Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-06-15 · 24 (15.6.1900) · p. Seite 369

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
24 (15.6.1900)
Date
1900-06-15
Page
Seite 369 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/5369809-9607691-9607256-9607432--7784-9607437
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 24. Israelitische Wochenschrift. Seite 369. aber mindestens 500 000 Mk. erforderlich, die in Rußland allein kaum werden aufgebracht werden können. Daß unsere russischen Glaubensgenossen nicht lässig sind und keineswegs auf die Hilfe der westeuropäischen Judenheit warten, beweisen die in den jüdischen Blättern Rußlands veröffentlichten Spendenlisten, die jede Woche viele Tausende von Rubeln aufweisen. Die Hilfsleistung ist überaus sorgfältig organisiert. Mit dem eingelaufenen Geld wird ebenso sparsam wie planvoll gewirtschaftet. Hervorragenden Anteil bei der Organisation des großen Hilfswerks nimmt Herr Dr. Ollenstein aus Leowo. Ein organisatorisches Talent ersten Rangs, widmet er schon seit Monaten seine ganze Zeit unseren hungernden Glaubensgenossen. Er kam zuerst auf den Gedanken, Garküchen zu errichten, die verschämten Armen das Essen auch ins Haus liefern. In kurzer Zeit hat er 4 solche Garküchen errichtet, aus denen täglich 700 Portionen geliefert werden. Im Kreis Ismail ist es dem Dr. Ollenstein durch planvolle und rechtzeitige Hilfe gelungen, der Hungersnot gleich am Anfang ihren akuten Charakter zu nehmen. An Stelle der kleinen Unterstützungen in Geld und Nahrungsmitteln hat Dr. Ollenstein seit kurzem begonnen, durch eine einmalige große. Hilfe manche Notleidende auf eigene Füße zu stellen. Der Fuhrmann erhält Pferd und Wagen, der Handwerker seine Instrumente und der Kleinhändler Maaren zum Vertrieb. Im Durchschnitt kostet eine solche einmalige Unterstützung 25 Rubel, wofür die unterstützte Person auf die bis dahin erhaltene wöchentliche Unterstützung verzichtet und außerdem die Verpflichtung eingeht, die erhaltene Summe in Wochenraten von V4—Va Rubel zurückzuzahlen. Auf diese Weise ist es bereits gelungen, zahlreiche vernichtete Existenzen wieder aufzurichten. _ Pik WMtzat i» Kmitz. Die Antisemiten sind wieder ein Herz und eine Seele. Leise Regungen des Anstands und der Ehrlichkeit, die sich hier und da hervorwagen wollten, sind schnell erstickt worden, die Rüpel-Phalanx ist lückenlos geschlossen. Das neueste Märchen, das von dieser Seite ausgetischt wird, ist einem „Strasanstaltsgeistlichen" in den Mund gelegt. Was dieser, natürlich ungenannte, Strasanstaltsgeistliche erzählt haben soll, berichtet ein, natürlich ebenso ungenannter, Einsender in einem Danziger Blatt, wie folgt: „In dem meiner Seelsorge unterstellten Strafgefängnis befindet sich ein aus strenggläubiger Familie hervorgegangener getaufter Jude von guter Bildung. Mit demselben, der den Eindruck eines durchaus aufrichtigen und überzeugten Christen macht, habe ich wiederholt in eingehendster Weise über den Konitzer Mord gesprochen, ihm auch eine Anzahl Zeitungsnotizen zur Durchsicht übergeben. Auf Grund derselben bildete er sich folgendes Urteil, das im Großen und Ganzen sich vollständig mit Ihrer Ansicht deckt: Unter der Voraussetzung, daß der junge Winter ein oder mehrere Judenmädchen entehrt hat, waren die Eltern der betreffenden Mädchen verpflichtet (besonders wenn sie der strengeren Richtung angehörten), dieses Vorkommnis dem Rabbiner zur weiteren Veranlassung anzuzeigen. Derselbe war wiederum gezwungen, die Sache einem Gerichtshof zu unterbreiten. Der Gerichtshof (früher Synedrium) hat mindestens aus - fünf Mitgliedern — Rabbinern und Schriftgelehrten (al. Schächtern) — zu bestehen. Bei wichtigeren Angelegenheiten wird die Anzahl erhöht. Dieser Fall muß besonders ernst gewesen sein, d. h. es muß eine mehrfache Entehrung von Judenmädchen Vorgelegen haben und Winter als besonders gefährlich erachtet sein. Der Gerichtshof, der sich hier, weil es sich um ein nach den Staatsgesetzen schwer zu ahndendes Verbrechen handelt, aus ausländischen Juden zusammengesetzt haben wird, die sich, ins Ausland zurückgekehrt, leichter der Strafverfolgung entziehen können, hat ein besonders grausames Todesurteil über Winter gefällt und es wahrscheinlich auch an demselben vollstreckt. Er ist an dem Tage zusammengetreten, an welchem, wie er wußte, Winter von einem Judenmädchen an einen bestimmten Platz bestellt worden ist. Winter ist durch einen Schächtschnitt abgeschlachtet: das Blut mag aufgefangen sein, um die Spuren möglichst zu verwischen, und der Körper mußte infolgedessen sehr bald blutleer werden. Daß das Blut zu Opferzwecken benutzt wurde, hält er so gut wie ausgeschlossen. Es würde sich hier nicht bloß um einen gemeinen Rachemord, sondern um einen sanktionierten Sühnemord handeln. Natürlich kann das nicht ohne Weiteres bewiesen werden — und wird wohl auch nie nachgewiesen werden können, denn ein Jude, der das verrät, weiß, mag er auch noch so verkommen sein, daß er von Stunde an „verdammt", unrettbar verloren ist, und deshalb wird schwerlich auch irgend ein jüdischer Mitwisser in Könitz etwas verraten. Daß der Talmud oder andere Geheimschriften nicht in nackter Offenheit den Mord, die Verhängung der Todesstrafe über einen Nichtjuden unter Umständen anbefehlen, bedarf keiner Erklärung, indessen in dieser oder jener Geheimschrift, die es unbedingt giebt, mag es doch verblümt stehen, jedenfalls aber nach mündlicher Tradition. Daß das verführte Judenmädchen straflos oder fast straflos ausgeht (wie auch aus 1. Mos. 34 ersichtlich ist), hängt mit der jüdischen Anschauung zusammen, wonach das Weib als ziemlich widerstandslos, also in sittlicher Hinsicht in Bezug auf die sittliche Kraft als minderwertig gilt. Mir erscheint diese ganze Ansicht über den Konitzer Mord ziemlich einleuchtend, zumal, da die Judenmädchen hartnäckig jeden Verkehr mit Winter leugnen, obgleich es doch durch glaubwürdige Zeugen festgestellt ist. Den Kriminalbeamten dürfte dann das Verhalten der Judenmädchen, namentlich die Ableugnung der Bekanntschaft mit Winter, nicht mehr so rätselhaft Vorkommen." Wie gesagt, wir glauben an die Existenz dieses „Strafanstaltsgeistlichen" nicht. Er ist aus der Phantasie und dem Bedürfnis der Antisemiten geboren, denen es nicht anstößig ist, einen Renegaten und Züchtling als Zeugen aufzurufen. Es giebt keinen Geistlichen, der so beschränkt wäre, ein solches Zeugnis anzunehmen. Die „Berliner Neuesten Nachrichten" treffen den Nagel auf den Kopf, indem sie sagen: „Der „getaufte Jude" in der Strafanstalt scheint sich mit dem anonymen Gefängnisgeistlichen bezüglich des angeblichen Sühnegerichts fast einen schlechten Scherz gemacht zu haben, und für den Geistlichen selbst ist es immerhin auffällig, daß er schlankweg jene Behauptungen entweder als durch jüdische Geheimschriften oder „jedenfalls durch mündliche Tradition" verbürgt erachtet." Bei dieser Gelegenheit sei auf die erstaunliche Borniertheit des Antisemitismus hingewiesen, der einmal etwas von „geschriebener" und von „mündlich überlieferter Lehre" gehört hat und annimmt, es gebe eine „mündliche Ueberlieferung" noch heute. Die Antisemiten wissen nicht, daß die „mündlich überlieferte Lehre" die Erläuterung der von Anbeginn niedergeschriebenen Satzungen war, und daß diese mündliche Ueberlicferung vor mehr als anderthalbtausend Jahren bereits niedergeschrieben worden. Ein Antisemit braucht eben nichts

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.