Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 48 (30.11.1900)
- Date
- 1900-11-30
- Page
- Seite 756 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 756. Israelitische Wochenschrift. Nr. 48. Ahlem bietet die geeignetste Oertltchkeit für das Unter- «. nehmen. Das Grundstück ist vorhanden, in der bestehenden Knabenschule können die Mädchen bis zum 14. Jahre, wie dies in den Volksschulen kleinerer Plätze der Fall ist, gemeinsam mit den Knaben unterrichtet werden, was für den beiderseitigen Lerneifer wie für die sittliche Erziehung beider Geschlechter sich als nützlich erweist und doppelte Lehrkräfte erspart. Der vorhandene Verwaltungsapparat tritt ohne weiteres in den Dienst der neuen Anstalt, auch das Damen- Komitee hat sich bereits erboten, der Mädchenanstalt, die aus weibliche Hilfe und Leitung noch mehr angewiesen ist als die Knabenanstalt, Zeit und Thättgkeit zu widmen. Gerade wie die Knabenanstalt in Ahlem, in der Knaben von Kindheit auf für das Praktische für verschiedene Berufe erzogen werden, bisher in ihrer Art die erste und einzige jüdische Anstalt Europas ist und vorbildlich nicht allein für Deutschland, sondern auch für das übrige Europa geworden ist, aus der die späteren Instruktoren für zu gründende ähnliche Anstalten hervorgehen, so hoffen wir, wird auch die Mädchenanstalt auf ihrem Gebiet Pionierdienste verrichten. Es ist beabsichtigt, bereits erwachsene Mädchen aufzunehmen, um diese, ähnlich wie dies in der landwirtschaftlichen Haushaltungsschule in Celle geschieht, gründlich in allen häuslichen und allen solchen ländlichen Arbeiten auszubilden, die dem weiblichen Geschlecht angemessen sind. Eine tüchtige Lehrerin wird es sich zur Ausgabe machen, die Mädchen bei ihren geistigen und praktisch-körperlichen Arbeiten genau zu beobachten, um herauszufinden, welche Fähigkeiten besonders entwickelt sind, um hiernach die Kinder zu bestimmen, das angemessene Fach zum Broterwerb zu erwählen. Sind beispielsweise besonders geistig begabte und im Schreiben und Rechnen gewandte Mädchen darunter, so sollen sie ermutigt werden, sich als Buchhalterinnen, Stenographistinnen re. auszubilden. Jede besondere Begabung soll zur Entfaltung für den späteren Lebensberuf gebracht werden. Damit wird beabsichtigt, hauptsächlich die weniger befähigten Mädchen von den oben erwähnten, schlecht bezahlten, der Gesundheit und auch sonst gefährlichen Berussarten abzuhalten. Es ist sehr zu wünschen, daß die weitgehenden Ziele, die hier in Aussicht genommen sind, die nötige materielle Unterstützung bei unseren Glaubensgenossen finden. Um den mit Glücksgütern Gesegneten Gelegenheit zu geben, ihren Namen oder den Namen lieber Angehöriger in dauernder Erinnerung zu halten, ist man gewillt, die einzelnen Gebäude der Neuanlagen auf Wunsch nach dem Namen einer Persönlichkeit zu benennen, die von dem Darreicher einer die Kosten des Baues wesentlich bestreitenden Spende bezeichnet wird. Schenkungen von 1000 Mark aufwärts sollen an der in dem Gebetssaal anzubringenden Ehrentafel aufgeführt werden, während Gaben von 100 Mark aufwärts in das in der Synagoge aufzubewahrende Ehrenbuch eingeschrieben werden. Für die mit 300 Mark und mehr in dem Ehrenbuch Eingetragenen wird am Sterbetag einer zu benennenden Persönlichkeit das Kaddischgebet verrichtet und Jahrzeitlicht angezündet werden. Für hervorragende Wohlthäter der Anstalt soll auch in der Synagoge am Sterbetag ein feierlicher Trauergottesdienst abgehalten werden. Auf diese Weise soll den Zöglingen beiderlei Geschlechts ständig vor Augen geführt werden, daß sie der Liebe und Opferwilligkeit wohlthätiger Glaubensgenossen Erziehung und Unterricht zu verdanken haben. Die Bestrebungen für den „Snnntagsgottesdienst" und die Makkabäer. Von Rabbiner Dr. B. Seligkowitz-Cöthen. Das Recht, religiöse Umgestaltungen zu treffen, wähnen viele Theologen so wie Laien, steht uns jetzt umsomehr zu, als der moderne Zeitgeist überhaupt den Charakter der Subjektivität trägt; die Menschheit will jetzt nicht mehr eine blinde Potenz sein, die durch den Willen der Theologen und Schriftgelehrten gelenkt wird, sondern sie will über sich selbst entscheiden. Der moderne Mensch, meint man, hat das Bedürfnis, in den religiösen und sittlichen Verhältnissen, die er für sich für gegeben vorfindet, sich zu bewegen, als ob er sie durch seine eigene freie Selbstthätigkeit gesetzt hätte, also sie nach ihrer innern Notwendigkeit klar zu verstehen und sich mit seinem eigenen freien Willen persönlich bei ihnen zu beteiligen. Diese modern klingende Anschauung ist dem Judentum durchaus / nicht fremd. Das Judentum bat mehr als alle andern Religionen dem Volk eine Prärogative in religiösen Dingen gewährt. Das Judentum beansprucht die religiöse Thätigkeit; das Volk ist nicht eine blinde Potenz, die durch den Willen der Theologen gelenkt wird, sondern es entscheidet, wie solches bei den Thättgkeiten des Lebens häufig, über sich selbst. Eine solche Anerkennung wird im Judentum dem Volk ausdrücklich zugestanden. Es kann selbst eine frühere religiöse Verordnung, so sie bei der Gesamtheit nicht Eingang gesunden, ausgehoben werden, auch ist bei religiösen Verordnungen vor deren Erlassung darauf zu sehen, ob sie Eingang finden werden. (Aboda Sara 1, 1.) Allein so einleuchtend dieses Kalkül auf den ersten Anblick erscheinen mag, so liegt doch eine Gefahr darin, die wahre Auffassung des Judentums mit dem Zerrbilde der Opportunität und der Willkür zu verwechseln. Allerdings wird auch der gläubigste Rabbiner zugeben müssen, daß Umgestaltungen auf dem religiösen Gebiet seit jeher bedingt und begründet waren. So oft eine wichtige Epoche in das Leben des Judentums eintrat, sah man sich zu Umgestaltungen genötigt. Aber diese Umgestaltungen erschienen nie als eine neue, dem innern Gehalt aufgedrungene, sondern vielmehr als eine ihm eigentümliche, aus ihm hervorgegangene Gestaltung, weil sie immer in ihm ihre Quelle und ihren Stützpunkt hatten. Man sah und erkannte das heilige Gesetz als ein ewiges, unabänderliches an, so wie das Gesetz seiner göttlichen Natur nach ein ewiges unabänderliches ist. Man legte das Gesetz der Schrift allen religiösen Bestrebungen zu Grund, man suchte in ihm die Lösung, die Erklärung für jede neue Erscheinung im Leben; man wandte es auf jedes Verhältnis des Lebens und nach dem Umschwung, den es genommen, nach der veränderten Umgebung, nach dem Drang der Umstände verschiedenartig an, und bestrebte sich, alle möglichen Kollisionen hebend, alle Widersprüche mit den Bedingungen, die Zeit,