Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 23 (8.6.1900)
- Date
- 1900-06-08
- Page
- Seite 357 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 23. Israelitische Wochenschrift. Seite 357. lich zu der Ansicht, daß es am besten sei, ohne irgend welche Kenntnis der Vorakten, ja vielleicht sogar ohne das Bittgesuch des Betreffenden gesehen zu haben, ihn aufzusuchen. Vielleicht bekommt der ganz Uneingeweihte maßgebendere Eindrücke, als der, dessen Meinung schon durch Schilderungen Dritter beeinflußt ist. Aber ich gebe zu, daß man in diesem Punkt berechtigter Weise anderer Ansicht sein kann. Neulinge auf dem Feld der Armenarbeit werden zunächst etwaige Unannehmlichkeiten beim Anstellen von Ermittelungen scheuen, wie es bekanntlich Ehemänner und Eltern giebt, die einer recherchierenden Thätigkeit ihrer Frauen resp. Töchter ein entschiedenes Veto entgegensetzen. In Wirklichkeit ist man Mißhelligkeiten in so verschwindend kleinem Maße ausgesetzt, daß mir persönlich z. B. bei derartigen Angelegenheiten noch niemals^ Unannehmlichkeiten zugestoßen sind. Der Bittende sieht in uns im Augenblick den Gebenden, oder doch den, der die Gewährung seiner Wünsche in Händen hat, und wird sich schon deshalb hüten, sich unziemlich zu benehmen. Furcht nach dieser Richtung hin ist also völlig unangebracht. Sollte wirklich einmal ein verbittertes Menschenkind seinen Groll an uns auslassen wollen, so müssen wir all rdings Ernst und Gewandtheit genug beweisen, einer peinlichen Situation ein Ende machen zu können. — Daß der, der in die Wohnungen der Armen tritt, vor Schmutz und Unordnung nicht zurückschrecken darf, ist selbstverständlich. Auch muß er gewärtig sein, bei seinem Eintritt zu erfahren, daß gerade die Masern oder Schlimmeres eingekehrt ist, was ihn dann natürlich veranlaßt, eingehendere Nachforschungen an Ort und Stelle auf einen weniger ungünstigen Zeitpunkt zu verschieben. Von der Liebesthätigkeit abschrecken darf ein solcher Zufall um so weniger, als er uns stets beim Betreten fremder Behausungen z. B beim Wohnungsuchen rc. zustoßen kann. Gegen die bei den hygienisch leider ungenügend vorgebildeten Leuten vielfach anzutreffende schlechte Stubenluft ist energische Selbsthilfe durch Fensteröffnen dem Recherchenten durchaus erlaubt. Eine Kritik über das, was wir vorfinden, werden wir bei dem ersten Besuch nicht gleich anbringen, ebenso wenig wie wir im Allgemeinen unseren Namen und unsere Wohnung sagen, oder den Verein bezeichnen werden, den wir vertreten. Nur dadurch können wir oft erfahren, an welche anderen Vereine oder Privatpersonen die Bittsteller sich sonst noch gewendet haben. — Selbstverständlich muß man es zu umgehen suchen, sich selbst in Gegensatz zu der Umgebung zu setzen, die man aussucht. Rauschende Gewänder und ein mit der Armut arg kontrastierender Prunk sind für diese Besuche nicht angebracht; auch vermeide man es, durch seinen auffallenden Besuch. z. B. im eigenen oder Mietsfuhrwerk, den Armen zum Gegenstand allgemeiner Aufmerksamkeit für die Nachbarschaft zu machen. Eine feste Regel für alle diese Dinge giebt es allerdings nicht. Ebenso wenig läßt sich eine bestimmte Methode fixieren für Art und Weise, wie wir bei diesen Besuchen den Bittstellern zu begegnen haben. So vorsichtig man erst suchen muß, die Eigenart der bisher Unbekannten zu erforschen und zu schonen, so taktvoll man denen entgegen zu kommen hat, die unter die Kategorie der „verschämten Armen" fallen, (eine Spezies, die übrigens nicht annähernd so oft vorkommt, wie man vermutet) so frei und ungeniert in Form und Art kann man dem guten alten Freund unter den Armen begegnen. Betreten wir die Wohnung eines Notleidenden, so müssen wir jedes unangenehme Empfinden überwinden; wir müssen glauben und glauben machen, ein Freund habe uns um Rat gebeten, und wie wir auch diesem nur helfen können, wenn wir die Situationen genau erkannt und alle Verwickelungen ausfindig gemacht haben, die die Schwierigkeit der Lage bedingen, so müssen wir auch hier vor allem mit prägnantem Forschen und Fragen den Lebensinhalt eines'uns bis dahin fremden Menschenschicksals zu erfahren und alle Faktoren zu verstehen suchen, aus denen sich die Lage, die wir vor uns haben, ergiebt. Dafür, daß wir wichtiges nicht vergessen, wird eilt sorgfältig ausgearbeiteter Fragebogen zu sorgen haben, der natürlich verschiedenartig eingerichtet sein kann, je nachdem die Zwecke des Vereins sind, der die Untersuchung veranlaßt, und der meist um so umfangreicher sein wird, je umfassender die dem Verein gesteckten Ziele sind und je mehr man von der Voraussetzung ausgeht, daß meist nicht ein einzelnes Kcankheitssymptom dem Notstand zu Grunde liegt, sondern daß dieser Notstand aus dem Zusammentreffen sozialer Mißstände und individueller Eigenschaften erwächst. Aengstlich aber muß man es vermeiden, sich durch einen Fragebogen zu einer Art von polizeilichem Verhör verleiten zu lassen, wodurch alsbald jedes Vertrauen zum Fragenden schwinden würde. Auch die schärfste und eiltgehendfte Untersuchung kann und sollte eigentlich den Charakter einer gemütlichen Unterhaltung tragen. Der schüchterne und mißtrauische Arme wird dadurch zugänglicher gemacht, der berechnende kann möglicherweise durch die scheinbar zufällige und harmlose Art der Fragestellung getäuscht, und so zu Mitteilungen veranlaßt werden, die er ursprünglich nicht hatte machen wollen. Ganz verfehlt, oder nur Mißtrauen erweckend ist es, mit dem Fragebogen in der Hand die Frage zu stellen und an Ort und Stelle gleich die Antworten einzuschreiben; praktisch hingegen, kurze Notizen mit Bleistift einzutragen, oder auch, wie es im Israelitischen Frauen-Unterstützungs-Verein üblich ist, Recherchebogen-Doubletten in Gestalt eines Notizbuches zu benutzen. Die Ausfüllung des Recherchebogen kann erst zu Haus erfolgen, nachdem man in Ruhe noch einmal die empfangenen Eindrücke überdacht und das Charakteristische des Falles so herausgefunden hat, daß der Fragebogen auch anderen als dem Prüfenden selbst zur Unterlage eines Urteils dienen kann. Bei der Fragestellung kommt es natürlich nicht daraus an, nur s'stzustellen, ob die eine Bitte, die der Bittsteller gerade gestellt hat, zu erfüllen ist. Der weiterschauende Erkunder wird erst aus dem Zusammenhang aller Verhältnisse sich die Frage beantworten können, ob gerade diese Bitte zu erfüllen, oder ob nicht eine ganz andere Maßnahme am Platz sei. Gerade die erste Hilfeleistung kann dafür entscheidend sein, daß aus dem Bittenden ein dauernder Almosenempfänger wird, weil es ihm zu leicht gemacht wurde, oder andererseits daß infolge einer ernsten Warnung der Bittsteller künftig vor leichtfertigem Anrufen fremder Hilfe zurückscheut. Jedenfalls birgt die durch Recherche angeknüpfte Beziehung des Helfend en