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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-06-15 · 24 (15.6.1900) · p. Seite 371

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
24 (15.6.1900)
Date
1900-06-15
Page
Seite 371 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 24. Israelitische Wochenschrift. Seite 37 t. Diese lümmelhafte Schul-Rabulistik gefällt der bis vor kurzem von dem Jesuitenflüchtling Graf Hompesch redigierten und noch heute von dessen Geist erfüllten „Täglichen Rundschau" so sehr, daß sie die Auslassung der „Germania" wiedergiebt, sie als „den Bericht eines mit der Sache offenbar sehr Vertrauten" bezeichnet, und die Bemerkung anknüpft: „Warum können die jüdischen Bewohner von Könitz, die doch wissen müßten, ob ein namhafter Besuch von Glaubensgenossen am 11. März in Könitz erfolgt ist oder nicht, nicht selbst eine Erklärung veröffentlichen? Daß sie auf jede Angabe antworten, darf man nicht verlangen, wohl aber, daß sie schwerwiegende Behauptungen widerlegen." Auch hier liegt ein Muster plumpster Rabulistik vor. Es wird eine sehr zweifelhafte Sache als selbstverständlich hingestellt, um eine Frage daran zu knüpfen, die nur dann berechtigt wäre, wenn die Voraussetzung wirklich den Charakter des Selbstverständlichen hätte. Es ist aber keineswegs selbstverständlich, daß die jüdischen Bewohner von Könitz „wissen müssen, ob ein namhafter Besuch von Glaubensgenossen am 11. März in Könitz erfolgt ist." In Könitz sind 400 Juden unter 10500 Einwohnern. Diese könnten nur ganz zufallsweise wissen, ob an einem bestimmten Tag „namhafter Besuch von Glaubensgenossen" — man beachte die unbestimmte Bezeichnung! — in Könitz gewesen. In der Regel weiß doch Jeder nur, welchen Besuch er bekommen hat. Nach genau dem gleichen Rabulistenmuster ist der zweite Satz abgefaßt. Auf die mit beruhigender „Objektivität" abgegebene Versicherung, daß die Konitzer Juden nicht aus jede „Angabe" zu antworten brauchen, folgt die durch jene „Objektivität" mit gedeckte Forderung, daß die Konitzer Juden „schwerwiegende Behauptungen widerlegen." Damit ist die dreifache Unterstellung eingeschmuggelt, daß die Behauptung von dem „namhaften Besuch von Glaubensgenossen am 11. März" schwerwiegend sei, daß die Konitzer Juden nicht blos die Möglichkeit, sondern auch die Verpflichtung der Widerlegung hätten, und daß sie, dieser Pflicht sich entziehend, sich verdächtig machten. Diese dreifache Unterstellung ist eine dreifache Unwahrheit: Der „namhafte Besuch von Glaubensgenossen" ließe sich nur feststellen, wenn er wirklich erfolgt wäre, während die Negation sich der Feststellung entzieht; der „namhafte Besuch" am 11. März ist ohne jeden leisesten Versuch eines Beweises oder überhaupt einer Substantiierung zum Zweck und im Dienst der Verleumdung behauptet worden, und solche haltlose Behauptung hat nicht Anspruch daraus, als „schwerwiegend" angesehen zu werden; endlich wäre diese Behauptung, selbst ihre Richtigkeit vorausgesetzt, „schwerwiegend" nur im Sinn dessen, der von vornherein entschlossen ist, einer bestimmten Verleumdung Glauben zu schenken. Gegen den Irrtum einer Zeile muß man unter Umständen einen ganzen Bogen schreiben. Das ist nicht angenehm. Wenn man aber das Pensum von Buben korrigieren muß, die einer Jesuttenschule entlaufen sind und ihr Schande machen, so ist das widerwärtig. _ Eixe Welßxxde um Sonntag. Von Rabbiner Dr. B. Seligkowitz-Cöthen. In der letzten Nummer der wissenschaftlichen Beilage der „Israelitischen Wochenschrift", der Nr. 6 des „Jüdischen Litteraturblattes", hat ein Mitglied der Berliner jüdischen Gemeinde wieder einmal die Sonntags-Gottesdienst-Frage aus ihrem Schlummer aufgerüttelt und sie einer längeren Auseinandersetzung unterzogen. Das Meiste in dieser Auseinandersetzung ist bereits vielfach sowohl von Laien wie von berufenen Männern zur Genüge erörtert worden. Jndeß berührt der Anonymus in dem Aufsatz einen Punkt, der von Interesse sein dürfte. Der Verfasser stellt nämlich die Frage auf: „Was ist wahrer Gottesdienst". Diese Frage beantwortet er, an der Hand allerdings mangelhafter Belege aus der Bibel, dahin, daß das Gebet keineswegs das Wesen des jüdischen Gottesdienstes ausmache. Die Sonntags- Gottesdienst-Frage dürste folgerichtig ihre Lösung darin finden, daß der Gottesdienst am Sonntag nicht der Andacht und der Erbauung, sondern einzig allein der Belehrung und Bibelerklärung dienen solle. Der Verfasser schlägt daher vor, eine „Bibelerklärungsstunde" am Sonntag einzurichten. In diesen Schrifterklärungen müßten von dem Prediger die geeigneten Wochenabschnitte verlesen und mit den nötigen wissenswerten Kommentaren und Nutzanwendungen erläutert werden, unter Heranziehung geeigneter Stellen aus der jüdischen Litteratur. damit die Zuhörer mit der Zeit die Kenntnis der wichtigsten Lehren des Judentums sich zu eigen machen. Was nun den Begriff des „jüdischen Gottesdienstes" betrifft, so wollen wir den litterarischen Kenntnissen des Verfassers etwas zu Hilfe kommen, indem wir die Geschichte darüber befragen. In der Thal lehrt uns die Geschichte, daß die Vorlesung aus dem Gesetz und den Propheten den Mittelpunkt des jüdischen Gottesdienstes gebildet und zugleich dessen Charakter bestimmt hat. Nicht Andachtserweckung und Erregung religiöser Stimmung durch sinnliche Einwirkungen ist Zweck des jüdischen Gottesdienstes, sondern Belehrung, Verlebendigung der zugleich religiösen und sittlichen Wahrheiten, daß sie jedem Einzelnen zu jeder Zeit gegenwärtig sein können. Das eigentliche Gebet gehörte ursprünglich gar nicht zum jüdischen Gottesdienst und bildete, als es eingeführt wurde, nur einen untergeordneten Bestandteil. Wer das Bedürfnis zum Beten hatte, schüttete sein Herz vor Gott aus. „Wer sein Gebet fixiert, der kann es nicht herzergreifend machen," bemerkte R. Elieser den Hyrkanos gegen die Einführung bestimmter Gebetformeln. Dagegen waren die Vorlesungen aus dem Gesetz und den Propheten das Alpha und Omega des Gottesdienstes. Aus ihnen gingen die Versionen, die Midraschim, die Homilie und die Predigt hervor. Besonnene Belehrung, Erweckung des logischen Elements in der Seele, Erfassung der Lehrwahrheiten mit dem Verstand ist eben für das Judentum typisch, dagegen ist Gefühlsüberreizung, die so oft in Andächtelei und Mystik ausartet, durchaus unjüdisch. Lehre und Lernen, also geistige Thätigkeit, war auch schon im Pentateuch dem israelitischen Volk zur Pflicht gemacht. Die Religion des israelitischen Volkes, als eine Religion des Geistes von Anbeginn, konnte eben nur durch Lehrer und Schüler bestehen. Und wenn die Sage zur Zeit Hiskias' im ganzen Volk die Gelehrsamkeit verbreitet sein läßt, so dürste das zwar Hyperbel sein, aber jedenfalls gab es zu jener Zeit Studium des Gesetzes. Doch läßt sich dies zur Zeit des ersten Tempels nicht im Entferntesten mit der

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