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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-08-10 · 32 (10.8.1900) · p. Seite 497

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
32 (10.8.1900)
Date
1900-08-10
Page
Seite 497 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 32. Israelitische Wochenschrift. Seite 497. aus einer Art Spleen, der das Ergebnis übersatten Müßiggangs ist. Der Herr Unterstaatssekretär hat noch keine Beschwerde darüber vor Augen gehabt, daß die Juden in Rumänien nicht naturalisiert seien, und in Ermangelung solcher Beschwerde könne die englische Regierung bei der rumänischen nicht vorstellig werden. Er weiß also nicht oder giebt sich den Anschein des Nichtwissens, daß die Verweigerung der Naturalisation an die rumänischen Juden ein freches Bauernfängerstückchen der rumänischen Regierung gegenüber den Traktätmächten des Berliner Kongresses ist, und daß es der englischen Regierung als der einen Traktatmacht wohl angestanden hätte, dieser administrativ-legislativen Bauernfängerei entgegenzutreten. Freilich darf die englische Regierung sich darauf berufen, daß die anderen Traktatmächte in derselben Gleichgiltigkeit verharren. Dagegen ließe sich nicht einmal etwas einwenden, denn die englische Regierung hat nicht die Verpflichtung, aufgeklärter, gerechter, menschlicher zu sein, als andere Regierungen. Nur sollte dieses Bekenntnis offen abgegeben werden. Das wäre immer noch würdiger als die Blödigkeit, mit der der englische^Herr Unterstaatssekretär Unbekanntschaft dessen heuchelt, was alle Welt weiß. Doch um dem englischen Herrn Unterstaatssekretär zu Hilfe zu kommen, sollen hier einige der gesetzgeberischen und Verwaltungsmaßnahmen der rumänischen Regierung aufgezählt werden, die sich als Judenverfolgungen charakterisieren: Die Elementarschulen sind den jüdischen Kindern verschlossen. Die höheren, die Handwerker- und Künstlerschulen lassen jüdische Zöglinge nicht zu. Ihre Ausnahme an den Universitäten wird erschwert, und alle Versuche werden gemacht, die Erziehungsanstalten, die sie in ihrer Verzweiflung auf eigene Kosten selbst geschaffen haben, zu erdrücken. So wird der Geist der Juden ausgehungert. Was ihren Körper betrifft, so fehlt es nicht an den äußersten Anstrengungen, ihm durch Abschneiden jedes ehrbaren Erwerbs das Leben zu einem fortgesetzten und unerträglichen Todeskampf zu machen Kein Jude erhält eine Anstellung in der Verwaltung oder in Hospitälern. Der Jude darf, nicht Baumeister noch Chemiker noch Rechtsanwalt werden. Der Jude wird von der Nationalbank und von der Handelskammer serngehalten. Der Jude darf sein Blut für das Vaterland vergießen, doch jedes Aufrücken in der Armee ist ihm versagt. Der Jude darf weder Tabak noch Salz verkaufen. Der Jude ist unter Grausamkeiten und Gräueln aus den ländlichen Bezirken, wo er mit seiner ^Familie seit Generationen gewohnt hat, vertrieben und in die übervölkerten Städte eingepfercht worden. Die jüdischen Hausierer hat man besonderen gesetzlichen Beschränkungen unterworfen und sie zum Hungertod verurteilt. Der englische Herr Unterstaatssekretär wird durch seine rumänischen „Informationen" hoffentlich nicht so sehr von aller Logik abgeschnitten sein, daß er nicht hiernach einen Zusammenhang zwischen der rumänischen Massenauswanderung und der Judenverfolgung in Rumänien erkennt. Vielleicht entschließt er sich auch, einen Beauftragten des Auswärtigen Amts zu den rumänischen Auswanderern zu schicken, um auf diesem Weg zuverlässigere „Informationen" zu gewinnen. Was die Versicherung des Herrn Unterstaatssekretär anlangt, daß der englischen Regierung Beschwerden über die Versagung der Naturalisation an die englischen Juden noch nicht vorgelegt worden seien und demgemäß die englische Regierung zu Vorstellungen bei der rumänischen keinen Anlaß gehabt habe, so muß der genannte Staatsbeamte das gegenwärtige Ministerium mit der englischen Regierung identifizieren. Vorstellungen der gedachten Art sind thatsächlich an die Regierung gelangt. Im Jahr 1885 empfing Lord Salisbury eine Deputation der Anglo-Jewish Association und der Repräsentantenversammlung, die den Schutz des englischen Ministeriums für die rumänischen Juden anrief. In seiner Erwiderung sagte Lord Salisbury: „Schon aus Gründen der Humanität und der natürtürlichen Teilnahme, die wir für die Empfindungen einer großen Anzahl unserer Mitbürger fühlen müssen, schon im Hinblick auf die Verletzung internationalen Rechts hätten wir reichlichen Anlaß, unsere volle und herzliche Aufmerksamkeit der Angelegenheit zuzuwenden, die Sie mir vorgetragen haben — ganz abgesehen davon, daß wir bei der Etablierung Rumäniens als selbständiges Königreich mitgewirkt haben. Ich bedaure sehr, daß ich, nach fünf Jahren zu diesem Amt zurückkehrend, die Hoffnungen, die wir zu jener Zeit zuversichtlich gehegt, so wenig verwirklicht finde. Ich bedaure außerordentlich, daß die großen Vorteile, die der Berliner Vertrag unzweifelhaft einem Teil Europas zugewendet, indem er Rumänien zu einem unabhängigen Königreich machte, von dem neugeschaffenen Staat, der so starke Gründe hat, alles was einer Verfolgung und Unterdrückung ähnelt, zu verabscheuen, so schlimm vergolten worden sind, da dieser neue Staat sich bereit gefunden hat, die hier heute erwähnten Thaten zu begehen. Daß die jüdischen Gemeinden Englands mit nachdrücklichem Ernst hierauf hingewiesen, ist ihr natürliches Recht und gereicht ihnen zur Ehre. Ihre Beweggründe verdienen höchste Achtung, und was irgend in unserer Macht liegt, die Lage der Juden in Rumänien, an dessen Schaffung wir so lebhaften Anteil genommen haben, zu bessern, das soll gern und ganz und mit Freude geschehen." Die nämlichen jüdischen Körperschaften haben im Jahr 1893 eine Beschwerdeschrift bei Lord Rosebery eingereicht. Schon vorher, im^Februar 1880, war eine identische Note über die dem Berliner Vertrag zuwiderlaufende^üble Behandlung der Juden in Rumänien von den Regierungen Englands, Frankreichs und Deutschlands in Bukarest überreicht worden. Seit 20 Jahren also ist der Gräuel, der von der rumänischen Regierung verübt wird, bekannt, und seit 20 Jahren ist er immer nur schlimmer und himmelschreiender geworden. England hat sich von seinen Traditionen losgesagt — andere Staaten haben sie nie besessen — als es die Dinge in Rumänien so gehen ließ, wie geschehen, und es verleugnet diese Traditionen vollends, indem es duldet, daß in Rumänien dreimalhunderttausend Menschen feige, nichtswürdig, schnöde hingemordet werden.

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