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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-04-20 · 16 (20.4.1900) · p. Seite 240

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
16 (20.4.1900)
Date
1900-04-20
Page
Seite 240 (sequence 4)
Language
German
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Seite 240. Israelitische Wochenschrift. Nr 16. an die sehr zahlreich erschienenen Käufer — ausschließlich Juden — absetzten. Bei der Haussuchung fand man einen größeren Vorrat fertiger Lotteriebillette, reichlichen Papiervorrat für die Lose, sowie sorgfältig zum Zwecke des Vertriebes derselben geführte Geschäftsbücher, Stempel rc. — Die Lotterie lief der staatlichen russischen Lotterie parallel, so daß dieselben Nummern in beiden Lotterien gewannen; so entfiel auf das große Los von 78 000 Rubeln in der staatlichen Lotterie ein Gewinn von 8000 Rubeln in der geheimen Lotterie. Der Preis eines Lotterieloses betrug, entsprechend der Klasse, 50 Kopeken bis zu einem Rubel. Die Lose waren sehr sorgfältig gedruckt und wurden in einer Typographie in der Provinz hergestellt. Die Preise und die Gewinne sind auf den Losen in Rubeln und in Mark (!!) angegeben, aus welchem letzteren Umstande hervorgeht, daß dieselben auch nach Deutschland Absatz gefunden haben." Es ist nicht wahr, daß der „Staatsbürgerzeitung" dies aus Warschau geschrieben worden. Sie hat vielmehr ihren Lesern einen Bären aufgebunden, bat eine alte Geschichte antisemitisch adaptiert. Es giebt überhaupt keine „staatliche russische Lotterie"! Vor Jahrzenten sind einmal in Rußland Lose einer gar nicht existierenden preußischen Lotterie vertrieben worden. Aus diesem Verkommnis hat die „Staatsbürgerzeitung" mit antisemitischer Wahrheitsliebe ihre aktuelle Erzählung hergeleitet (Schöne Worte.) Der österreichische Ministerpräsident Freiherr v. Körber hat jüngst einer Deputation gegenüber erklärt, die Regierung werde die verfassungsmäßigen Rechte aller Staatsbürger zu sichern, somit also antisemitische Ausschreitungen und Aufreizungen zu hindern und zu strafen wissen. Eine amtliche Auslassung des Statthalters von Nieder- Oesterreich, Grasen Kielmansegg, in der Sitzung des niederösterreichischen Landtags vom 11. d. M. bewegt sich in derselben Richtung. Der Statthalter beantwortete eine von dem Liberalen Ofner eingebrachte Interpellation, die die Regierung zum Einschreiten gegen die Verbreitung der Blutbeschuldigung gegen die Juden auffordert. Der Statthalter erklärte, die Blutbeschuldigung sei von ersten Autoritäten der römisch-katholischen Kirche als grundlos bezeichnet worden. Die Regierung bedauere auf das Tiefste die Verbreitung der Beschuldigung, zumal sie deren Gefährlichkeit für das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung nicht verkennen könne. Die Bekämpfung der Ausbreitung einer derartigen von autoritativer Seite widersprochenen Annahmesei ihrer Ueberzeugung nach vornehmlich auf dem Weg der fortschreitenden Aufklärung in weitesten Schichten der Bevölkerung möglich. Wenn die Beschuldigung in böswilliger Absicht zum Zwecke der Aufreizung gegen Angehörige eines gesetzlich anerkannten Religionsbekenntnisses vorgebracht und verbreitet werde, so werde die Regierung nicht säumen, die in dieser Hinsicht bestehenden strafgesetzlichen Bestimmungen auf das Nachdrücklichste zur Anwendung bringen zu lassen. Der Statthalter hob gegenüber dem Wunsch des Interpellanten nach besonderen Präventivmaßregeln polizeilicher Natur hervor, daß der Präventivthätigkeit der Polizeibehörden in dieser Hinsicht durch die gesetzliche Feststellung ihres Wirkungskreises bestimmte Grenzen gesteckt seien. Das sind schöne Worte, aber nichts als Worte. Es gicbt keinen gesitteten Staat, in dem die Staatsgewalt nicht Mittel J hätte, der antisemitischen Schlange den Kopf zu zertreten. Am \ guten Willen gebrichts — nicht blos in Oesterreich.' 5 * | (Mortara in Galizien). Der Landesadvokat Prof. Dr. I. Rosenblatt in Krakau hat als Rechtsbeistand des Israel Araten, dessen Tochter im Kloster der Felieianerinnen gewaltsam zurückgehalten wird, auf das Verlangen der Einsichtnahme in die Akten nachstehenden Bescheid erbalten: „Ohne die Frage zu entscheiden, ob Israel Araten in dieser Sache als Privatbeteiligter anzusehen, ob er der Vater und ob er überhaupt als solcher zu betrachten ist, verweigern wir Ihnen die Einsichtnahme in die Akten in Angelegenheit der Michalina Araten, weil wichtige Gründe dem im Wege stehen. - Ihre Vollmacht wird zur Kenntnis genommen. K. k. Landesgericht in Strafsachen Krakau, den 29. März 1900 Wawrausch m. p. An diesem Bescheid ist nicht blos das Deutsch barbarisch. Dik Mitifnnitifdje Drdlhat in Könitz. Der Reihe nach erweisen sich alle antisemitischen Ausstreuungen, die den Verdacht, den Knaben Winter ermordet zu haben, auf Juden ablenken sollen, als wissentliche Irreführungen, daraus berechnet, die Spur der antisemitischen Thäter zu verwischen. Die Antisemiten haben sich auf das Zeugnis des jüdischen Kaufmanns Zander berufen, daß er das Vorkommen von „Ritualmorden" zugegeben habe, und bezeichncten das als „Geständnis". — Von der ganzen Erzählung ist kein Wort wahr. Der Kaufmann Zander hat keine der ihm in den Mund gelegten Aeußerungen gethan. Die Antisemiten haben berichtet, es sei ein Gespräch zweier Juden belauscht worden; der eine Jude habe gesagt: „Hat er sich sehr gewehrt?" und auf die weitere Frage, „was wird es geben?" habe der andere erwidert: „etwa 6 bis 8." - So wenig nun für ein normales Gehirn ein Zusammenhang zwischen der Mordthat und diesem Gespräch erfindlich ist, das Gespräch selbst hat gar nicht stattgefunden. Der eine der beiden angeblich Belauschten konnte Nachweisen, daß er an dem Tag, da er sich so „verdächtig" in Könitz geäußert, nicht in Könitz, sondern in Rixdorf gewesen. Da es unmöglich ist, diese Thatsachen zu verschweigen oder zu leugnen, so werden Bemerkungen an die Mitteilung geknüpft, die den Verdacht zu erneuen bestimmt sind. Tie Beteiligten, heißt es, geben zu, die Worte vielleicht g. braucht zu haben, aber in ganz anderem Zusammenhang und in ganz anderer Bedeutung. „Zeit genug haben die beiden fürwahr gehabt." Das betreffende Antisemitcnblatt fährt dann fort: „Daß der unglückliche Jüngling, wie wir des öfteren schon hervorgehoben haben, das Opfer eines lange vorher schiin geplanten und bis in die kleinsten Einzelheiten vorbereiteten Mordes geworden ist, diese Annahme dürfte von neuem ihre Bestätigung finden durch den folgenden Fall, über den die daran beteiligten Personen neuerdings von der Kriminalpolizei vernommen worden sind. Ungefähr im Herbste v. I fragte der jetzt nach Berlin verzogene jüdische Kaufmann Mathäus Meyer aus Könitz (der Vater jenes Judenmädchens, von dem wir unterm 10. März mitteilten.

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