Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 27 (6.7.1900)
- Date
- 1900-07-06
- Page
- Seite 417 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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'Jtr. 27. Israelitische Wochenschrift. Seile 417. des Bullen drei Tage nach Knoblauch gestunken habe und daß das Tier seinem Unbehagen durch Prusten Ausdruck gegeben habe." Jetzt bekennen die Antisemiten selbst, daß der Geruch von Knoblauch das Rindvieh wild macht. * * * (Die guten Rumänen.) Die rumänische Regierung stellt amtlich in Abrede, daß sie die Juden drangsale, schnöde behandle, aus dem Land treibe und die Auswandernden noch quäle. Es fehlt nicht viel, so stellt sie in Abrede, daß die rumänischen Juden überhaupt Not leiden, politisch, sozial und wirtschaftlich bedrückt werden. Die Geldnot der rumänischen Regierung muß sehr groß sein, daß die antisemitische Verbrechergesellschaft in der Moldau und Walachei es für nötig hält, das Zugeständnis einer Verleugnung ihrer Handlungsweise zu machen. Noch größer aber muß die Dummheit und Gewissenlosigkeit sein, die sie bei ihren jüdischen Geldborgern voraussetzt. Eben jetzt sind rumänische Juden durch Deutschland gezogen, um nach Canada auszuwandern, auf den Bahnhöfen von den Brüdern begrüßt und gelabt worden. Diesen Blutzeugen der rumänischen Regierungskunst gegenüber wird die rumänische Lügenkunst nicht verfangen. Die Anlisemtm-Wordthat in Könitz. Als in Tanten die Leiche eines auf gewaltsame Weise zu Tode gekommenen Knaben gefunden worden war, konnte es nach der verleumderischen Fruktifizierung der That durch die Antisemiten keinem Zweifel unterliegen, daß Antisemiten die Thäter gewesen. Es läßt sich bedauerlicher Weise nicht erhärten, daß sie die That begangen haben, um sie so, wie alsdann geschehen, auszubeuten. Doch kein geschichtliches Ereignis und keine wissenschaftliche Wahrheit ist so beglaubigt, wie der Vorgang, daß in Tanten der antisemitische Mörder nach der That diese zu seinem Schutz geflissentlich den Juden zugeschoben, die „Mordslüge" neu in Umlauf gebracht und darin von Seiten seiner Gesinnungslosigkeitsgenossen Unterstützung gesunden hat. Indem die Antisemitenblätter entgegen der notorischen Wahrheit den Schächter Buschoff, von dem der Oberstaatsanwalt und der Erste Staatsanwalt anerkannt haben, daß er seine Unschuld bewiesen habe, als einen Mann bezeichnen, der „nicht überführt werden konnte," machen sie sonnenklar, daß ihnen auch heute nicht um Ermittelung der Wahrheit, sondern um Erzielung eines Justizmords zu thun ist. In Könitz liegen die Dinge für die Antisemiten noch schlimmer. Hier ist der Verdacht berechtigt, daß der Mord von vornherein geplant und ausgeführt worden ist, mit der Absicht, ihn den Juden in die Schuhe zu schieben. Das ganze Verhalten der antisemitischen Wortführer und der antisemitischen Presse zwingt zu dieser Annahme. Antisemitentum und Verbrechertum sind insofern fast identische Begriffe, als es wohl Verbrecher geben mag, die keine Antisemiten sind, Antisemiten aber, die keine Verbrecher sind, nicht geben kann. Der Staat ist bisher noch nicht zu der Erkenntnis gelangt, daß er diesem besonderen Verbrechertum besondere Aufmerksamkeit zu schenken Ursache habe. Er läßt es vielmehr mit anscheinend unerschöpflicher Langmut gewähren. Daher kommt es, daß die Antisemiten aufrichtig erstaunt sind, wenn Einer der Ihrigen etwas unsanft angefaßt wird. So schreibt die „Tägliche Rundschau": „Wie man uns aus Ptolp schreibt, fand daselbst bei dem als Antisemiten geltenden gänzlich unbescholtenen und allgemein geachteten Schuhmachermeister Jendrijewski eine Haussuchung nach antisemitischen Schriften statt. Es erschienen ein Untersuchungsrichter, ein Polizeiinspektor und ein Aktuarius, deren angestrengter Thätigkeit es gelang, 10 der bekannten blauen Klebemarken mit der Aufschrift „Kauft nicht bei Juden" zu erbeuten und zu beschlagnahmen. Auch bei einem andern Stolper Bürger, der nicht einmal wie Jendrijewski dem Antisemitenverein, sondern dem Gustav Adolf-Verein angehört, dem Schuhmachermeister Kubitz, erschien jene Kommission, während sich Herr Kubitz eben in Berlin befand, und forschte — jedoch diesmal ohne Ergebnis — nach antisemitischen Schriften. Diese Haussuchung erregte um so veinlicheres Aufsehen, als man es für nötig fand, vor dem Hause des Herrn Kubitz einen Schutzmannsposten aufzustellen. — Wir geben diese Meldung unseres ganz glaubwürdigen Korrespondenten, die uns schon vor einigen Tagen zuging, mit allem Vorbehalt wieder, da wir nur schwer begreifen können, wie antisemitische Schriften in den Geruch so böser Staatsgefährlichkeit kommen können, daß man ihretwegen ordentliche Bürger durch Haussuchungen belästigt. Unsere Bemühungen, aus Stolp selbst ein Dementi oder eine Erläuterung der Nachricht zu bekommen, war bisher von keinem Erfolg begleitet." Die Betonung, daß ein als Antisemit geltender Mann „gänzlich unbescholten" ist, erscheint durchaus gerechtfertigt; dergleichen ist eben eine Seltenheit; daß ein Antisernitenblatt das Auffallende solchen Zusammentreffens zugiebt, zeugt von beginnender Selbsterkenntnis; die Anerkennung der Unmöglichkeit wird die vollkommene Richtigkeit der Selbsteinschätzung darthun. Von solcher Vollkommenheit ist die Gegenwart der Antisemiten noch weit entfernt. Bürger, bei denen die Polizei Haussuchungen abhält, sind in der Regel keine ordentlichen Bürger; jedenfalls stehen sie in dem Verdacht, es nicht zu sein. In dem einen Stolper Fall hat man eine Anzahl Klebemarken gefunden, die keinen anderen Zweck haben können, als den, Werkzeuge groben Unfugs zu sein. Im Sinn der Antisemiten schließt der Besitz solcher Markensammlung die „Ordentlichkeit" nicht aus. Andere werden anderer Meinung sein. Doch das steht hier gar nicht in Frage. Die beiden Stolper Antisemiten mögen wirklich keine Strasthat begangen haben und durch falschen Verdacht zur Haussuchung gekommen sein. Aber abgesehen davon, daß die Ergebnislosigkeit der Haussuchung nicht unbedingt die Falschheit des Verdachts beweist, verlangt hier das Antisemitenblatt in aller Naivetät, daß antisemitische Gesinnung und antisemitischer Ruf einen Freibrief gegen Verdächtigung und polizeiliche Haussuchung bilden sollen! Das Antisemitenblatt hat vergeblich „ein Dementi der Nachricht" zu erlangen gesucht, oder, wie es sich elegant ausdrückt: seine „Bemühungen, aus Stolp selbst ein Dementi oder eine Erläuterung der Nachricht zu bekommen, war bisher von keinem Erfolg begleitet." Der Herausgeber eines anderen Antisemitenblattes, der die Hetze geschäftsmäßig betreibt und öffentlich sammeln darf, um seine Thätigkeit ohne materielle Einbuße fortsetzen zu können, erlaubt sich sogar, ganz bestimmte Personen unter Namensnennung zu beschuldigen, daß sie „Mitwisser des