Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-06-15 · 24 (15.6.1900) · p. Seite 370

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
24 (15.6.1900)
Date
1900-06-15
Page
Seite 370 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/5369809-9607691-9607256-9607432--7785-9607438
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 370. Israelitische Wochenschrift. Nr. 24. zu wissen. Ein echter „Anti" ist einfach gegen Alles, was Kultur und gute Sitte bedeutet, gegen Alles, was nicht Lüge und Verläumdung ist. Die „Berliner Neuesten Nachrichten" führen weiter aus: „Die Konitzer israelitischen Mädchen, die durch den Gymnasiasten Winter verführt worden sind, werden schwerlich die ersten dieser Art sein, aber noch niemals ist die Behauptung aufgetaucht, daß für solche Fälle ein Sühnegericht existiere, das einen „Sühnemord" zu beschließen habe. Am wenigsten zutreffend scheint die Berufung auf 1. Mos. 34. Es sind unter den alten Völkern bekanntlich nicht nur die Juden, die die Vergewaltigung ihrer Töchter und Schwestern blutig rächten, es genügt an den trojanischen Krieg, den Raub der Sabinerinnen und viele ähnliche Erzählungen aus der alten Geschichte zu erinnern, einem großen Theil der Beduinenkämpfe in Nordafrika lag noch im Lauf des 19. Jahrhunderts Mädchenraub zu Grunde. Wenn aber der betreffende Geistliche die Verführung jüdischer Mädchen durch Winter als erwiesen annimmt, dann muß es umsomehr auffallen, daß er kein Wort des Tadels für die an einem Sonntag mit größtem Pomp inscenierte Beerdigung unter Beteiligung des ganzen Gymnasiums hat! Wir glauben, daß in der Duldung einer derartigen Kundgebung in der ohnehin aufgeregten Stadt an einem Sonntag und in der Zulassung der Beteiligung des ganzen Gymnasiums einer der schwersten Vorwürfe für die Konitzer Behörden liegt. So sehr das Schicksal des Gymnasiasten Winter zu bedauern ist und so fluchwürdig das Verbrechen ist, dem er erlag, so ist es doch . lediglich sein Lebenswandel gewesen, der ihn diesem Verhängnis entgegengeführt hat, und da erscheint die Beteiligung des gesamten Gymnasiums an seiner Beerdigung weder vom pädagogischen noch vom allgemein sittlichen Standpunkt aus gerechtfertigt. Es bleibt in vorliegendem Fall doppelt dringend zu wünschen, daß der Thäter, wer und was er auch sein möge, der gerechten Strafe nicht entgehe, die Annahme, daß es sich um einen Akt, sei es der Eifersucht, sei es der Rache, gehandelt habe, liegt nahe genug. Aber bis Beweise nach dieser Richtung hin erbracht sind, ist es für die Behörde sowohl wie für alle im öffentlichen Leben stehende Persönlichkeiten Pflicht, durch ihr Verhalten jegliche Parteinahme und jede Beeinflussung des Rechtes und des Rechtsweges, auch in der öffentlichen Meinung, zu vermeiden." Das Alles ist so einfach und natürlich — aber der böse Wille sieht absichtlich nicht, was zu Tage liegt. Die Haltung der Behörden ist fortgesetzt rätselhaft. Die antisemitische Verhetzung, die förmlichen Aufruhr geschaffen, zahllose Vermögensschädigungen angerichtet, die öffentliche Sicherheit aufgehoben hat, setzt ihr Werk fort, ohne irgend welche Behinderung zu erfahren. In Könitz haben die antisemitischen Buben falsche Zeugen geworben und sich dessen öffentlich gerühmt. Die Verführten werden wegen Meineids verfolgt, die Anstifter bleiben unbehelligt. Gegen den vielgenannten christlichen Schlächtermeister Hoffmann ist die Untersuchung wegen Todtschlags, begangen an dem Gymnasiasten Winter, eröffnet worden. Nichts kann uns ferner liegen, als der Untersuchung vorzugreifen. Hoffmann ist ein unglücklicher Mann, wenn er die That begangen, die — unter den Umständen, die berichtet werden — jede erdenkliche Entschuldigung hat. Ungleich verbrecherischer als solcher Todtschlag und gar nicht zu sühnen wäre es, wenn der Mann, an dessen Hand Blutschuld war, schlimmere Schuld, als die seine gewesen, auf Andere abwälzen wollte, von denen er wußte, daß sie an der That keinen Teil hatten. Er wäre " dann so maßlos und unheilbar verworfen, wie jeder niedrige Antisemit. Aus der IMenWe. Wie unsere Leser wissen, ist von antisemitischer Seite behauptet worden, daß am Tag der Ermordung des Knaben Winter fremde Juden in Könitz gewesen seien. Die „Liberale Korrespondenz" hat den Antisemiten die unverdiente Ehre angethan, anzunehmen, daß sie einmal nicht geflissentlich die Unwahrheit gesagt hätten, und erwähnt, daß zu jener Zeit in Könitz eine Parteiversammlung der Freisinnigen Vereinigung stattgesunden habe, zu der auch 20 bis 30 jüdische Delegierte erschienen seien. Damit war, wie gesagt, den Antisemiten eingeräumt, daß sie in diesem Fall nichts zum Zweck der verläumderischen Verdächtigung erfunden hätten. Die „Danziger Zeitung" hatte diese Notiz abgedruckt und dabei von dem natürlichen Gefühl des Ekels über die antisemitischen Machenschaften gesprochen. Darüber ist die ultramontane „Germania", die von Majunkes Zeiten her in Gespensterbeschwörungen und Antisemitismus macht, in heftigen Zorn geraten. Unter Zusammenraffung aller Reminiszenzen aus der ohne rechten Erfolg absolvierten untersten Stufe rabulistischer Exerzitien schreibt sie: „Wohlgemerkt, die „Danziger Zeitung" giebt die Anwesenheit „fremder Juden" „um jene Zeit" in K. zu. Winter verschwand am 11. März. „Um jene Zeit" ist richtig bei ungefährer Zeitbestimmung, hier handelt es sich aber um Stunden und Minuten, nicht um Tage, und die liberalen Wahlmänner waren Donnerstag den 8. März in Könitz, das war allerdings so ungefähr „um jene Zeit"; so wird's gemacht, indeß, es giebt auch hier Leute, die sich nicht verblüffen lassen. Die Anwesenheit fremder Juden „um jene Zeit", d. h. am Sonntag, 11. März, steht also auch nach der „Danziger Zeitung" fest; was machten die da, verehrte Danziger? Sie hielten die liberale Versammlung des 8. März ab! Wir überlassen jedem Leser, das Maß des Ekels selbst festzustellen, das ihn beim Treiben der „Danziger Zeitung" übermannt. Es wird sich übrigens empfehlen, einmal wieder diverse Thatsachen aus der Zeit vor dem 10. März aufzufrischen, was demnächst geschehen soll." Wer die schulmäßige Jesuiten-Dialektik kennt, sieht auf den ersten Blick, daß die „Germania" mit dem plumpsten Mittel der Rabulistik arbeitet, indem sie das in einem bestimmten Sinn und in einer ganz bestimmten Einschränkung Zugestandene erstens als bedingungslos zugestanden und zweitens als eine Art „Geständnis" ausgiebt. Die „Danziger Zeitung" hatte lediglich nach der „Liberalen Korrespondenz" erwähnt, daß am 8. März, als am Tag der Parteiversammlung der Freisinnigen Vereinigung, jüdische Delegierte in Könitz gewesen, daß also wirklich „um die Zeit" der Mordthat „fremde Juden" in Könitz gesehen worden. Das konnte später dem Einen oder Anderen in Erinnerung gekommen sein, nachdem die Mordthat geschehen war und die antisemitischen Verläumder den Verdacht der Thäterschaft auf „zugereiste Juden" gelenkt hatten. Daraus konstruiert die „Germania", die „Danziger Zeitung" habe zugestanden, daß fremde Juden am 11. März, dem Tag des Mordes, in Könitz gewesen!

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.