Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 15 (13.4.1900)
- Date
- 1900-04-13
- Page
- Seite 224 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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©ein 224. Israelitische Wochenschrift. N. 15 (So sind sie Alle.) Der antisemitische Berliner Stadtverordnete Rechtsanwalt Ulrich hatte in einer öffentlichen Versammlung einen Fall „aus der Praxis" erzählt, der die Geschäftpraxis der großen Warenhäuser im allgemeinen und die des Warenhauses Wertheim im besonderen beleuchten sollte. Er berichtete, ein Kaufmann in Frankfurt a. O. sei in pekuniäre Bedrängnis geraten und habe Wertheim sein Lager im Wert von 100 000 Mark für 50 000 angeboten. Wertheim habe erst 20 000 geboten, schließlich jedoch das Lager für 25 000 Mark erstanden. Herr Ulrich wurde wegen Beleidigung verklagt und zu 30 Mark verurteilt. Die Strafe wurde nur deshalb so niedrig festgesetzt, weil das Gericht annahm, daß Ulrich die Geschichte selbst geglaubt haben möge, auch die politische Debatte wohl erregt gewesen sei. Irgend einen Wahrheitsbeweis vermochte Herr Ulrich nicht anzutreten. Rechtsanwalt Ulrich erhielt wegen des Ausganges dieses Prozesses ein Schreiben vom Vorstand der Anwaltskammer. Das Schreiben spricht ihm die „Mißbilligung" des Vorstandes aus. Besonders wird ihm zum Vorwurf gemacht, daß er „den beleidigenden Satz als Fall aus der Praxis in öffentlicher Versammlung ausgestellt und ihm damit das Gepräge unbedingter Zuverlässigkeit gegeben habe, obwohl ihm die genügende thatsächliche Unterlage gefehlt habe, weil ihm der Fall nicht aus der Praxis bekannt geworden sei. Indem er mit der Gewähr seiner Berufsstellung umkleidet habe, was doch nur unverbürgt war, habe er der gebotenen Rücksicht auf die Pflichten des Berufes und dem Interesse der Anwaltschaft nicht voll Rechnung getragen." — So sehen sie Alle aus — Alle ohne Ausnahme. * * * (Antisemitische Musterkarte.) Herr Professor Stade in Gießen, der in einem von uns mitgeteilten Brief an Herrn Rabbiner Dr. Beermann in Insterburg die Ritualmordslüge als solche gekennzeichnet, hat — natürlich anonym — folgende niedliche Karte erhalten: „Das „Berliner Tageblatt" veröffentlicht Ihren Brief bezüglich Ritualmordes. Sie scheinen ja ein recht sauberer Kunde zu sein. Erklären Sie doch 'mal, warum sich diese Morde jedesmal vor Ostern wiederholen. Aber das wollen Sie gar nicht. Die Judenheit zahlt derartige ihr erwiesene Dienste gut. Was haben Sie verdient bei das Geschäftche? Eine Gemeinschaft zwischen Pfaffen und Rabbiner — pfui —. Auf derartige Pflanzen können Christen und Deutsche stolz sein." * * * (Leere Worte). Der Vorstand der österreichischen israelitischen Union hat in vergangener Woche bei dem Ministerpräsidenten Koerber vorgesprochen, um Beschwerden der jüdischen Bevölkerung insbesondere bezüglich des Antrages Schneider zu unterbreiten. Der Sprecher meinte, in Wien sei es die Brutalität der Worte, die so empöre, auf dem Lande folge dann die Brutalität der That. Der Ministerpräsident bedauerte die Brutalität des Tones, die in den Vertretnngskörpern eingerissen sei, versicherte die Deputation seines Wohlwollens und versprach, die vorgebrachten Wünsche nach Thunlichkeit zu berücksichtigen. — Es wird sich bald zeigen, wie wenig dem österreichischen Ministerpräsidenten „thunlich" ist. * * * (Mortara in Galizien.) Vor dem Strafgericht in Krakau hat in voriger Woche die Verhandlung gegen den Israeliten Bernhard Jacob und einige andere Personen wegen Verbrechens der Einschränkung persönlicher Freiheit stattgefunden. Die Vorgeschichte ist folgende: Die Tochter des Jacob, Namens Lea, ein 19jähriges Mädchen, flüchtete, um einen christlichen Magistratsbeamten heiraten zu können, aus dem Elternhaus in das vielbesprochene Felizianerinnenkloster, wohin auch die Michalina Araten gewaltsam gebracht worden ist, und ließ sich dort taufen. Als das Mädchen eines Tages ein Möbelgeschäft betrat, wurde sie nach der Anklageschrift von ihrem Vater und fünfzehn anderen Personen überfallen und mißhandelt; sie sollte zur Rückkehr ins Elternhaus und somit wieder zum Judentum bewogen werden. Der Vater des Mädchens erhielt fünf Monate Kerker; drei andere Angeklagte wurden zu mehrmonatlichen Kerkerstrafen verurteilt. — So geschieht dem Vater. Wenn aber Fremde ein jüdisches Kind rauben, es ins Kloster bringen und taufen, so versagt die strafende Staatsgewalt, so kann sie den Aufenthalt des geraubten Kindes „nicht ermitteln". Das ist die Gerechtigkeit im Land Galizien! Der Word in Könitz. Gefängnis oder Irrenhaus? Es mag fraglich sein, welchem der beiden Zufluchtsorte unsere Antisemiten den Vorzug geben, aber ganz unbestreitbar ist, daß kein Teil der irrsinnigen oder verbrecherischen Bevölkerung des Reichs mit besserem Recht die Gastfreundschaft dieser Asyle beanspruchen kann. Ihre Brutalität, giftige Hetzereien und lügenhafte Verleumdungen geben ihnen das moralische, ihre minder verwerflichen Ausschweifungen auf dem Gebiet des Diebstahls, der Unterschlagung und des Cautionsschwindels — das gesetzliche Anrecht. Gutgesinnte Menschen müssen bedauern, daß die Kriminalbehörden nur die weniger haffenswerte Qualifikation in Betracht nehmen können. Wer heutzutage von „Indizien eines jüdischen Ritualmords" zu schreiben und zu sprechen sich erfrecht, erregt und rechtfertigt den Wunsch: „daß jedes Ehrenmannes Hand 'ne Peitsche führe, um das Gelichter durch die Welt zu jagen!" Wer der Blutlüge in irgend einer Weise Vorschub leistet und sie verbreitet, thut es nur in der teuflischen Hoffnung, andere zu Gewaltthätigkeiten und Verbrechen zu verleiten, die selbst zu begehen die eigene Feigheit ihm verbietet. Gegen solches Gelichter haben schon die Guten und Weisen in einem Zeitalter, in dem man oft alte Weiber, weil sie häßlich und unliebsam, als Hexen verbrannte, jeden Andersgläubigen des Todes würdig hielt und dem Märchen der Hostienschändung unbedingten Glauben schenkte, laut ihre Stimmen erhoben. Es ist traurig, daß noch immer solche Stimmen notwendig, aber nur vereinzelt sich hörbar machen. Der witzlose Schmuhl-Spott macht uns keinen Kummer, der Vorwurf der Taschentuchsökonomie läßt uns unberührt, und die Abstreitung unserer Ahnenschaft könnten wir als Beweis gelten lassen, daß unser Stammbaum beneidenswert