Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 36 (7.9.1900)
- Date
- 1900-09-07
- Page
- Seite 561 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 36. Israelitische Wochenschrift. Seite 561. Gefühl für das Schöne entsprungen ist, eine der edleren menschlichen Regungen. Dieser Luxus aber kann beim König mehr als bei jedem Privatmann ausarten, in demselben Verhältnis, als sein Reichtum an Silber und Gold ihn zu größer« Schaustellungen verleiten kann. Dagegen sollte der Kön g mehr als jeder Andere vor Prunksucht sich hüten; ihm sollten höhere Zwecke vorschweben, edlere Begierden ihn erfüllen, reinere und reichhaltigere Freuden ihn locken; die Ehre und der Ruhm seines Staates; das Glück und das Heil seines Volks. Darum heißt es in der Schrift, „daß er des Silbers und des Goldes nicht zu viel sich anhäufe; nicht zu viel Weiber nehme," weil das eine das Herz ihm zum Stolz, zum Mißbrauch der Gewalt, das andere ihn zum Sensualismus verleiten könnte. Edler Stolz und seelenvoller Genuß soll den König zieren und erfreuen; er ist ja der Erwählte aus einer ganzen Nation, der geehrfürchtete Repräsentant der geistigen Macht, der Gerechtigkeitsliebe und der Milde. 3) Ganz wie der Hohepriester vor seinen Brüdern durch Sittenreinheit sich auszuzeichnen hatte, so sollte der König durch den Adel seines Wesens und seines Lebens über das ganze Volk hervorragen; darum wurden an ihn größere Anforderungen gestellt; darum hatte er Gesetze zu beobachten, die sonst keinem aus dem Volk vorgeschrieben waren. Anßerdem ging die Notwendigkeit solcher von ihm allein zu befolgender Gesetze aus der Machtfülle hervor, die ihm mit der königlichen Gewalt gegeben war. Der König nämlich, der keine Menschen zu fürchten hatte, mußte Gott im Herzen und das Gesetz stets vor Augen haben. Und an diese besonderen Pflichten sollte er immer von neuem gemahnt werden. Darum hat Mose verordnet, „daß der König sich von der Lehre eine Abschrift in einem Buch verfertige . . . Diese soll er beständig bei sich haben und lebenslang darin lesen." Ihm ist ein besonderes, ein göttliches Vorrecht, ihm allein von allen Menschen verliehen; es ist das Vorrecht der Gnade, der herrlichste Edelstein in der Königskrone; fie giebt ihm gleichsam eine Ausnahmestellung über dem Gesetz, während alle Menschen im Gesetz leben müssen. Darum wird ihm wiederum von dem Gesetz die Warnung erteilt, daß er nicht mißbräuchlich und nach Willkür sich dieses Vorrechts bediene. 4) Jeder Gesetzgeber muß am meisten darauf bedacht sein, in uns das Gefühl der Familienliebe wachzurufen und zu kräftigen, weil in dieser die sicherste Heilquelle zum Gedeihen der ganzen menschlichen Gesellschaft zu finden ist. Nur den erhabensten Geistern unseres Geschlechts mag es vergönnt sein, ihr Glück in dem größeren Kreis, in der ganzen Menschheit zu finden, die Anregungen zu ihrem Streben und Schaffen aus dieser Gesamtheit zu schöpfen. Nur ein Mose konnte seine eigenen Kinder bei der Fürstenwahl übergehen, um die Führerschaft seinem würdigern Schüler zu übergeben. Und wie bei dem Menschen im Allgemeinen, gerade so und noch mehr ist das bei den Königen der Fall. Ununterbrochen und unermüdlich sollten sie über das Wohl des Volkes wachen, während sie doch nur sich allein Rechenschaft zu geben, und allein über sich zu richten haben, falls sie diese Pflichten und Obliegenheiten vernachlässigen und versäumen. Da sollte denn die Liebe zu seinen Kindern und Nachkommen dem König selbst ein Schutz sein gegen sein eigenes Unrecht, und der Gedanke ein Zügel für ihn sein, daß jede Gewaltthätigkeit, die er beginge, den Thron zum Wanken bringen und seinen Kindern entreißen könne. Darum gesteht die heilige Schrift ihm das Vererbungsrecht der Krone auf seine Kinder zu, und stellt ihm für die Beobachtung der Gesetze als Lohn in Aussicht: „aus daß seine Regierung Dauer und Bestand habe bei ihm und seinen Kindern inmitten Israels." Dieses Glück der Ehe ist aber nur dann ein wahrhaftes und fest gegründetes, wenn es in der idealen Weise sich vollzieht. Wenn jedoch die Ehe der höheren Weihe entkleidet wird, schlägt sie gleich in das Gegenteil um. Mehr aber als alle andern Menschen ist der König in Gefahr, die reine Seligkeit des Ehelebens um den Preis der Sinnenlust hinzngeben. Wie vieler Augen sind nicht von dem Glanz seiner Krone geblendet, wie verfänglich und verführerisch ist nicht die Macht der Fürstengewalt für die Frauenliebe! Wie leicht könnte er dadurch sowohl das innere Familienglück untergraben, als auch das des Staats beeinträchtigen! Daher verbietet die Schrift dem König „die Vielweiberei." Der König ist, wie es am Anfang des Königsgebots heißt, der „Gottauserwählte," den Gott mit seiner Glorie und Weisheit erfüllt hat. Daher haben auch die Talmudlehrer später festgesetzt, daß jeder Israelit beim Anblick eines Königs mit vollem Namen des Ewigen einen Segen spreche, in welchem Segensspruch es heißt, daß Gott selbst von seiner Glorie dem Fürsten aus Erden einen Teil abgegeben, was man auch gegenüber nichtisraelitischen Fürsten beobachten muß und bis jetzt beobachtet wird. Mit Recht konnte Mose schon in Hinsicht dieser Königsgebote von dem Volk die Wahrheit aussprechen, daß die andern Volksstämme, die sich damals im Zustand der rohen Wildheit befanden, bezeugen werden: „Ein großes und vernünftiges Volk ist diese Nation." Die rnmiinWü Juden in Amerika. Aus Newyork wird über den Empfang, den die rumänischen Juden dort finden, und über die Organisation, die zu ihrer Ueberführung in geordnete Arbeitsverhältnisse geschaffen worden, Erfreuliches berichtet. Einem Brief der „Frankfurter Zeitung" entnehmen wir Folgendes: „Es thut uns gut, endlich unter Juden zu sein, die nicht unterdrückt werden, und unter Andersgläubigen, welche einen Menschen nicht wegen seiner religiösen Ansichten verfolgen." So äußerte sich einer der letzten Ankömmlinge aus Rumänien, ein älterer Mann, der mit vielen seiner Glaubensgenossen aus dem Land seiner Geburt hat fliehen müssen. Die übrigen in der Nähe stehenden Flüchtlinge nickten zustimmend. Auf ihren Gesichtern lag hoffnungsfreudige Zuversicht, sie hatten alle Fährnisse der Reise überstanden, sie waren hier von ihren Landsleuten ausgenommen worden und wußten, daß sie endlich in einem Land angelangt waren, in dem sie für immer ein Asyl finden würden und in dem, wie es in der Unabhängigkeitserklärung heißt, ihnen „Leben, Freiheit und das ungehinderte Streben nach Glückseligkeit" garantiert wird.