Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-06-08 · 23 (8.6.1900) · p. Seite 354

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
23 (8.6.1900)
Date
1900-06-08
Page
Seite 354 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/5369809-9607691-9607256-9607407--7768-9607413
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Sette 354 Israelitische Wochenschrift. Nr. 23. Fügt man diesen Spesen die Ausgaben für das abgelaufene Verwaltungsjahr hinzu, die nach eingehender Prüfung der einzelnen Posten sich als notwendig und zweckmäßig erwiesen haben, so resultieren Gründungskosten im Betrage von 6000 Pfund. Das bedeutet zwei Procent von den bereits sulstcribierten 300 000 Shares, ein Resultat, das wohl nicht viele Banken aufzuweisen haben. Dieses günstige Ergebnis verdanken wir den vielen Hunderten Arbeitern, die ohne Entgelt für die Subscription und die weitere Einziehung der Raten gewirkt haben und wirken. Es darf nicht übersehen werden, daß die Jüdische Kolonialbank 120 000 Aktionäre in über 2000 Orten aller Weltteile hat und das englische Gesetz die Verständigung jedes einzelnen Zeichners erfordert. Die Spesen standen im Verhältnis zur geleisteten Arbeit, die ein ungeheures Plus an technischer Routine erforderte, nach den Grundsätzen strengster Sparsamkeit und waren im Sinneder großenVerantwortung, die mitder Leitung und Aufsicht der Arbeiten des Jewish Colonial Trust verbunden sind, geregelt- Ferner wurden alle Vorbereitungen getroffen, die eine sorgfältige und vorsichtige Fortführung der Geschäfte verbürgen. Das Personal wurde den wachsenden Aufgaben entsprechend vermehrt und die Lokalitäten des Trust vergrößert. Das Direktorium Der Aufsichtsra? des Jewish Colonial Trust (Jüdische Kolonialbank) Limited. * * * Wir haben dieser Zuschrift ohne jede Kürzung Raum gegönnt, obwohl sie weder den Ursprungsort angiebt, noch irgend ein Name für den Inhalt die Bürgschaft übernimmt, und obwohl ein Teil der Vorwürfe, deren Abwehr die Zuschrift beabsichtigt, in unserem Blatt weder erhoben noch erwähnt worden ist. Wir haben beispielsweise die geringe Verzinsung des eingezahlten Kapitals nicht bemängelt, und konnten das nicht thun, weil aus der ausgestellten Bilanz der Termin des Geldeinlaufs nicht zu ersehen war. Was aber die ungewöhnliche Höhe der Spesen betrifft, so wird unser Urteil durch die obigen Darlegungen nicht zu Gunsten der Bankleitung modifiziert. Die notwendigen, durch Gesetz vorgeschriebenen Stempelausgaben zu bemängeln, wird Niemandem einfallen. Wir haben das so wenig gethan, daß wir sie in der Spezifizierung der Spesen nicht einmal erwähnt haben! Wir führten aus dem Rechenschaftsbericht der Bank nur auf: Reisespesen. Mk. 30 435.— Gehälter und Gratifikationen an die Beamten. H 37 747.— Druckkosten.. . n 31 545.— Advokaten und Bücherrevisoren // 25 989.— Porti und Depeschen .... n 18 715.— Registraturarbeiten. n 19 680.— Annoncen. n 25 735.— Bankspesen und Kursdifferenzen n 15 996.— Schreibmaterialien rc. H 5 347.— Büreauspesen. M 14 446.— Büreaumiete. H 11 551.— Summa . . Mk. 237 186.— Das sind lauter laufende Ausgaben und keine Gründungsspesen. Auch können diese rund 240 000 Mark nicht mit den 6000 Pfund oder 120 000 Mark Gründungsspesen identisch sein, von denen die obige Zuschrift spricht. Daraus entsteht die Vermutung, daß die Leiter der zionistischen oder jüdischen Kolonialbank außer den von ihnen in der vorgegelegten Rechnung erwähnten Summen noch 120 000 Mark an eigentlichen Gründerspesen ausgegeben haben. Diese Vermutung wird durch die ausfällige Lückenhaftigkeit der Rechnungslegung und durch den Umstand unterstützt, daß prospektmäßig die Gründerspesen erst zahlbar sein sollten, nachdem die ersten 5 Millionen Mark gezeichnet waren und die Zeichner die erste Million Mark bar eingezahlt hatten. Die obige Zuschrift sagt, daß alle Vorbereitungen getroffen sind, die eine sorgfältige und vorsichtige Fortführung der Geschäfte verbürgen. Das ist nicht ganz verständlich. Die Bank hat ihre „Geschäfte" überhaupt noch nickt eröffnet und noch kein „Geschäft" gemacht. Ihre Thätigkeit hat bisher nur darin bestanden, das gezeichnete Geld der Aktionäre unter Aufwendung erheblicher Spesen einzuziehen und auf Gründungs¬ und laufende Kosten auszugeben. Und das will man „fortführen?" Lieber nicht! Mortara in Oklhini. Am 30. Dezember 1899 verschwand die noch nicht vierzehnjährige Tochter Michalina des Krakauer Kaufmanns Israel Araten, während die Eltern in der Synagoge weilten, aus 'dem väterlichen Haus. Noch am selben Tag erstattete der besorgte Vater bei der Krakauer Polizeidirektion die Anzeige von dem Verschwinden des Kindes. Am 31. Dezember erfuhr er, daß Michalina sich auf Zureden einer im Haus beschäftigten Frauensperson in das Kloster der Felicianerinnen begeben habe. Herr Araten verfügte sich sofort in Begleitung eines Polizeikommissärs in das Kloster und verlangte seine Tochter zu sprechen. Die Oberin, Schwester Marie Rosalia, versprach, seinen Wunsch zu erfüllen. Michalina wurde in das Nebenzimmer gebracht, und der Vater hörte das Schluchzen seines Kindes hinter der geschlossenen Thür. Gleich daraus erschien die Oberin allein und bedeutete Herrn Araten, er möge nach fünf Tagen wiederkommen, das Kind müsse sich erst an die Umgebung gewöhnen. Zwei Tage später richtete Araten eine Eingabe an die Polizeibehörde, in der er unter Berufung auf § 145 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs die erforderliche Unterstützung nachsuchte, damit er sein Kind sehen und sprechen könne. Trotz der klaren Bestimmung der erwähnten Gesetzesstelle, wonach die Eltern berechtigt sind, vermißte Kinder aufzusuchen, entwichene zurückzufordern und flüchtige mit obrigkeitlichem Beistand zurückzubringen, lehnte der Polizeidicektor Korytkiewicz die Intervention mit den Worten ab: „Was, ich werde ein Mädchen aus einem Kloster herausnehmen?" Erst nach neuerlichem Einschreiten Araten's wurde ihm der Polizeikommissär Tomaschik mitgegeben. Die Oberin verweigerte auch diesmal die Vorführung Michalina's unter dem 3 Vorwand, daß diese krank sei. Als der Polizeikommissar be-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.