endlich, daß weder unsere Religion, noch unsere Denkungsart, noch unsere Volkstümlichkeit uns — wie unsere Gegner hie und da vorgeben — zu einem selbstsüchtigen, menschenfeindlichen Separatismus prädisponieren, daß wir die Pflichten der Liebe und Gerechtigkeit keineswegs blos auf die Brüder im Glauben, sondern auf alle in Gottes Ebenbild geschaffene Menschen erstrecken, und bei aller religiösen Absonderung, in allem, was den Menschen als Menschen nahegeht, was zur bürgerlichen und gesellschaftlichen Ordnung gehört, was in Bezug auf das gegenseitige Verhältnis Recht und Pflicht ist, mit unseren christlichen Mitbrüdern ein Herz und eine Seele zu sein wünschen". Die Emanzipation war das Resultat des gleichmäßigen Strebens aller Völker zur Aufrichtung eines Rechtsstaats, mit dessen Begründung jene Generation, über die Herr Nordau so mißfällig aburteilt, ihre sehnlichsten Wünsche und ihre höchsten Ideale erfüllt sehen wollten. In der Sitzung des ungarischen Abgeordnetenhauses vom 22. Februar 1866 bei einer Diskussion um die Auslegung der Worte „Bürger des Vaterlands" sprach Franz Deak zu Gunsten der Juden. Er sagte nicht im Sinne Nordau's, daß die Emanzipation ein Mittel sein soll, die Juden zu christianisieren. Er sagte vielmehr: „Ich glaube, die einfachste Form zur Emanzipation ist diese, daß wir überall dort, wo das Gesetz einen Unterschied zwischen den Religionen macht, erklären, ohne allen Unterschied der Religion, und ich halte dies für viel zweckmäßiger, als wenn wir über das Prinzip der Emanzipation ein eigenes Gesetz schaffen würden. Ich liebe im Allgemeinen dieses Wort nicht. Es ist zwar ein acceptiertes Wort, aber beschämend für die Welt, als ob wir hätten Sklaven haben wollen. Jenen (den Israeliten) gebührt mit Recht jene Basis, und wenn wir ihnen dieselbe geben werden, leiten uns dabei weder Sympathien, noch Antipathien, sondern einfach und allein die Gerechtigkeit". In seiner Wahlrede sprach der unvergessene Baron Eötvös: „Wir wollen unser konstitutionelles Leben auf der Basis vollständiger Rechtsgleichheit entwickeln und sicherstellen. Wir wollen, daß in Bezug auf den Genuß bürgerlicher Rechte weder die Religion, noch die Nationalität zwischen den Bürgern des Vaterlands einen Unterschied begründe. Ueber die Frage, welcher Konfession jeder Einzelne angehöre, hat nicht der Staat, sondern dessen eigenes Gewissen zu entscheiden". In all diesen Reden vernehmen wir keine Andeutung über jene Vorbehalte und Bedingungen, unter denen nach Nordau die Emanzipation den Juden zuteil geworden wäre. Die Verfassung vom 4. März 1849 besagt kurz im § 1: „Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnis unabhängig". Am 3. April 1849 hatten die' Vertreter und Repräsentanten der Israeliten in Wien die Ehre, von dem Kaiser Franz Josef in einer Audienz in Olmütz, wo sich zur Zeit der Hof befand, empfangen zu werden und überreichten dem Kaiser eine Dankadresse für die erteilte Emanzipation. In seiner Erwiderung sagte der Kaiser: „Durch die Gleichberechtigung aller Völker und aller Stämme, welche die von Mir verlrehene Verfassung zu einem großen mächtigen Reich vereinigt, wird, wie Ich fest vertraue, die Wohlfahrt und das Glück des Ganzen, wie des Einzelnen dauernd begründet und einer gedeihlichen Entwicklung zugeführt werden". Noch am 4. September 1887 hat der Kaiser Franz Josef das Wort gesprochen: „Die unbedingte Gleichberechtigung ist in jeder Beziehung ein Gebot der Gerechtigkeit". Nach dem Wort des Kaisers war die Gleichberechtigung eine „unbedingte" als Gebot der Gerechtigkeit; Herr Nordau weiß von Bedingungen, die ihr als Voraussetzung galten. Am 13. Januar 1867 kam im preußischen Abgeordnetenhaus die bekannte Petition der Rabbiner Sutro in Münster und Dr. Philippson in Bonn zur Sprache. Dr. Kosch's Rede gipfelte in dem Satz: „Die Juden haben als Soldaten und Bürger durch Blut und Geld immer ihre Pflicht erfüllt, sie dürfen deshalb wohl auch auf die endliche Gewährung der ihnen noch immer vorenthaltenen staatsbürgerlichen Rechte Anspruch machen. Stimmen Sie deshalb, meine Herren, mit mir für den Kommissionsantrag; denn wenn Sie auf dem Boden des Rechtsstaats stehen, so müssen Sie auch den Grundsatz anerkennen, daß, wenn das Recht Einzelner verletzt wird, dies eine Verletzung der Rechte Aller involviert". Max Nordau bleibt allerdings konsequent; er ist ein Feind jeglicher Emanzipation, nicht blos der der Juden. Als beim Pariser Bazarbrand die eleganten Pariser Herren