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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1900-01-01 · No. 6. (1900) · p. Seite 42

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
24-25 (1900-1901)
Issue
No. 6. (1900)
Date
1900-01-01
Page
Seite 42 (sequence 2)
Language
German
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man vergiftet das Gewissen, beutet und deutet rätliselliafte Zufälligkeiten und scheinbar gravirende Nebenumstände in gehässigster Weise aus. Das Zerrbild der Wahrheit treibt sophistischen Spuk, beweist unbeweisbare, unmögliche Ungeheuerlichkeiten und feiert die wildesten und wüstesten Orgien. Dagegen anzukämpfen, ist schwer, sehr schwer. Wer hier auf der Höhe seiner Aufgaben steht, hat wahre Herkulesarbeiten zu verrichten, wahre Augiasställe zu reinigen, die Hydra zu erlegen. Ja es gilt hier thatsächlich Augiasställe zu säubern, Schutt, Geröll, Schmutz, Unrath fortzuräumen, der giftgeschwollenen Hydra der Verlogenheit, der böswilligen Verdächtigung den Kopf, nein die Köpfe, abzuschlagen. Wie undankbar erweist sich diese Aufgabe! Schlägt man diesem vielköpfigen Ungehener ein Haupt ab, wachsen ihm bald 2 und mehr nach. Es gehört Selbstüberwindung und Selbstverläugnung dazu, sich mit catilinarischen Existenzen ä la Ahron ßrimann, Normann-Schumann, Paasch, mit Hetzaposteln ä la Rohling und Deckert herumzuschlagen. Wir können es dem Verfasser nachempfinden, wenn er bekennt: ,,Was ich habe Vorbringen müssen, ist zum grossen Theil recht garstiger Art. Soll aber die furchtbare Krankheit des Aberglaubens geheilt werden, so müssen wir zuvor die Krankheit kennen. . . An unsre christliche G e i s 11 i c h k e i t, an unser gan zes christliches Volk wendet sich mein Mahn wort: Auf zum Kampfe, nicht nur wider den Unglauben, sondern auch wider den Aberglauben!“ Mit diesen wackern Worten sandte Strack bereits im Jahre 1891 seine tapfere Schrift, ,,der Blutaberglaube“ in die Oeffentlichkeit. Er hatte schon damals der Hydra des Aberglaubens, der wahnwitzigen Verblendung und des fanatischen Religiönshasses ein Haupt nach dem andern abgeschlagen; aber die Köpfe waren nachgewachsen. Im Februar des Jahres 1900 liess er die Neubearbeitung seiner Schrift ,,der Blutaberglaube“ in der uns jetzt vorliegenden, vielfach erweiterten, gründlich um geänderten Gestalt erscheinen. Ihn veranlasste hierzu die ernste, absolut nicht abzuweisende Erwägung, י רז מ י welcher er in folgenden Eingangsworten treffenden Ausdruck verleiht: ,,Unwahres wird nicht dadurch wahr, dass man es oft wiederholt. Sp lange es aber wiederholt wird, hat der, welcher Vorkämpfer für Wahrheit, Wissenschaft und Gerechtigkeit zu sein beansprucht, die Pflicht, immer wieder die Falschheit der gegnerischen Aussagen und den wirklichen Thatbestand darzulegen. Sucht man doch nur allzu häufig den Anwalt der Wahrheit, weil man ihn nicht widerlegen kann, totzuschweigen. Wie viel mehr würde man aus seinem wirklichen Schweigen Folgerungen gegen die von ihm vertretene Sache ziehen! Ich werde, so lange ich noch das Schwert des Geistes führen kann, nicht schweigen und ich sorge auch dafür, dass mein Wort denen bekannt wird, auf die es wirken soll.” Wir müssen es uns versagen, dieses vortreffliche Buch im Einzelnen zu analysiren. Wir würden alsdann zu Auseinandersetzungen kommen, welche den Umfang des uns vorliegenden Buches erreichen, vielleicht gar beträchtlich übersteigen dürften. Das verbietet sich schon aus rein ökonomischen Rücksichten. Wir verweisen darum lieber auf das Buch selbst. Treffend stellt der Verfasser die Sätze der heiligen Schrift zu* רז sammen, welche in flammenden Worten zu wiederholten Malen den Israeliten das Verbot des Blutgenusses, ja sogar des Geniessens beim Blute einschärfen. Er hätte sogar noch weiter gehen können. Die heilige Schrift bekundet einen so tief gehenden, sittlichen Abscheu vor dem Genüsse des Blutes, dass nicht nur den Israeliten, sondern sogar auch den Noachiden d. 11. im Sinne der Schrift den civilisirten Menschen überhaupt der Genuss des Blutes untersagt wird. 1. B. M. c. 9,3 wird dem Noach und seinen Nachkommen die Erlaubniss ertheilt, Fleisch zu essen. Ib. c. 6,4 wird aber schon das Verbot eingeschärft: ,,Doch Fleisch mit seinem Leben, mit seinem Blute, dürft ihr nicht essen.*) Ueberaus lehrreich und wirksam ist das 18. Kapitel dieses Buches (pag. 121—167) ״das angebliche Zeugniss der Geschichte für jüdische Ritualmorde.“ Wie die Wahrheit auf der Folter gespannt wurde, um Aussagen zu erpressen, welche den Anklägern erwünscht waren, das muss man an Ort und Stelle nachlesen. Es zeigt sich die beachtenswerthe Erscheinung, dass die Anschuldigungen da um so breitspuriger auftreten, wo sie sich am wenigsten controlliren lassen, wo zwischen dem angeblichen Verbrechen nnd der erhobenen Anklage oft 100 Jahre und mehr liegen. Die in die Neuzeit hineinragenden Anklagen, welche vor dem Forum der Oeffentlichkeit in geordneter Gericktsverhandlung unparteiisch und gewissenhaft abgeurtheilt werden, brechen kläglich zusammen, zerflatfern und zerfliessen — wie Seifenblasen. Es wäre eine traurige O Leistung und doch der Mühe werth, allen sogenannten Ritualmordprocessen ebenso viele Hexenprocesse mit dem ganzen Rüstzeuge der Beweisapparate, der famosen Zeugenaussagen und der von der Folter erpressten Bekenntnisse der incriminirten Personen an die Seite zu setzen. Der Freund der Wahrheit und Gerechtigkeit könnte da viel Frappantes lernen. Von grösster Tragweite und authentischer Geltung sind die gegen die Blutanschuldigung abgegebenen Bekundungen und Gutachten der sehr zahlreichen Renegaten, vieler Päbste, hoher geistlicher und weltlicher Würdenträger. Uebersichtlich und erschöpfend hat der Verfasser mit dankenswerther Sorgfalt die hier in Betracht kommenden autlientischen Documente im 19. Kapitel (pag. 167—183) seines Buches zusammengestellt. Was den Ursprung der Blutbeschuldigung betrifft, darüber verbreitet sich das vorliegende Buch in seinem Schlusskapitel mit aller wünschenswert-heil Klarheit und Wahrheit (pag. 183— 206) Edlen, warmherzigen, hochgesinnten, gewissen- •) Nicht unerwähnt wollen wir lassen, dass Verfasser (pg. 91 Anmerkung) mit Recht in der Angabe von Tossafoth zu Taanith fol. 10 b s. v. אפר מקלה eine Corruinpirung des Textes feststellt. Dass Menschengebeine bei Opferspenden verbrannt worden sein sollten, ist schlechthin undenkbar, da Leichen nicht verbrannt werden durften. Was 1 B. M. c. 22 ausgeführt wird, enthält mit packender dramatischer Kraft den feierlichsten und nachdrückliehsten Protest gegen jede — wie auch immer geartete — Insinuation von Menschenopfern. Wir geben ausserdem noch zu bedenken, dass das peinliche Gerichtsverfahren die Todesstrafe der ״Verbrennung“ kennt. Und doch durfte selbst in diesem Falle der Delinquent nicht ״verbrannt“ werden. Heiss siedendes, geschmolzenes Blei wurde ihm in die Kehle gegossen, um auf diese Weise eine Art Verbrennung der Eingeweide herbeizuführen. (Näheres hierüber enthält die Mischna Synhedrin VII, 2.)

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