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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-06-08 · 23 (8.6.1900) · p. Seite 353

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
23 (8.6.1900)
Date
1900-06-08
Page
Seite 353 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 23. Israelitische Wochenschrift. Seite 383. Die „Kreuzzeitung" sagt, es stehe geschichtlich fest, daß 4 es nirgend und zu keiner Zeit gelungen ist, einen des „Blutmordes" Verdächtigen in einer jeden Zweifel ausschließenden Art zu überführen. Und daraus, daß niemals ein Nachweis erbracht worden, schließt sie auf Begründung des Verdachts! Aus dem Strackschen Buch hätte die „Kreuzzeitung" sich belehren können, wie oft solcher Verdacht vollständig widerlegt worden ist. Die „Kreuzzeitung" versichert, in Xanten sei „die in Aussicht gestellte Verfolgung des wirklichen Mörders unterblieben." In diesen Worten läßt sich kaum ein anderer Sinn finden als der. daß die Behörden den „wirklichen Mörder" gekannt, aber geflissentlich nicht verfolgt hätten. Aus der Andeutung dessen, was in Xanten geschehen, soll der Leser entnehmen, was in Könitz gegenwärtig geschieht. > Die „Deutsche Tageszeitung", die aus der Tiefe ihres antisemitischen Gemüts den Mangel an direkten Hammersteinschen Traditionen zu ersetzen vermag, drückt sich noch etwas deutlicher aus, indem sie schreibt: „Darüber kann kein Zweifel herrschen, daß die weitaus größte Mehrheit der Bevölkerung die Juden des Mordes an Winter für schuldig hält und die Beweggründe dem Aberglauben zuschiebt, der in der Verwendung von Christenblut zu rituellen Zwecken eine wohlgefällige, religiös gebotene That erblickt. Wir konnten seinerzeit versichern, daß diese Anschauung von den höchsten Behörden geteilt wird, und man hätte demgemäß annehmen sollen, daß sich die Untersuchung auch in diesen Bahnen bewegen würde. Dem scheint indessen nicht so zu sein; es werden andere Spuren verfolgt, und die Bevölkerung muß dadurch den Eindruck gewinnen, als ob die Behörde sich scheue, an diejenigen heranzutreten, welche der Volksmund als die Schuldigen bezeichnet. Findet der Mord keine Strafe, so bleibt eine äußerst gefährliche Stimmung zurück; das Vertrauen in die Obrigkeit erfährt eine sehr bedenkliche Erschütterung und das Gefühl peinlichster Unsicherheit muß unter der Bevölkerung Platz greifen. Man täusche sich darüber nicht, daß, wenn der Konitzer Mord unaufgeklärt bleibt, ohne daß die Behörde alle Spuren verfolgt hat, nicht nur in Westpreußen, sondern im ganzen deutschen Reich die Ueberzeugung, daß es sich um einen Ritualmord gehandelt hat, unerschütterlich werden wird." Früher war die „Deutsche Tageszeitung" anderer Meinung. Früher wies sie das Blutmordmärchen als albern zurück — nicht aus Wahrheitsliebe, sondern weil sie auf Grund der fälschenden Antisemitenberichte gehofft hatte, es werde ein Jude des Mordes überführt werden. War das geschehen, so konnte sie mit dem Anschein desto größerer „Objektivität" versichern, daß sie von der Wahrheit dessen sich überzeugt habe, was sie bis dahin für falsch gehalten. Jetzt ist diese Hoffnung zu nichte geworden. Die Spuren der Mörder weisen nach ganz anderer als jüdischer Seite. Das wissen die Antisemiten, die die Brüd-r und Schützer der Mörder sind und darum erheben sie das verwirrende Geschrei. Die Aussage der „Deutschen Tageszeitung", daß die höchsten Behörden die Anschaung vom Ritualmord teilen, ist eine verwegene Unwahrheit. So tief können die höchsten Behörden nicht sinken! Wohl aber ist eine Einschüchterung der Behörden möglich. Diese ist schon auf anderen Gebieten und nicht ohne Erfolg versucht worden. Zwar die Annahme, daß aus irgend einem Grund irgend eine „Spur" nicht verfolgt werde, ist für jeden unbefangenen Beurteiler so absurd, daß sie keiner Widerlegung t bedarf. Man darf dabei freilich nicht die „Ermittelungen" der in Könitz als freiwillige Untersuchungsrichter fungierenden Reporter der antisemitischen Blätter als „Spuren" ansehen. Aber auch das Absurde, und gerade das Absurde wird unter Umständen geglaubt; das Ansehen der preußischen Rechtspflege erfordert deshalb, daß Unterstellungen, wie denen der „Kreuzzeitung" und der „Deutschen Tageszeitung", in autoritativer Weise so weit entgegengetreten werde, wie die Rücksicht aus die schwebende Untersuchung es gestattet. Selbstverständlich fehlt die „Tägliche Rundschau" nicht in dem oerläumderischen Antisemitenchorus. Dieses Blatt entrüstet sich über die Maßen darüber, daß Reporter, die die Rolle von freiwilligen Detektivs spielen, den Behörden und der Oeffentlichkeit bestimmte Personen denunzieren. Diese Entrüstung gilt aber beileibe nicht der „Staatsbürgerzeitung", die in dieser Beziehung das Aeußerste seit Monaten leistet, sondern einem „Judenblatt" — und mit diesem Namen wird das Blatt eines getauften Juden bezeichnet, der auch schon vor der Taufe kein Jude gewesen. Auch die ultramontane „Germania" — wie könnte es anders sein! — zieht an einem Strang mit dem Radau- Antisemitismus. Eine Gelegenheit, ttefiunere Niedertracht zu bekunden, durfte sie nicht ungenutzt vorüberziehen lassen. Sie sind eben Alle gleich, Alle ohne Ausnahme. Die Wmßische §mt Wir erhalten nachfolgende Zuschrift: Sehr geehrte Redaktion! Wir richten an Sie das höfl. Ersuchen, folgende Mitteilung in Ihrem geschätzten Blatte aufnehmen zu wollen. Nach Veröffentlichung der ersten Bilanz des Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonial-Bank) haben sich verschiedene Blätter veranlaßt gesehen, an diese Schlußfolgerungen zu knüpfen, die vollständig unrichtig sind und sich nur durch die Unkenntnis der Sachlage erklären lassen. Es ist gänzlich unrichtig, daß für das eingezahlte Kapital lediglich ein Zinsfuß von IV4 pCt. erzielt worden sei. Vielmehr war die Verzinsung thatsächlich den Verhältnissen auf dem Geldmarkt angemessen. Nur gelangte nicht das ganze Kapital durch das abgelausene Geschäftsjahr zur Verzinsung, da die Emzahlung zum größten Teil erst gegen Ende des Jahres erfolgt ist. Es entspricht ferner nicht den Thatsacheu, daß die bisher ausgelaufenen Kosten der Bank eine Höhe erreicht hätten, die nicht in dem richtigen Verhältnis zu den Kassabeständen wären. Diese Kosten, die in den verschiedenen Beurteilungen,irrtümlicherweise als Gründungsspesen bezeichnet wurden, setzen sich zusammen aus den Spesen für Anwälte und dem Stempel auf Eintragung in das Register und Allotementsstempel, aus den Verwaltungskosten für das ganze Jahr und aus den Gründungskosten. Schon der erste Posten macht einen wesentlichen Teil der ganzen Spesen aus, da der Stempel nicht allein für die schon bisher gezeichneten Shares, sondern für das ganze Aktienkapital, das ist 2 Mlüionen Shares, geleistet werden mußte. ,

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