Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 49 (7.12.1900)
- Date
- 1900-12-07
- Page
- Seite 773 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 49. Israelitische Wochenschrift. Seite 773. Deutsche in Sprache und Kultus, wir sind Deutsche. Es giebt keine Seite des nationalen Lebens, die uns verschlossen bleibt. Wir dienen dem Vaterland im Krieg, wir fördern und genießen Kunst und Wissenschaft, uns trennt nichts. Vielleicht (!) besteht noch ein Vorurteil hier und da gegen uns, aber das schwindet immer mehr und mehr. Der Rest wird gänzlich schwinden, das lehren uns die historischen Ereignisse, der Vergleich mit dem Mittelalter. Wir müssen aufs Schärfste dagegen protestieren, daß die Religion uns vom Deutschtum trennt. Mit besonderer Schärfe greift Redner den zweiten Teil des Artikels an, der dem Judentum das sittliche Ideal absprtcht, jüdische Wohlthätigkeit anzweifelt, jüdische Feste und jüdischen Gottesdienst herabsetzt und den lockeren Zusammenhang der heutigen Juden mit dem alten Judentum aus der mangelnden Bewahrung religiöser Erinnerungen herleitet. Aber nicht das Ceremonialgesetz sichere den Bestand des Judentums, sondern die Kenntnis unserer Geschichte, und diese müssen wir mehr denn je pflegen und in unseren Kindern lebendig erhalten. Hätte der Verfasser Kenntnis davon, er würde nicht zu dem widerspruchsvollen und unehrenhaften Ausweg gekommen sein, daß wir unsere Kinder taufen lassen müssen, weil wir selbst uns nicht können taufen lassen, da wir das christliche Dogma der Gottessohnschaft nicht anerkennen. Die Kinder aber könne man, ehe sie zur Einsicht darüber kommen, taufen lassen! Natürlich würde man sie nicht katholisch werden lassen, das evangelische Christentum aber sei für sie das annehmbare. Wäre der Herr Verfasser aber in Frankreich, so würde er den Katholizismus vorziehen, in der Türkei den Islam, in Rußland die griechisch-katholische Kirche; eben die herrschende Religion muß es sein, in der man wirksam untertaucht. Diese Ausführungen von feindlicher Seite zeigen uns, was wir zu thun haben. Der Verfasser jenes Artikels kennt das Judentum nicht, er ist in einer Zeit ausgewachsen, in der man die Kinder nicht im Judentum gekräftigt hat. Aus seiner Unkenntnis heraus häuft er alle Bitterkeit für persönlich erlebte Unbill auf das Judentum, anstatt auf den Gegner. Wir wissen, was wir zu thun haben. Unsere Sorgfalt muß dem Unterricht der Kinder im Judentum, der Ausbildung von Lehrern gewidmet sein. — Herr Professor Levin (kons.) erklärt, daß weder der anonyme Verfasser, der als Anonymus das Recht verwirkt habe, daß sich die Wissenschaft und deren Vertreter mit ihm befassen, noch dem Herausgeber der Preußischen Jahrbücher die Ehre zukomme, hier in die Debatte gezogen zu werden; es handelt sich nur um die Abwehr perfider Angriffe. Der springende Punkt der ganzen Besprechung aber sei die Frage, ob man durch diese etwas besser machen könne. Dem widerspricht die historische Erfahrung. Die Akkomodationssucht, das Streben, in dem großen Volksstrom unterzutauchen, habe zu allen Zetten bestanden und sei nicht auszurotten. Sie liege in der menschlichen Natur. Ein Symptom dafür sei auch die Anonymität des „Skribenten", der es mit dem Untertauchen so ernst genommen habe, daß er nicht einmal seinen Namen unter sein Machwerk zu setzen vermocht habe. Es sei durchaus anerkennenswert, daß dies hier zur Sprache gekommen, Redner hätte es sogar für eine Pflicht des Vorstandes gehalten, die Besprechung anzuregen. Weiter kennzeichnet er die Verleugnung des sittlichen Ideals im Judentum, das heute von keinem Christen angezweifelt werde, als eine Verleumdung schlimmster Art. Solche Verleumdungen können nicht scharf genug verurteilt und an den Pranger gestellt werden. Als eine Beschimpfung des Judentums gelte die Bezeichnung gottesdienstlicher Uebungen als burleske Späße. Eine solche Bezeichnung aus irgend eine andere Religion angewendet, würde wahrscheinlich dem Strafrichter Anlaß gegeben haben, gegen die „Pr. Jahrb." einzuschreiten. Nachdem vom Vorstandstisch noch Herr Martin Simon (kons.) erklärt hat, daß der Vorstand keine Veranlassung sehe, sich der Resolution der Repräsentanten anzuschließen, wenn er auch den Ausführungen der Vorredner im einzelnen voll beipflichte, wird die Debatte geschlossen und die Resolution einstimmig angenommen. — Nunmehr kommen die vorgesehenen Punkte der Tagesordnung zur Beratung. In die Kommission zur Revision der Kassen und des Depositoriums werden aus Vorschlag des Ausschusses die Herren Friedländer, Loewenthal, Neufeld und Sießkind gewählt. Eine Reihe von Nachbewilligungen für bauliche Veränderungen werden debattelos erledigt. Einen ausführlichen Bericht über die Schulverwaltung giebt Herr Frtedländer. Die Knaben- und Mädchenschule, die drei ersten Religionsschulen, wie das Talmud-Thora-Jnstitut und die Präparanden-Anstalt haben einen Gesamtüberschuß von Mk. 18 686,56 erzielt. Dazufträgt die Knabenschule allein Mk. 6170,25, die Mädchenschule Mk. 6153,16 bei, die erste Religionsschule ea. Mk. 3000, und kleinere Summen verteilen sich auf die anderen 4 Anstalten, während die IV. und V. Religionsschule einen Zuschuß von Mk. 241,10, bezw. Mk. 98,70 erforderten. Die Frequenz der Knaben- und Mädchenschule hat um ein geringes zugenommen. Auch der Besuch der Religionsschulen ist etwas vorwärts gegangen, zu bemerken ist, daß nur,50 o/o dieser Schüler Schulgeld entrichten. Referent glaubt aus dem Umstand, daß die Kosten für den Unterricht in den 5 Instituten so enorm verschieden sind (der Zuschuß schwankt zwischen Mk. 20,80 und Mk. 55 pro Kopf) den Schluß ziehen zu können, daß es möglich sein müsse, eine Durchschnittsausgabe von Mk. 20,80 pro Kopf durchzuführen. Dadurch könnte man mit dem bisherigen Zuschuß der Gemeinde die Schulen vollständig unterhalten und auf das Schulgeld ganz verzichten. Referent beantragt die Einsetzung einer sechsgliedrigen Kommission, die über die Einführung des kostenlosen Religionsunterrichts beraten soll. Es wiederholt sich hierauf die alte Debatte, in der Herr Leonh. Sachs (kons.) seinen Standpunkt mit der schon oft gehörten Begründung vertritt, daß er das Fernbleiben von einem kostenlosen Religionsunterricht seitens der Kinder bessergestellter Eltern befürchte. Professor Levin (kons.) begrüßt den Antrag freudig, während der Vorsteher Herr Julius Jacoby (rad.) prophezeit, daß die Thätigkeit der Kommission nichts ändern werde. Er sowohl wie Herr Professor Blaschke (rad.), erklären die bedeutende Abweichung des Kostendurchschnitts einmal dadurch, daß an einigen Schulen Rabbiner ohne besonderes Gehalt unterrichten, andererseits aber die in der Entwicklung begriffenen Schulen selbstverständlich größeren Aufwand beanspruchen. Professor Geiger (rad.) beantragt, die Rektoren der Religionsschulen der Kommission zu kooptieren, und mit diesem Amendement