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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-08-03 · 31 (3.8.1900) · p. Seite 487

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
31 (3.8.1900)
Date
1900-08-03
Page
Seite 487 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 31 Israelitische Wochenschrift. Seite 487. Ausschuß wurde durch Zuwahl des Kollegen Rosenstein- Rotenburg ergänzt. Kollege Spier-Sontra erstattete dann Bericht über die bisherige Thätigkeit der Lesebuch-Kommission und sagte am Schlüsse seiner Ausführungen dem Vorsitzenden, dem auch hier der größte Teil der Arbeit zugefallen sei, im Namen der Kommission Dank. In zündenden Worten schloß sich Herr Dr. Munk diesem Dank an. Hierauf schloß der Vorsitzende die 32. Jahresversammlung mit dem Wunsche eines frohen Wiedersehens in Kassel. Eine wahre Festesstimmung zeigte sich beim gemeinschaftlichen Mahle. Den Reigen der Toaste eröffnete Herr Dr. Munk mit einem solchen auf Se. Majestät den deutschen Kaiser, den Freund und Förderer der Schule. Der Vorsitzende toastete auf den Gastgeber, das Vorsteheramt zu Marburg, demselben für die. der Versammlung bereitete Ehrung den schuldigen Dank abstattend. Kollege Strauß-Marburg trank auf den Vorsitzenden, Herr Dr. Prager aus die Konferenz, und Herr Ehrmann-Friedberg — als Gast — auf Wachsen, Blühen und Gedeihen der Vereinsbestrebungen, während Kollege Oppenheim-Treysa der beiden Rabbinen gedachte. Es war ein schöner Tag, der nicht leicht vergessen werden wird. Die Schriftführer: Spiro-Fulda. Schwarzschild-Schlüchtern. Spvechfcrclt. Don Omote und der Talmud. 'Wir erhalten folgende Zuschriften: Berlin, 29. Juli 1900. In Nr. 30 Ihres geschätzten Blattes erzählen Sie von dem geistigen jüdischen Nährvater des Antisemitismus, der von Zeit zu Zeit in der „Staatsbürgerzeitung" seine Genossen nasführend verhöhnt, und der jüngst dem Talmud nacherzählt hat, was dem Don Quixote entnommen ist. Sie haben dem Burschen nicht Unrecht gethan, doch sollte nicht verschwiegen werden, daß der Talmud eine ähnliche Erzählung enthält, bezeichnender Weise gerade als Unterlage für den Abscheu der jüdisch-religiösen Auffassung gegen jeden gedanklichen Vorbehalt, der die Absicht des Eides zu verkehren angethan wäre. Aus Anlaß eines solchen trüglichen Eides, wie der verschlagene Sancho Pansa in Cervantes köstlicher Erzählung aufdeckt, haben die Weisen des Talmud (Traktat Schebuoth 29a und 39a) verordnet, es solle vor jeder Eidesleistung darauf aufmerksam gemacht werden, daä der zu leistende Eid zu verstehen sei nicht nach den Gedanken dessen, der ihn schwört, sondern nach Gottes Allwissenheit und des Gerichtshofs Verständnis. Was also der Talmudift der „Staatsbürgerzeitung" den Juden und dem Talmud zum Schimpf berichtet, das ist ein Zeugnis jüdischer Eides-Gewiffenhaftigkeit, niedergelegt gegenüber dem listigen Täuschungsversuch eines Einzelnen. Hochachtungsvoll Dr. Ph. K. Berlin, den 29. Juli 1900. Sehr geehrter Herr Redakteur! Zu Ihrem Artikel „Don Quixote und der Talmud" in der vorigen Nummer Ihres gesch. Blattes sei bemerkt, daß die Erzählung von dem betrügerischen Eid wirklich im Talmud (Ne^arlm 25 a) steht und von dort erst aus verschiedenen Zwischenwegen, vielleicht durch die aus jüdischen Quellen schöpfende disciplina clericalis, zu Cervantes gelangt ist. Sie ist eine der zahlreichen interessanten und belehrenden Erzählungen, die aus dem Talmud in die Weltliteratur übergegangen sind und von denen viele auch ihren Weg in unsere Volksschullesebücher gefunden haben. Und nur vorgefaßter böser Wille kann die vorliegende Erzählung zur Bemakelung des Judentums mißbrauchen. Der Sachverhalt ist einfach folgender: Das jüdische Gerichtsverfahren schreibt vor, daß das Gericht den Schwörenden aufmerksam zu machen hat, daß er seinen Schwur in unzweideutiger Weise, nach der Auffassung der Worte, die das Gericht ihnen giebt, und nicht, wie e r sie sich etwa in seinen Gedanken zurechtlegt, abzulegen haben. Als Beispiel eines betrügerischer Weise zweideutig abgelegten Schwures wird sodann folgende Geschichte erzählt: Ein Schuldner, der von seinem Gläubiger zur Zahlung gemahnt wurde, behauptete, die Schuld bereits bezahlt zu haben. Darüber sollte er einen Eid ablegen. Vor dem dazu angesetzten Termiu verschloß er das schuldige Geld in einen ausgehöhlten Stock und erschien mit ihm vor Gericht. Er ersuchte seinen Gläubiger, ihm den Stock zu halten, während er den Eid ablege, und schwur sodann, daß er diesem gegeben habe, was er ihm schuldig war. In Entrüstung über den Meineid, warf der Gläubiger den Stock zu Boden; der Stock zerbrach und die Goldstücke rollten umher. Der vom Schuldner geleistete Eid war dem äußeren Wortlaut nach richtig, widerstritt aber dem mit ihm verbundenen und allein giltigen Sinn und war demgemäß ein vollständiger Meineid. Mit der jüdischen Moral hat diese juristische Anekdote so wenig etwas zu thun, wie mit der der spanischen Bauern, auf die sie Cervantes übertragen hat. Und Beispiele für Prellereien in Mißbrauch des Wortlauts geleisteter Versprechungen, Eide und selbst von Versassungs- und Gesetzesbestimmungen dürften sich aus allen Volkskreisen und Zeiten, aus privaten, wie auch aus politischen Verhältnissen in großer Menge beibringen lassen. Dr. E. Aehnlichkeiten. In der Monatsschrift „Der Türmer" (Juli I960, Stuttgart) wird in einem interessanten Aufsatz von G. Traub, „Sprachliche Plaudereien", auch das Wörtchen „Mahl" behandelt. „Dieses Wort soll uns an die allen Gerichtsverhandlungen und Verträge erinnern, die im Althochdeutschen „mahal" hießen. War ein Vertrag geschlossen worden, so besiegelte ihn ein Essen. Unter Umständen wurde bei dieser gemeinsamen Mahlzeit verzehrt, was dem schuldig gesprochenen Teil als Buße auferlegt worden war. So ruht das deutsche Mahl auf dem deutschen Recht. Es trägt einen feierlichen

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