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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-07-06 · 27 (6.7.1900) · p. Seite 418

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
27 (6.7.1900)
Date
1900-07-06
Page
Seite 418 (sequence 6)
Language
German
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Seite 418. Israelitische Wochenschrift. Nr. 27. furchtbaren Verbrechens von Ernst Winter sind," und sie zur Anklage gegen ihn wegen Beleidigung auszusordern. Das Verbrechen „von" Ernst Winter kann ein Druckfehler, es kann ein Zeichen des Bildungsgrades sein, es ist möglicherweise eine Vorsichtsmaßregel für den Fall der Klage, damit gesagt werden könne, es handle sich um die Mitwisserschaft nicht des a n Ernst Winter begangenen Verbrechens, sondern eines ganz anderen und von Ernst Winter begangenen Verbrechens. Das wäre freilich ein recht ungeschickter Winkelzug. Ob die in so unerhörter Weise Angegriffenen Klage erheben werden, wissen wir nicht, es ist uns auch ziemlich gleichgiltig. Wir warten nur mit Spannung ab, ob die Staatsanwaltschaft die Weisung oder die Erlaubnis bekommen wird, die Beleidigungsklage im öffentlichen Interesse zu erheben. Nach unserer laienhaften Auffassung müßte die Staatsanwaltschaft das thun, da der Beleidiger öffentlich behauptet, er könne den Beweis der Wahrheit für seine Beschuldigungen erbringen, während die Untersuchungsbehörde, trotzdem sie die Ueberzeugungsquellen des betriebsamen Antisemiten kenne, gegen die Beschuldigten „nichts weiter veranlaßt zu haben scheine." Geht die Staatsanwaltschaft auch jetzt nicht vor, so werden wir das — als Laien sind wir dazu berechtigt — nicht verstehen, dagegen begreifen, daß das oben erwähnte Antisemitenblatt in der Zugehörigkeit zur Antisemitenschaft einen Anspruch auf Immunität sehen konnte. * * % -i- Der zweite Bürgermeister in Könitz, Herr Dr. Lemm, hat eine Versammlung angesehener Bürger zur Beratung darüber berufen, wie der auf dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben der Stadt liegende Druck zu erleichtern sei. In der Versammlung kennzeichnete Landrat Freiherr v. Zedlitz nach Verdienst die antisemitische Verkommenheit des Lokalblattes, dessen Hetzereien wesentlich die Brandstiftung und die Demolierung der Synagoge, die Zerrüttung des gesetzlichen Sinns der Einwohnerschaft zuzuschreiben sei. Der Landrat sprach von der betrüblichen Wahrnehmung, daß wüste Agitation das Rechtsbewußtsein der Bevölkerung aufgehoben und diese zur offenen Empörung gegen jede gesetzliche Ordnung verleitet habe. Es soll ein Aufruf an die Bevölkerung und eine Petition an den Justizminister gerichtet werden, durch Darstellung seitens der zuständigen Behörden die Gemüter zu beruhigen und die von antisemitischer Seite verbreiteten Lügen aufzudecken. In dem Organ des Berliner Radau-Antisemitismus veröffentlicht deren Herausgeber, als Gegenzug gegen diese Beruhigungs-Bemühungen, neue lügnerische Hetzereien, die auf die Beschränktheit des antisemitisch verblödeten Publikums berechnet sind. Als Beweis für „die Schuld der Juden" führt er die angebliche Aussage eines Konitzer Juden an, von dem er selbst sagt, daß er „geistig nicht ganz normal ist und daher allgemein der „dumme Alex" genannt wird," eine angebliche Aussage, die angeblich einer „schon altersschwachen Frau" gegenüber gethan sein soll. Der berufsmäßige Hetzer, der sich für seine Hetzereien aus öffentlichen Sammlungen bezahlt macht, beruft sich für den Wert der angeblichen Zeugenschaft von Geistes- und Altersschwachen auf das Sprichwort „Kinder und Narren sagen die Wahrheit." Bisher hat man nichts gehört, daß dieser Mann in seinem gemeingefährlichen Treiben behelligt worden wäre. Die „Tägliche Rundschau" nimmt von einer Aeußerung des Landrats Freiherr v. Zedlitz zu Gunsten des Schlächtermeisters Lewy Notiz, und erklärt sie „ja allerdings für beachtenswert", fügt aber hinzu, „daß sie doch wohl blos als Privatäußerung des Landrats gelten kann." In der That kann der Landrat, der nicht Richter ist, blos eine Privatäußerung thun. Doch die „Tägliche Rundschau" hat die gleiche Charakterisierung nicht für nötig gehalten, wenn sie haltlose verleumderische Behauptungen wiedergab. Sie ist eben „unparteiisch", namentlich aber „teutsch" und demgemäß ehrlich. * * * Selbstverständlich darf Herr Liebermann von Sonnenberg mit seinen „Deutschsozialen Blättern" im antisemitischen Chorus nicht fehlen. In eifervoller und von der ehrlichen, teutschen und parteilosen „Täglichen Rundschau" beifällig begrüßter Schutznahme für die antisemitischen Konitzer Helden schreibt er: „Die Untersuchung des Konitzer Mordes wird nach wie vor unter dem Gesichtswinkel betrieben, daß Juden die Mörder nicht sein können. Jede, auch die unanfechtbarste Zeugenaussage, die nach jüdischer Seite hinzudeuten scheint, wird mit ungläubigem Achselzucken angehört und.bleibt unberücksichtigt. Ob das sich ändern wird, nachdem der Minister von Rheinbaben vor Kurzem durch einen Parlamentarier eingehend darüber informiert worden ist, daß alle Gesellschaftsklassen der nichtjüdischen Bevölkerung in Könitz und der ganzen weiteren Umgegend fest von der Thäterschaft einzelner Juden und der Mitwisserschaft sämtlicher Stammesgenossen in jener Gegend überzeugt sind?" An den ungenannten Parlamentarier, der den Minister des Innern so frech angelogen haben soll, glauben wir nicht, so lange er nicht mit Namen genannt ist. Da es antisemitische Parlamentarier giebt, können wir es natürlich nicht für unmöglich halten, daß einer von ihnen wissentliche Verleumdungen äußert. Wir würden uns nur wundern, daß der betreffende Parlamentarier die Kourage haben sollte, die Blödsinnigkeit, die er von seinen „Genossen" von Parteiwegen verlangen kann, auch bei einem hohen Staatsbeamten ihm ins Gesicht vorauszusetzen. Die kontrolierbaren Angaben des Herrn Liebermann von Sonnenberg sind sämtlich falsch — wir sehen keinen Grund, den Antisemitenführer da für zuverlässig zu halten, wo wir ihn nicht kontrolieren können. Wie ablolut wahrheitswidrig die Liebermann'sche Behauptung ist, die Untersuchung des Konitzer Mordes sei unter dem Gesichtswinkel betrieben worden, daß Juden die Mörder nicht sein können, zeigt die Aussage des Landrats Freiherrn von Zedlitz: „In der Synagoge und den zu ihr gehörigen B aulichkeiten sei jeder Mauerstein abgeklopft worden, jeder Winkel des öfteren sorgfältig durchsucht worden, etwas Unerhörtes für ein der Anbetung Gottes gewidmetes Gebäude!" In der That: unerhört! Unerhört ist nicht das Verhalten der Antisemiten denn diese sind sinnlos oder Verbrecher oder sinnlose Verbrecher oder verbrecherische Verrückte, bei denen nichts unerhört sein kann — unerhört ist, daß offenkundige Verleumdungen verbrecherischer Hallunken ein Vorgehen veranlassen konnten, für das wir die rechte Bezeichnung aussparen müssen. Ein mißleiteter Pöbel hat die Synagoge in Könitz

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