Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 37 (14.9.1900)
- Date
- 1900-09-14
- Page
- Seite 578 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 578. Israelitische Wochenschrift. M. 37. gedacht war, ist es germanistische Pflicht, bei Zeiten vor der religiösen Verjudung durch das Bibelkirchentum zu warnen. Ein überzeugter Bibelverehrer kann auch niemals entschiedener Racen-Antisemit sein — und der Racen-Antisemitismns ist doch die Grundlage deutscher Auffassung. Die Flugschriften, die die völkische „Los von Rom"-Bewegung in das biblisch-religiöse Fahrwasser lenkten, sind vom germanistischen Standpunkt denen gleich zu halten, die das; deutsche Volk für den gewissen römischen Aberglauben begeistern wollen; das römische Dogmenverherrlichen und das protestantische Bibelverherrlichen sind für das reine Deutschtum gleich nützlich oder gleich schädlich. Das Eingeständnis: „Bibeln werden sehr viel begehrt . . . ." sollte doch jedem unverfälscht deutsch Gesinnten die Augen öffnen! Los von Rom, aber auch los von der Juden-Bibel! Frei von römischen, thunlichst losgelöst von biblischen Einflüssen ist derzeit unter allen christlichen Bekenntnissen nur das Altkatholikentum. Ein altkatholisches Bayern-Oesterreich stünde gegebenenfalls auch keineswegs der auf gesetzlichem (verfassungsmäßigem) Wege zu erstrebenden politischen Einheit aller Deutschen entgegen! Der Stein des Anstoßes ist nur Rom! Los von Rom und los von der Bibel." Wir sind mit diesem Bekenntnis sehr zufrieden. Der Antisemitismus führt mit gleicher Notwendigkeit zur wütenden Religionsfeindschaft wie zum Blödsinn und zum Verbrechen. Das ist der unentrinnbare Ausgang. -i- 4 * (Narrheiten.) In einem ungarischen Ort soll am 70. Geburtstag Kaiser Franz Josephs auf der Synagoge eine Flagge gehißt worden sein, die im Wappen des Kaisers statt des doppelten Kreuzes einen Stern trug. Der Rabbiner, der diese Aenderung veranlaßt, habe sich auch behördlichem Befehl gegenüber geweigert, die Flagge einzuziehen. Die Angelegenheit sei zum Gegenstand einer Beschwerde gemacht worden. — Der Rabbiner, der über der Synagoge das Kreuz nicht wollte wehen lassen, war ein Narr, indem er verkannte, daß im kaiserlichen Wappen als solchem das Kreuz kein konfessionelles Symbol ist, oder indem er keinen anderen Ausweg fand, als die ungehörige Adaptierung dieses Wappens. Der Beamte, der hieran Anstoß nahm und die Sache zum Ausgangspunkt eines Zwistes machte, mar ein Narr, indem er sich nicht begnügte, den Rabbiner auszulachen. Voraussetzung dieses Urteils ist die Wahrheit der Begebenheit. Da aber antisemische Blätter die Quelle sind, so spricht höchste Wahrscheinlichkeit dafür, daß die ganze Geschichte erfunden ist. Irr Prozeß Jsraelski. Jsraelski ist freigesprochen und aus der Haft entlassen worden, in der man ihn fast fünf Monate ohne einen für den Laien verständlichen Grund gehalten hat. Die Richter sind allem Anschein nach von vornherein der Meinung gewesen, daß eine Verurteilung nicht möglich sei, denn sie erklärten die von der Verteidigung verlangte Ladung eines Entlastungszeugen „nach dem Stand der Verhandlungen" für unerheblich, und das hätten sie nicht thun dürfen, wenn das von der Anklage beigebrachte Material die Eventualität einer Verurteilung hätte ins Auge fassen lassen. Gegen Jsraelski lag nichts vor, absolut nichts. Man will ihn am Charsreitag auf dem Weg nach dem Ort gesehen haben, wo zwei Tage später der Kopf des Winter gefunden worden; man will gesehen haben, daß er einen Sack trug, dessen einer Zipfel einen runden Gegenstand verbarg; man will ihn eine Stunde später ohne diesen Sack und mit beschmutzten Stiefeln aus dem Rückweg gesehen haben. Hieraus - hat die Anklage geschlossen, daß Jsraelski den Kopf des Winter an die Fundstelle gebracht habe. Man muß von der Logik einigermaßen verlassen sein, um anzunehmen, daß Jsraelski, der angeblich für Geld zu Allem fähig sein soll, um einen kleinen Betrag sich der Begünstigung schuldig gemacht hätte, während er durch Anzeige gefahrlos eine Summe erhalten konnte, die für ihn ein Vermögen ist. Jsraelski hat am Schluß der Verhandlungen die vielverlachte Aeußerung gethan: „Wenn ich es gewesen wäre, so hätte ich es ja gesagt." Die Lacher waren recht unbedacht; sie haben, was recht oft geschieht, über das gelacht, was sie nicht verstanden haben. Jsraelski war nicht der Mann, der sich vor einer gerichtlichen Bestrafung fürchtete, wenn dabei etwas zu gewinnen war. Hätte er sagen können, daß er der Begünstiger gewesen, hätte es also einen von ihm Begünstigten gegeben, so daß er ihn nennen konnte, er hätte es ohne Zögern gethan, um die ausgesetzte Belohnung von 26 000 Mk. zu gewinnen. War ihm das bei seiner Verhaftung noch nicht klar, so mußte es ihm doch am Tag der Verhandlung klar sein. Das hat er mit seinen ungeschickten und verlachten Worten sagen wollen. Man würde nicht gelacht haben, wenn man ihn verstanden hätte, und möglicherweise würde man sich ein wenig vor der Naivetät des Trunkenbolds geschämt haben. Wenn die Zeugen, die von Jsraelski ausgesagt haben, was oben angegeben ist, die objektive Wahrheit gesprochen und sich nicht geirrt haben, so ist damit gegen ihn genau so wenig wie durch die Erhärtung der Thatsache erwiesen, daß Jsraelski weiß, was ein Menschenkopf ist. Es fehlt jede Brücke zwischen den Bekundungen und der supponierten Begünstigung, nachdem durch Sachverständige dargethan worden, daß der am Sonntag gefundene Kopf des Winter nicht erst seit zwei Tagen, sondern wahrscheinlich seit zehn Tagen an der Fundstelle gelegen hat. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft war nur konsequent, als er zum Erstaunen der Hörer die Bejahung der Schuldfrage von dem gelehrten Richter verlangte. Dieses Verlangen war genau so gerechtfertigt und verständlich, wie die Erhebung der Anklage überhaupt. Es giebt Blätter, die der Meinung sind, daß die unmögliche Anklage erhoben und die unmögliche Verurteilung verlangt worden, damit alle Welt klar werde, wie wenig die Behörden geneigt seien, irgend eine Spur nicht zu verfolgen. Wir begnügen uns, diese Meinung zu verzeichnen, nach der es Anklagen zur Reinigung der Justiz von Anschuldigungen geben soll, und nach der diese Anklagen sich nicht gegen die Urheber der verleumderischen Anschuldigungen, sondern gegen Unschuldige richten. Wir teilen diese Meinung nicht, die wir für beleidigend halten, ohne die Möglichkeit ihrer Berechtigung unbedingt in Abrede zu stellen. Es kann auch Justiz-Politiker geben, die sich nicht scheuen, vielmehr es für ein gutes Werk halten, unter Umständen der Gerechtigkeit