Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 23 (8.6.1900)
- Date
- 1900-06-08
- Page
- Seite 356 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 356. Israelitische Wochenschrift. ifc. 23. Ob des Himmels Hand das geraubte Kind zu seinen Eltern zurückführen wird — wir wissen es nicht. Doch das wissen wir, daß des Himmels Hand die Institutionen treffen wird, die solchen Kindesraub gutheißen, und die Staaten, die ihn dulden. Die feurigen Buchstaben sind jetzt schon erkennbar: Mene mene tekel upharsin! Mer Ermittelungen in UnlerMnugs-Angklegenheiten. Referat in der Delegirten-Versammlung des Verbandes für Jüdische Wohlthätigkeitspflege von Frau Henriette May. I. Der lange Name bezeichnet etwas, was uns allen unter anderer Benennung viel vertrauter ist; es handelt sich um „Recherchen", wie der landläufige Ausdruck heißt, der uns in der Armenpflege Arbeitenden fast unentbehrlich erscheint. Wie leicht es übrigens in Wirklichkeit zu umgehen oder auszumerzen ist, zeigt das mehr als 200 Seiten starke Buch von Münsterberg, „Die Armenpflege", in dem dieses Fremdwort nicht einmal vorkommt. Hier ist recherchieren immer durch „Prüfung der Verhältnisse" ersetzt. Wollen wir aber den vollen Inhalt dessen andeuten, was in einer guten Recherche enthalten sein soll, so müssen wir von Ermittelung und Prüfung der Verhältnisse sprechen, denn vor der Prüfung müssen wir wohl in sehr vielen Fällen erst ermitteln, welcher Art eigentlich die Notstände sind, denen wir entgegentreten wollen. Weder das mündliche, noch das schriftliche Bittgesuch, das ja meist schematisch abgesaßt ist, geben darüber die nötige Klarheit: diese erwirbt man erst bei persönlichem Einblick in die Verhältnisse an Ort und Stelle. Je mehr die heutige Armenpflege aus dem Stadium gedanken- und planlosen Almosengebens herausgewachsen ist und sich zu einer Verstand, Erfahrung und Wissen in nicht geringem Maße erfordenden socialen Arbeit entwickelt, um so höher wird der Wert dieser ersten Etappe verständigen Vorgehens geschätzt werden. Es mag daher wohl gerechtfertigt erscheinen, wenn der Vorsitzende unseres Verbandes den Wunsch gehabt hat, auch an dieser Stelle das Vorgesetzte Thema einmal behandelt zu sehen. Dabei sei mir aber gestattet, vor allem nachdrücklichst darauf hinzuweisen, daß ich weit entfernt bin, Normen und Regeln aufstellen zu wollen, wie am besten und geeignetsten Ermittelung und Prüfung anzustellen sind, daß ich vielmehr nur aus meiner praktischen Erfahrung Einiges darzulegen und mitzuteilen mir erlauben möchte, was vielleicht nicht allen bekannt ist, oder wenn bekannt, doch zur Aussprache anregen dürste. Erfahren wir von einem Notstand oder Uuglücksfaü (sei es durch persönliche oder schriftliche Meldung des Betroffenen bei uns selbst oder durch Ueberweisung einer Körperschaft, in deren Dienst wir uns gestellt haben), so beginnt die Hilfsaktion mit der Ermittelung der gegenwärtigen Lage des Betroffenen. Dieser Ermittelung kann eine Erkundigung bei den verschiedenen Zentralpunkten vorausgehen, an denen Nachrichtenmaterial über Bittsteller gesammelt ist, eine Maßnahme, die viel Arbeit erspart, zuweilen vielleicht sogar die Fortsetzung des Verfahrens überflüssig machen kann. Es kommt natürlich für die in unserem Zentralverband vereinigten jüdischen Wohlsahrtseinrichtungen vor allem unsere Zentralstelle in Betracht, deren mustergiltige Einrichtung auch von maßgebender Seite anerkannt ist, deren Wert aber abhängig bleibt von der Masse und der Art des ihr zugetragenen Materials und von der Menge der Erkundigungen, die bei ihr eingezogen werden. Durchaus empfehlenswert sind auch noch Erkundigungen bei ähnlichen oder verwandten Einrichtungen Erwähnt sei die Zentralstelle bei der Städtischen Stiftungsdeputation, die allerdings die in sie bei der Errichtung gesetzten Hoffnungen nicht ganz gerechtfertigt hat, und an die bekanntlich unser Verband und die meisten der in ihm zusammengeschlossenen Körperschaften Meldungen nicht erstatten. Wichtiger ist das Zentralbureau des Vereins gegen Verarmung, das ein kolossales Material (einige 60 Tausend Aktenstücke) enthält, die Auskunftsstelle der Deutschen Gesellschaft für ethische Kultur, die auch bereits über ein sehr beachtenswertes Material verfügt, und endlich neuerdings die Schriftstellen der 21 Bezirksorganisationen, in die die Vereinigung der Wohlfahrtsbestrebungen in Berlin eingeteilt ist, jene große, in den letzten Jahren erstandene Organisation, die ein intimes Zusammenarbeiten aller bedeutsamen Faktoren der Berliner- Armen- und Wohlfahrtspflege anstrebt und teilweise schon durchgeführt hal, und an deren Arbeiten sich seit einiger Zeit auch die Armen-Kommission der jüdischen Gemeinde beteiligt. Wird die Untersuchung von einer Körperschaft veranlaßt, die über ein Bureau verfügt, so können die erwähnten Anfragen geeigneter Weise von diesem eingezogen werden, noch bevor ein Einzelner mit dem Fall betraut wird. Existiert ein solches nicht, oder sieht sich Jemand für sich allein veranlaßt, einen Notstand zu untersuchen, so kann er derartige Erkundigungen auch selbst einziehen und wird meist die erbetene Auskunft gern erhalten. Diese Erkundigungen werden oft Resultate ergeben, die die direkte Abweisung des Bittstellers nach sich ziehen, doch ist natürlich auch hierbei schon scharfe Kritik angebracht. Es ist darauf zu achten, ob das, was man erfährt, für den Zeitpunkt, in dem man die neue Untersuchung vornimmt, noch von Betracht sein kann, ob nicht vielleicht Krankheit, Familienzuwachs oder Todesfälle daran geändert haben können. Es ist vor allen Dingen streng zu vermeiden, in eine rein mechanische Beurteilung der Dinge zu verfallen, z. B. etwa ein Gesuch um Unterstützung deshalb einfach abzuweisen, weil man erfährt, daß dieselbe Person von anderer Seite her eine solche kürzlich bezogen hat, ohne zu prüfen, ob jene ausreichend war, den Notstand zu heben, oder die von Wöchnerinnen-Vereinen für die Zeit des Wochenbettes erbetene Hilfe zu versagen, weil im Allgemeinen die Unwürdigkeit der zu bedenkenden Familie seststeht. Kommen wir nun zur Hauptsache, der Ermittelung der Verhältnisse an Ort und Stelle, d. h. in der Wohnung des Bittstellers, so ist ein Haupterfordernis dabei das Freisein von jeglicher Voreingenommenheit. Ich neige deshalb eigent-