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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-04-13 · 15 (13.4.1900) · p. Seite 225

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
15 (13.4.1900)
Date
1900-04-13
Page
Seite 225 (sequence 5)
Language
German
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Vir. 15 Israelitische Wochenschrift. Seite 225. erscheint. Gegen die Blutlügner aber, diese Lügner ohne Phantasie, Pietisten ohne Religion und Aufwiegler ohne Mut, geziemt es uns, anders Front zu machen. — Die modernen Hamaniten wissen ganz gut, daß jedem Juden auf Gottes Erdboden der Gedanke eines Ritualmords eben so fremd wie ihnen selbst Gottesfurcht und Menschenliebe. Ihr erhabenes Muster ist Titus Oates, dessen Machinationen und Meineide den englischen Katholiken unter der Regierung Karls II. so unsägliches Unglück bereiteten. Ob alle Antisemiten just diesen Grad der Verworfenheit erreichen, kann uns gleichgiltig jein. Wo alle schlecht und gefährlich, engherzig und beschränkt sind, haben wir nicht nötig, mit mathematischer Genauigkeit zu differentiiren. Sie steuern alle auf dasselbe Ziel, und wenn das Ziel verderblich, sind die.Menschen selten wählerisch in ihren Mitteln. Der Blutlügner würde mit musterhafter Resignation den gewaltsamen Tod selbst eines Busenfreundes ertragen, wenn er einen Juden dafür verantwortlich machen könnte. Aber die Wonne, einen Juden des Ritualmords zu überführen, muß ihm auf ewig versagt bleiben. Es fällt uns natürlich nicht ein, zu bestreiten, daß es jüdische Mörder gegeben und giebt — obwohl wenige im Verhältnis zur Bevölkerung — aber solche werden von den Juden selbst, und der Grund liegt nahe genug, aufs Schärfste verdammt. Unschuldiges Blut zu vergießen, ist des Blutlügners Gewerbe; daß nicht unschuldig vergossenes Blut umsonst nach Rache schreit, ist das Verlangen des Juden. Wäre es bewiesen, daß Juden an dem grausigen Konitzer Mord beteiligt sind, so würde keiner von uns sie der gerechten Strafe entziehen wollen. Vorläufig aber ruht auf ihnen nicht der Schatten eines Verdachtsgrundes. Die sogenannten Indizien sind in Wahrheit Entlastungen. Daß trotzdem auch „das gebildete Publikum" in Könitz ganz offen die Juden beschuldigt, bedarf besserer Bürgschaft, als antisemitischer Bericht gewährt. Neuerdings wird aus Könitz — allerdings aus antisemitischer, also verlogener Quelle — gemeldet, daß ein jüdischer Kaufmann Namens Selig Zander die in voriger Nummer von uns erwähnte Aeußerung gethan habe: „Den Mord an Winter können Juden begangen haben, aber sie reisen von anderswo zu. Sie werden teuer bezahlt und haben freilich hier und dort Helfershelfer." Ist diese Aeußerung wirklich gefallen, so spricht schon ihre Form dafür, daß ein Blödling sie gethan hat. Einstweilen aber glauben wir nicht, daß sie überhaupt gefallen ist, halten wir sie für eine Erfindung derer, die sie berichten. An dieser Vermutung kann uns nicht irre machen, daß der Selig Zander als ehemaliger Zuchthäusler ein würdiger Genosse der Antisemiten ist. Der Zweck der Ausstreuung wäre offenbar, auch wenn nicht ein Antisemitenblatt ihn durch die angefügte Betrachtung enthüllte: „Bemerkenswert ist noch, daß in der letzten Zeit die christlichen Bewohner und namentlich die Hausfrauen ordentlich zaghaft sind, bei den jüdischen Kaufleuten und Händlern ihre Bedürfnisse zu beziehen; verdenken kann man es niemand!" Wie wir erfahren, sind von Staatswegen die erforderlichen Mittel zur Aufhellung des Verbrechens zur Verfügung gestellt worden. Die nach Könitz entsandten Kommissare haben hoffentlich Geschicklichkeit und Glück genug, die Spuren der Miffethäter zu finden. Ein Verbrechen ist begangen — das steht fest. Das Verbrechen ist v o n d e n A n t i s e m i t e n begangen — das steht nicht minder fest. Zunächst ist erforderlich, zu ermitteln, ob den Antisemiten die Ermordung des jungen Winter und die frevelhafte Fruktifizierung der Unthat zuzumeffen ist, oder ob sie blos das Verschwinden des jungen Winter benutzt haben, eine Leiche so, wie geschehen, herzurichten, um die Juden des „Ritualmordes" zu bezichtigen. Denn daß der junge Winter ermordet worden, daß die aufgesundenen Leichenteile wirklich dem jungen Winter gehören, scheint uns noch nicht genügend aufgehellt. Der Knabe Winter war 18 V2 Jahre alt und Schüler der Tertia. Höchste Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß der für seine Klaffe weit überalterte Knabe nur durch Zwang aus dem Gymnasium in Könitz festgehalten werden konnte. Zwar die Möglichkeit, daß er ermordet oder erschlagen worden, läßt sich nicht unbedingt in Abrede stellen; ebensowenig, daß der Mörder oder Totschläger die Leiche zerlegt hat, um sie unauffällig bei Seite schaffen zu können. Es ist aber nicht anzunehmen, daß der Mörder zur Beseitigung eine Reihe von Tagen gebraucht und die Leichenteile an verschiedenen Orten, zum Teil da, wo sie unbedingt gefunden werden mußten, untergebracht hat. Allerdings ist die Leiche von dem unglücklichen Vater rekognosziert worden. Man sagt, der Vater habe die Leiche nur schwer und blos an einem an der Brust befindlichen Mal erkannt. Daß dieses Mal ein besonders markantes gewesen wäre, ist nirgend erwähnt, und deswegen erscheint uns die Rekognition nicht sicher. Hat doch der Leiche der Kopf und der Hals gefehlt. Wir halten es für sehr wohl möglich, daß der junge Winter — mit oder ohne Gesellschaft — davongegangen ist, etwa nach Transvaal sich begeben hat, und daß erst sein Verschwinden für die Antisemiten der Anlaß gewesen ist, eine Leiche so zuzurichten, wie geschehen. Die Ablösung des Kopfes und des Halses läßt zum mindesten die Vermutung zu, daß hier die Absicht obwaltete, die Leiche für die des Knaben Winter gelten zu lassen. Unter allen Umständen wird es Aufgabe der untersuchenden Behörde sein, hierauf ihre Aufmerksamkeit zu richten. Gerade die völlige Ablösung des Halses enthält einen doppelten Hinweis aus antisemitische Täterschaft. Einmal sind die Antisemiten es gewesen, die zuerst diesen tiefen Ausschnitt dahin erklärten, daß etwaige Halswunden verhehlt werden sollten. Sodann bietet der Hals neben dem Kopf die deutlichsten Erkennungszeichen. Gleichzeitig mit dem Knaben Winter war ein anderer junger Mann aus Könitz verschwunden. Dieser hat sich nach acht Tagen eingesunden. Es wird gut sein, ihn eindringlich zu befragen, ob zwischen ihm und dem Knaben Winter eine Verabredung stattgefunden hat, die danach von seiner Seite nicht innegehalten worden ist. Es wird ferner gut sein, nach dem Verbleib des Knaben Winter in der oben angedeuteten Richtung Nachforschungen anzustellen. Ergiebt sich, daß der Knabe ermordet worden, so

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