Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 16 (20.4.1900)
- Date
- 1900-04-20
- Page
- Seite 241 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 16. Israelitische Wochenschrift. Seite 241. daß dasselbe kurz nach dem Morde nach Berlin zu Verwandten gereist und dort ganz plötzlich verstorben sei), eine Frau vom Lande, von der er wußte, daß sie im benachbarten Kolonialwaren- Geschäft des ebenfalls jüdischen Kaufmanns Caspari ihre Einkäufe mache, ohne jede Veranlassung, ob sie vielleicht den Gymnasiasten Ernst Winter kenne, der die Tochter des p. Caspari poussiere. Die Frau antwortete, daß sie einen solchen dort schon öfter gesehen habe, aber das ginge sie ja garnichts an. Darauf 'soll der Jude Meyer geantwortet haben: „Der mag sich nur vorsehen, das wird noch mal sein Unglück sein." Will man da noch behaupten, es seien keine Verdachtsmomente gegen die Juden vorhanden?! Die Tochter des Caspari soll zwar am Mordtage — vielleicht absichtlich — verreist gewesen sein, aber sie kann doch ein billet-doux zum Stelldichein an Winter geschrieben haben. (D. Red.)" Das Gespräch hat in Wahrheit nicht stattgesunden, es ist aus der Luft gegriffen. Man steht übrigens auch hier wieder den gewaltsamen Versuch, auf eine falsche Spur hinzuweisen und die richtige Spur zu verwischen. Dann kommt aus Furcht vor dem Staatsanwalt, der am Ende doch zum Einschreiten sich veranlaßt fühlen könnte, eine Wendung, die die Beschuldigung gegen einen Juden nur hypothetisch bestehen läßt, aber so gefaßt ist, daß sie einer absoluten Behauptung gleichkommt: „Seitdem man mit dem Ablassen des durch die Mordaffäre leider so traurig berühmt gewordenen Mönchsees begonnen hat, umlagern Hunderte von Personen, auch von außerhalb, denselben und besonders die unmittelbar an das Synagogengrundstück grenzende Spülstelle, in deren Nähe man bekanntlich den Rumpf und später den einen Oberschenkel fand. Bis jetzt ist freilich von den noch fehlenden Leichenteilen oder von den Kleidungsstücken des jungen Winter noch nichts ans Tageslicht gefördert worden, trotzdem das Wasser namentlich am Ufer des Sees schon sehr flach ist. Auffallender Weise bemerkt man unter dem versammelten Publikum niemals einen Juden. So schlimm steht es ja Gottlob noch nicht in Könitz, daß sich die christliche Bevölkerung dazu würde hinreißen lassen, auf den freilich schweren Verdacht hin, der junge Mann sei von Mitgliedern einer weitverzweigten jüdischen Blutsekte abgeschlachtet worden, jeden beliebigen jüdischen Konitzer Einwohner ohne weiteres zu insultieren!" Den Kantor Heymann bezeichneten die Antisemiten als besonders verdächtig, weil er sich entfernen, fliehen wollte; sie verlangten und verkündeten seine Verhaftung. — Kantor Heymann ist nicht verhaftet worden, sondern hat die Reise, von der er der Behörde vorher Meldung gemacht, angetreten. Ein Antisemitenblatt versichert, ihm werde von „juristischer Seite" geschrieben: „Die Staatsanwaltschaft sollte 1. sich nicht mit einer Durchsuchung der Synagoge in Könitz begnügen, sondern in sämtlichen Synagogen Deutschlands Durchsuchungen ^vornehmen, 2. von den russischen Behörden die Namhaftmachung derjenigen Juden (insbesondere Schächter) erfordern, die Anfang dieses Jahres Pässe nach dem Ausland genommen haben. Die Staatsanwaltschaft in Warschau wird jedenfalls der Requisition genügen." — In Wahrheit hat das kein Jurist, sondern ein Mensch geschrieben, der entweder selbst ein Blödling ist oder auf Blödlinge als Leser rechnet. Vermutlich rührt von demselben „Juristen" die — natürlich anonyme — Denunziation her, der Kops der Leiche sei in der Synagoge „tief unter dem Altar" vergraben. Der anonyme Denunziant hat selbsterständlich gelogen. Das müssen selbst die Antisemitenblätter zugeben, nachdem der Kopf der Leiche am Dienstag gefunden worden. Mit dieser Ausfindung entfällt die Vermutung, daß der Knabe Winter davongelaufen ist, und auf den Antisemiten lastet der Verdacht, nicht blos einen Mord „fruiüfiziert", sondern-auch ihn begangen zu haben. Die Antisemiten suchen nach weiteren Verhetzungsgelegenheiten. Da ihnen nicht überall der Gefallen geschieh:, daß ein junger Mensch geheimnisvoll verschwindet, so geben sie sich die Mühe, ein wenig nachzuhelsen. In einem ihrer Organe lesen wir: „Thorn, 10. April. Der 12 jährige Sohn der Kulmer Vorstadt 72 wohnhaften Hebamme Ising ging, auf seinen 18 jährigen Bruder wartend, an der Synagoge abends gegen 7 Uhr vorüber, als gerade zwei feingekleidete Juden aus derselben heraustraten. Die Männer fordeten ihn auf, mit „nach oben" in die Synagoge zu kommen, sie wollten ihm etwas zeigen, er solle auch einen Groschen haben. — Der Knabe, der infolge der Konitzer Angelegenheit viel von Ritualmorden hatte sprechen hören, war auf das tiefste erschrocken und weigerte sich entschieden, mitzugehen. Darauf wurde er mit Gewalt von den beiden Juden in den Vorflur der Synagoge hineingezerrt. Erst auf seine lauten Hilfeschreie ließen die Männer ihn wieder laufen. Er kannte keinen von ihnen, doch sah er jenseits der Straße den jüdischen Händler Nastali, der in einer der Rathausbuden ein Trödlergeschäft betreibt, höhnisch lachen. Der Knabe machte, am ganzen Leibe zitternd, seinem bald darauf kommenden Bruder, dem das entsetzte Aussehen des Knaben auffiel, Mitteilung von seinem Erlebnis. Der Junge, ein stilles, schüchternes Kind, hatte sich bei der Ankunft in der Elternwohnung noch nicht beruhigt. Der Vorfall wurde noch am selben Abend der Polizei angezeigt. Ueber die weitere Verfolgung der Angelegenheit verlautet bisher nichts. Im günstigsten Falle handelt es sich um eine ganz frivole Handlungsweise, wenn etwa von einem „Scherz" die Rede sein sollte; denn die Betreffenden kamen eben aus dem Tempel, als sie das Kind belästigten und der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung infolge der ausgestandenen Angst aussetzten." Selbstverständlich ist die ganze Geschichte von den Antisemiten erfunden oder angelegt. Hübsch ist das Bekenntnis, daß die antisemitischen Mordslügen die Kinder bis zur Gesundheitsschädigung ausregen. Die Staatsanwaltschaft hat das bis jetzt nicht herausgesunden, wird wohl auch von dem Geständnis nicht Notiz nehmen. Die Staatsanwaltschaft verhält sich immer noch passiv. Wir erklären das daraus, daß sie erwartet, die Antisemiten werden sich noch mehr verraten, als bisher schon geschehen. Ob diese Taktik richtig ist, entzieht sich unserer Beurteilung. Die Geschichte emrr Deputation. Von E. W. Wien, den 16. April. An demselben Tag, an dem die „Wiener Abendpost" die nicht mehr neue Neuigkeit publizierte, daß die Wiener Gemeindewahlreform die kaiserliche Sanktion erhalten habe, brachte das sonst an Sensationen arme Blatt eine wirkliche Ueberraschung: die Nachricht nämlich, eine Judendeputation habe beim Ministerpräsidenten vorgesprochen und sich von Sr. Exzellenz die beruhigende Zusicherung geholt, daß die Regierung in Sachen der konfessionellen Gleichberechtigung „sich die strikteste Beobachtung der Staatsgrundgesetze zur