Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 23 (8.6.1900)
- Date
- 1900-06-08
- Page
- Seite 355 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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M. 23. Israelitische Wochenschrift. Seile 355. merkte, die Mutter des Kindes sei schwer krank und wünsche das Kind vor ihrem Tod noch einmal zu sehen, erwiderte die Oberin: „Sie wird sie im Himmel Wiedersehen." Auf Verlangen des Vaters begaben sich der Gerichtsarzt Dr. Filimowski und Universitätsprofessor Zulawski in das Kloster, und beide Aerzte konstatierten, daß Michalina vollkommen gesund sei. Erst nach neuerlichen dringenden Vorstellungen Araten's wurde Polizeikommissär Tomschik am 22. Januar angewiesen, in aller Form die Vorführung des Mädchens zu verlangen. Die Oberin antwortete: „In sieben Tagen wird sie ihr Vater sehen können." Als der Beamte die Schwester Marie Rosalia auf die Gesetzwidrigkeit dieses Vorgehens aufmerksam machte, entgegnete die Oberin: „Wir werden uns beim Gericht bemühen, daß die Herausgabe verzögert werde, bis das Kind das Alter von 14 Jahren erreicht haben und der Taufe kein gesetzliches Hindernis im Weg stehen wird. Inzwischen wird sie von hier weggeführt werden." Der Beamte begnügte sich damit, diese Antwort protokollarisch festzustellen. Als Araten am festgesetzten siebenten Tag, 29. Januar, sich bei der Polizeibehörde einfand, lag eine Meldung der Schwester Marie Rosalia vor, wonach Michalina zwei Tage vorher, am 27. Januar, angeblich aus dem Kloster entflohen sei. Die Unwahrheit dieser Behauptung ist durch Zeugen festgestellt. Vielmehr war das Mädchen von zwei Felicianerinnen aus dem Krakauer Kloster entführt und in das mit diesem asfiliierte Kloster Lagiewniki bei Podgorze gebracht worden. Die Anwesenheit Michalina's in Lagiewniki ist durch die dortige Gendarmerie konstatiert worden, die jedoch ohne direkten Auftrag, sich der Entführten zu bemächtigen, nicht einschreiten wollte. Araten wendete sich an den Bezirkshauptmann von Podgorze um obrigkeitlichen Beistand, allein dieser reiste erst nach Lemberg, um sich beim Statthalter Grafen Pininski Rats zu erholen, und als er von dort zurückkehrte, war Michalina aus Lagiewniki verschwunden. Seither hat der verzweifelnde Vater sein Kind in verschiedenen Klöstern gesucht, allein überall haben die politischen Behörden die verlangte Unterstützung verweigert, und kaum hatte der Vater den behördlichen Organen den neuen Aufenthalt seiner Tochter zur Kenntnis gebracht, so wurde das Mädchen sofort in ein anderes Kloster geschickt. Nur in Kenty leistete der Bürgermeister Herrn Araten den im Gesetz begründeten Beistand. Er wurde dafür wegen Hausfriedensbruchs zu 10 tägigem Arrest verurteilt, welches Urteil das Appellgericht von Wadowiee aushob. Nachdem so die politischen Behörden sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung beharrlich entschlugen, nahm Araten am 1. Februar 1900 beim Justizminister Freiherrn v. Spens- Booden Audienz und trug diesem die inständige Bitte vor, ihm auf gerichtlichem Weg zu seinem Kind zu verhelfen. Der Justizminister entließ den tiefgebeugten Mann mit den trostvollen Worten: „Fahren Sie ruhig nach Haus, das Kind soll Ihnen zurückgegeben werden." Der Justizminister beauftragte unverweilt die Staatsanwaltschaft Krakau, beim dortigen Landesgericht die Strafanzeige wegen Entführung zu erstatten und den Antrag auf Ausfertigung eines gerichtlichen Auslieferungsbefehls einzubringen. Die Ratskammer des Krakauer Landesgerichts in Strafsachen lehnte unter dem Vorsitz des Präsidenten Moralewski diesen Antrag ab und verweigerte später dem Rechtsfreund Araten's die verlangte Einsichtnahme in die Akten mit folgendem Dekret: „Zahl VIII 395/900 155 Herrn Prof. Dr. Joseph Rosenblatt, Landesadvokat, Krakau. Ohne die Frage zu entscheiden, ob Israel Araten in dieser Sache als Privatbeteiligter anzusehen sei, wird die Einsichtnahme in die Akten in der Angelegenheit der Michalina Araten verweigert, weil wichtige Gründe dem im Wege stehen. — Ihre Vollmacht wird zur Kenntnis genommen. Krakau, den 29. März 1900. K. k. Landesgericht in Strafsachen Wawrausch m. p." Am 14. Februar trug Israel Araten seine Sache dem Ministerpräsidenten Dr. v. Koerber vor, der auf seine Bitte um Schutz erwiderte: „Sie verdienen es, es gebührt Ihnen." Dagegen antwortete am gleichen Tag der Minister für Galizien, Dr. Pientak, auf die Bitte Araten's, zu seinen Gunsten zu intervenieren, mit den Worten: „An den Mauern des Klosters hat die weltliche Macht ein Ende." Nachdem alle Bemühungen, von den galizischen Behörden Hilfe zu erlangen, fruchtlos geblieben waren, suchte Araten eine Audienz bei dem Kaiser nach, die ihm am 26. April gewährt wurde. Der Monarch las die ihm überreichte Bittschrift aufmerksam durch und richtete sodann an den unglücklichen Vater, der schluchzend vor ihm auf die Knie sank, die verheißungsvollen Worte: „Ich werde neue Weisungen an die Behörden geben, damit diese ihre Pflicht und Schuldigkeit thun!" — Diese Weisungen sind auch thatsächlich schon zwei Stunden nach der Audienz ergangen; aber trotz der Verheißung des Kaisers hat noch am 8. Mai d. I. der Bezirksrichter Edmund Hartmann, als Aralen ihm zur Anzeige brachte, daß seine Tochter im Kloster zu .Wielowies bei Tarnobrzeg gesehen worden sei, jeden Beistand mit den Worten abgelehnt: „Gehen Sie zum Staatsanwalt, er soll einen Antrag stellen, und unsere Sache wird es sein, diesen Antrag ebenso zu verwerfen, wie es in Krakau geschehen ist." Am 17. Mai hat Araten diese Thatsache dem Justizminister und am 19. Mai dem Ministerpräsidenten zur Kenntnis gebracht, und sowohl von Baron Spens als von Dr. v. Koerber die Zusicherung erhalten, daß im Weg der galizischen Statthalterei alles aufgeboten werden wird, um den Aufenthalt seiner Tochter noch vor dem 27. Mai, an dem Michalina das religionsmündige Alter erreicht, auszuforschen, und ihm sein Kind zurückzustellen. Der 27. Mai ist vorüber, aber Michalina Araten befindet sich noch immer im Kloster. Mit dem voraussichtlichen Religionswechsel ist, nach einer Reihe von Präc^denzfällen. die Gefahr verbunden, daß die Vormundschaftsbehörde dem Israel Araten die väterliche Gewalt aberkennt, obwohl eine solche Entscheidung im Gesetz nirgends begründet ist. Daun wäre das Kmd seinen Eltern für immer verloren.