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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-11-30 · 48 (30.11.1900) · p. Seite 754

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
48 (30.11.1900)
Date
1900-11-30
Page
Seite 754 (sequence 6)
Language
German
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Seite 754 Israelitische Wochenschrift. Nr. 48. migung Gottesdienste abzuhalten, Kirchengebäude mit Türmen zu erbauen und auf denselben Glocken anzubringen. Ihre Religionsdiener dürfen die Religionshandlungen bei allen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausüben. 8 6. Der Verkehr der anerkannten Religionsgemeinschaften mit ihren Oberen ist ungehindert. Vorschriften und Anordnungen einer anerkannten Religionsgemeinschaft, welche sich auf die Religionsübung beziehen, bedürfen zu ihrer Giltigkeit weder einer Mitteilung an die Staatsbehörde, noch einer Genehmigung von Seiten der Staatsbehörde. Z 7. Anerkannte Religionsgemeinschaften können innerhalb des Reichsgebiets Religionsgemeinden oder geistliche Aemter, sofern für solche staatliche Mittel nicht in Anspruch genommen werden, ohne staatliche Genehmigung errichten oder abändern; landesrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Verwendung auswärtiger Religionsdiener zu einer seelsorgerlichen Thätigkeit finden keine Anwendung auf die Religionsgemeinschaften. 8 8. Die Aufnahme in eine anerkannte Religionsgemeinschaft, die Zulassung zu deren Religionshandlungen, sowie die Vornahme einer Taufe, einer kirchlichen Trauung oder eines kirchlichen Begräbnisses ist von einer Mitwirkung der Behörden des Staats oder einer anderen Religionsgemeinschaft oder von einer Anzeige bei solchen Behörden unabhängig. 8 9. Die Abhaltung von Missionen der anerkannten Religionsgemeinschaften unterliegt keinerlei gesetzlicher Beschränkung noch Hinderung. 8 10. Religiöse Genossenschaften, Gesellschaften und Vereine aller Art, welche einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, bedürfen zu ihrer Gründung und Thätigkeit innerhalb des Reichsgebiets keinerlei staatlicher oder kommunaler Genehmigung. Der Antrag bringt natürlich spezifische Centrumswünsche zum — mehr oder minder erkennbaren — Ausdruck. Uns könnte seine Annahme in vielen, nicht in allen Punkten willkommen sein. Gesellschaft M Ersorschmg Mischer fiimflDrnUuinlrr. Im Frühjahr 1897 versammelte sich in Frankfurt a. M. ein Kreis von Männern, bei denen ein Interesse für die Sache vorauszusehen war, um von den auf die Erforschung jüdischer Kunstdenkmäler gerichteten Bestrebungen des Herrn Direktor Frauberger in Düsseldorf Kenntnis zu nehmen. Schon das damals als Ergebnis nicht lange vorher begonnener Nachforschungen und Reisen vorgelegte, über Erwarten reiche Material von jüdischen Kunstgegenständen früherer Jahrhunderte ließ erkennen, daß hier ein im wesentlichen noch unerschlossenes, noch reiche Schätze bergendes Feld brach liegt, dessen Bebauung eine neue, in ihrem Zusammenhang bisher nicht gekannte Seite des jüdischen Geisteslebens zu Tage fördern und die Kenntnis der geistigen und sittlichen Bedeutung des Judentums erweitern und vertiefen wird. Es wurde zunächst beschlossen, Herrn Direktor Frauberger in den Stand zu setzen, seine Studien auf diesem Gebiet durch Reisen und Anknüpfung von Verbindungen mit Gelehrten und Kunstfreunden sortzusetzen. Um für die Dauer die Gewinnung einer festen Form für das Unternehmen anzubahnen, vereinigte man sich zur Gründung einer Gesellschaft zur Erforschung jüdischer Kunstdenkmäler. Die Aufgabe dieser Gesellschaft ist: 1) jüdische Kultus- und Kunstgegenstände für Synagoge und Haus und deren Abbildungen, sowie Abbildungen von Synagogen besonders aus alter Zeit und die sich durch Schönheit der Form und technische Vollendung auszeichnen, zu sammeln; 2) das gesammelte Material in geeigneter Weise dem wissenschaftlichen Studium, den Künstlern und dem Publikum zugänglich zu machen; 3) für die Erhaltung alter jüdischer Kunstdenkmäler zu wirken; 4) künstlerische Bestrebungen zur Herstellung jüdischer Kultus- und Kunstgegenstände zu fördern. — Hiernach müssen in allen Ländern, in denen Juden wohnen und gewohnt haben, Nachforschungen angestellt, alle irgendwo über Gegenstände des bezeichneten Forschungsgebiets vorhandenen Nachrichten verwertet werden. Sachkundige Gelehrte müssen zur Mitarbeit' herangezogen und es muß ein Organ geschaffen werden, das der Veröffentlichung aller betreffenden Studien und der Erörterung aller einschlägigen Fragen dienen und die wissenschaftliche Zentralstelle für die Erforschung jüdischer Kunstdenkmäler bilden soll. Dieses alles und das was bisher an vorbereitender Arbeit mit Unterstützung des leitenden Vorstands bereits geschehen ist, und für die nächste Zeit beabsichtigt wird, ist in der Darlegung des Herrn Direktor Frauberger ausgeführt, die als erste Publikation der Gesellschaft jetzt der Oeffentlichkeit übergeben worden ist. Was bis jetzt geschehen ist, ist durch die Liberalität eines kleinen Kreises ermöglicht worden. Dieser Kreis muß sich durch den Hinzutritt einer großen Zahl einzelner Personen und ganzer Korporationen erweitern. Das Statut der Gesellschaft macht unter den üblichen Voraussetzungen die Mitgliedschaft des Vereins von einer einmaligen Mindestzahlung von 300 Mk. oder von einem jährlichen Mindestbeitrag von 10 Mk..abhängig und nimmt die Bildung von Lokal- und Bezirkskomites in Aussicht. Freunde der Sache werden gebeten, sich mit der Meldung an Herrn Georg Speyer in Frankfurt a. M., Neue Mainzerstraße 23, zu melden. Den Vorstand der Gesellschaft bilden zur Zeit die Herren Charles L. Hallgarten, Vorsitzender, Direktor Dr. Baerwald, stellv. Vorsitzender, Georg Speyer, Schatzmeister, Rechtsanwalt Plotke, Schriftführer, Joseph Baer, Stadtrat, Simon L. Baer, Buchhändler, Eduard Cohen, Otto Cornill, Direktor des städtischen historischen Museums, Hermann Cramer, Professor Dr. Friedr. Ebrard, Direktor der Stadtbibliothek, Justizrat Dr. S. Fuld, Julius Goldschmidt, Leopold Hamburger, Rabbiner Dr. Horovitz, Julius H. Jeidels, Moritz Oppenheim, Rabbiner Dr. Rud- Plaut, Jacob L. Posen, L. A. Ricard-Abenheimer, Philipp Schiff, Leopold Sonnemann, sämtlich in Frankfurt a. M., und Direktor Frauberger in Düsseldorf. Das Unternehmen steht im Dienst der Wissenschaft; es wird aber, wie alle auf die Sache gerichtete ernstliche wissenschaftliche Arbeit, der ausklärenden, läuternden und von Vorurteilen befreienden Einwirkung, nicht entbehren. Indem es darauf ausgeht, die Kenntnis des geistigen Lebens der Juden zu erweitern, wird es einer gerechten Würdigung jüdischer Kulturbestrebungen die Wege ebnen. In der oben erwähnten ersten Veröffentlichung der Gesellschaft, einem Royal-Quart-Heft von ausgezeichneter Ausstattung, das mit überaus interessanten Muster-Abbildungen

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