Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 7 (16.2.1900)
- Date
- 1900-02-16
- Page
- Seite 103 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 7. Israelitische Wochenschrift. Seite 103 2. Das Streben der jüdischen Lehrer nach einer höheren Ausbildung ist uur gerechtfertigt und löblich. Doch soll es mit dem Streben der gesamten deutschen Lehrerwelt Hand in Hand gehen und sich von einseitigen und überstürzten Maßnahmen fernhalten. 3. Die gegenwärtigen jüdischen Lehrerbildungs-Anstalten und Präparandien haben sich für den Zweck der Ausbildung von jüdischen Volksschullehrern nicht überlebt. Sie sind aber reformbedürftig, namentlich hinsichtlich des Unterrichts in den Religionswissenschaften. 4. Diese Anstalten sind in ihrer gegenwärtigen Verfassung nicht geeignet, Kultusbeamte auszubilden, wie die praktischen Bedürfnisse der jüdischen Gemeinden sie dringlichst fordern. 5. Für solche Zwecke erscheint die Gründung besonderer Anstalten als eine Notwendigkeit. In diesen Anstalten zur Ausbildung von Kultusbeamten und Religionslehrern ist obligatorisch zu lehren: Allgemeine Pädagogik. Methodik der jüdischen Religionsfächer, alle Arten jüdischer Religionswissenschaften, insbesondere auch des Rabbinischen; desgleichen sind die Kenntnisse des Kultus, die Fertigkeit im Vorbeten und die Fähigkeit zum Halten religiöser Vorträge allen Zöglingen durch theoretische und j praktische Anleitung zu vermitteln. Die Schechita ist daneben nur falkultativ zu lehren. Die Ausbildung zum Volksschullehrer hat in diesen Anstalten nicht als wesentliches Ziel zu gelten. 6. Die beste Vorbereitung für derartige Anstalten bildet der Besuch einer höheren Lehranstalt, neben fortlaufendem erweiterten Unterricht im Hebräischen und in den sonstigen Religionsfächern. Wo das nicht zu erreichen, darf auch der Besuch einer guten Volksschule als genügend angesehen werden, doch hat in solchen Fällen außer dem erweiterten Religionsunterricht noch der Privatunterricht in fremden Sprachen hinzuzutreten. 7. Für die Förderung der Fortbildung in den Religionswissenschaften würde die obligatorische Einführung einer zweiten Religionsprüfung von wesentlichem Nutzen sein. Die Nachmittagsarbeit begann mit einem trefflichen methodischen Referate des Herrn Lehrer Rosenthal-Königsberg über die Behandlung des fünften Gebotes. Es folgte darauf eine zweite gelungene methodische Arbeit von Herrn Kantor Davidsohn-Rastenburg über die schulgemäße Uebersetzung des Schma-Gebets. Der Referent beleuchtet zunächst inhaltlich den Gedankengang des Gebets, um dann die Tendenz bei den in den gebräuchlichen Uebersetzungen differierenden Ausdruckswcisen einzelner markanter Stellen zu Grunde zu legen. Den Schluß der Tagesarbeit bildete der mit gespannten Erwartungen hier zum erstenmale aufgenommene Versuch, praktische Uebungen im kantoralen Gesang in die gemeinsamen Arbeiten einer jüdischen Lehrerversammlung auszunehmen. Der Versuch darf nach Art und Leitung und Beteiligung als in jeder Hinsicht gelungen bezeichnet werden. Herr Oberkantor Birnbaum-Königsberg hat es verstanden, die ganze Versammlung, die aktiv Beteiligten wie die Zuhörer zu interessieren. Es hatten sich zur praktischen Teilnahme an der Uebung zehn Kollegen gemeldet, junge Leute und Graubärte, denen etwa acht Tage vor der Versammlung die für diesen Zweck besonders herausgegebenen Noten mit Text zugesandt waren. Diese Kollegen setzten sich zu Beginn der Uebung in der ersten Reihe zusammen. Herr Birnbaum saß am Klavier. Er leitete die Uebung mit einem kurzen allgemein - liturgischen Vortrag ein. Darauf folgte die musikalisch-historische Besprechung jeder einzelnen zur Uebung stehenden Partie. Zum Schluß kam die praktische Uebung, zuerst im Chorgesang, dann als Einzelgesang. Bei der Wiederholung der einzelnen Teile sang immer schon die ganze Versammlung mit. Es war ein erhebendes und schönes Bild, wie man es in jüdischen Lehrerversammlungen selten zu sehen bekommt. Wir geben nun den wesentlichen Inhalt der allgemeinen Einleitung wieder. Herr Oberkantor Birnbaum führte aus: Die jüdische Liturgik läßt sich von verschiedenen Seiten betrachten: 1. vom archäologischen Standpunkt, wozu auch das Zeremonielle gehört, insoweit es mit der Liturgik eng verknüpft ist; 2. vom musikalisch-historischen Standpunkt, wobei das rein musikalische Elementzseinen Wert oder Unwertvon der charakteristischen Tonalität und von dem hohen oder niederen Ursprung der Texte herleitet. Bei dieser Betrachtung nimmt sich das nackte Wort, wie es sich im modernen deutschen Gebet des Rabbiners darstellt, als etwas in die Synagoge Hineingetragenes, fremden Liturgien Entlehntes gänzlich leer aus; denn ist auch nicht zu leugnen, daß das deutsche Gebet wie das deutsche Gemeindelied den Bedürfnissen des Tages entsprungen ist — die Synagoge als solche weist dem Wort in der Landessprache nur in der Predigt einen Platz an; im Offizium selbst kennt die Synagoge bezw. die synagogale Liturgik nur das Gebet in der heiligen Sprache. Man erblickt mit Recht in dem Vordringen der Landessprache eine wahrhaft verhängnisvolle Gefahr für den traditionellen Gottesdienst; denn das Hineintragen eines anderen Sprachelements in die Synagoge hat nicht nur die wachsende Unkenntnis der hebräischen Gebetsprache zur Voraussetzung, sondern führt zugleich eine Förderung dieser Unkenntnis, man möchte sagen, einen inneren Schwächungsprozeß für jene alte Sprachkenntnis mit sich. Und dem sollte nach Möglichkeit entgegengearbeitet werden. Sollte je der Zeitpunkt eintreten, wo die heilige Sprache vom israelitischen Gottesdienst ganz verdrängt werde, dann dürfte es schließlich auch keine Thoraverlesung, keine Haftara und kein Schema mehr in der Ursprache geben, ganz wie in der hellenistischen Zeit. Daß dann auch der Chasen über die Klinge springt, ist selbstverständlich. Der jüdische Kantor hat also doppelten Grund seinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß dieser Schwächnngsprozeß aufgehalten werde, und er kann das im Schwinden begriffene Verständnis für den traditionellen Gottesdienst in seiner Ursprache durch eigene Fortbildung im kantoralen Können zu neuem Wachstum führen. In meinem vorjährigen Vortrag auf der Tilsiter Versammlung „über die liturgische und kantorale Vorbildung der Kultusbeamten" versprach ich, bei Gelegenheit auf die musikalische Seite des Gegenstandes zurückzukommen, um auch einmal den praktischen Synagogengesang, das sogenannte Chasonus in seinem Verhältnis zur mittelalterlicheu Tonalität vorzuführen. Auf Anregung eines Vorstandsmitglieds unseres Vereins sollte dies womöglich an der Hand von „praktischen Beispielen und Uebungen" geschehen. Und wenn ich auch die mir in den: Einladungsschreiben zur gegenwärtigen Versammlung von derselben Seite in freundlicher Weise zugeschobene Rolle eines „Meisters" dankend ablehuen muß, so wollte ich Sie doch als Kollegen bitten, in den folgenden liturgischen Uebungen einem Kollegen zuzuhören, wie er sich den Unterricht in der jüdischen Liturgik für unsre Lehrerschaft denkt. Nach welcher Seite am Ende der Schwerpunkt in meiner Anleitung fallen wird, ob nach der wissenschaftlichen oder rein praktischen, das dürfte wohl von der individuellen Anlage, der Auffassungs-