Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 7 (16.2.1900)
- Date
- 1900-02-16
- Page
- Seite 102 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 102. KsraetttLsche Wochenschrift. Nr. 7. Pensionskasse erreicht zu haben, daß den Einzelvereinen Gelegenheit gegeben ist, das Kassenstatut der Verbands-Pensionskasse vor Inkrafttreten noch einmal eingehend durchberaten und ihre Wünsche zum Ausdruck bringen zu können. Der Vorsitzende gedenkt mit freundlichen Worten der Verdienste des Unterzeichneten Schriftführers um die Erreichung dieses Erfolges und spricht die Erwartung aus, daß die Einzelvereine die ihnen geschaffene Gelegenheit zur Bethätigung ihres Einflusses auf die Gestaltung der Verbands-Pensions-Kasse nicht unbenutzt Vorbeigehen lassen werden. Der Vereinskassierer Herr Öberkantor Birnbaum-Königsberg erstattet hierauf den Kassenbericht, der einen kleinen Oeberschuß aufweist. Es folgte der Bericht des Unterzeichneten über die ostpreußische Pensionskasse: Die Verhandlungen mit der alten Danziger Kasse haben zu einem glücklichen Resultate geführt. Danach wird die Einheit dieser Kasse für die drei Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Pommern weiter aufrecht erhalten, jedoch in der Form, daß neben dieser Zentralkasse in jeder der drei Provinzen noch Provinzialkassen eingerichtet werden, als Zuschuß und allgemeine Unterstützungskassen für die speziellen Mitgliedergruppen der einzelnen Provinzen. Die Provinzialabteilungskassen dürfen für ihre speziellen Zwecke die Hälfte der außerordentlichen Einnahmen aus ihrer Provinz zurückbehalten. Aus den Provinzialkassen dürfen für Kollegen mit außergewöhnlich kleinem Einkommen auch die Beiträge zur Erlangung der Mitgliedschaft bei der Kasse gezahlt werden. Die Verwaltung der Provinzialkassen geschieht ganz selbständig und nach eigenem Befinden der Kassenmitglieder der betreffenden Provinz. Eine weitere Veränderung, die die Zentralkasse erfährt, ist, daß sie den Beamten die Aufnahme bis zum 60. Lebensjahre (jedoch der Regel nach nicht länger als ein Jahr nach Antritt ihrer neuen Stellung in der Bundesprovinz) offen hält, und die Aufnahme ferner nicht grundsätzlich von der Beschaffung eines ärztlichen Gesundheitsattestes abhängig macht. Wer dieses Attest nicht erbringen kann, hat sich dafür einer fünfjährigen Karenzzeit zu unterziehen. Beamte, die aus anerkannten Gründen später als ein Jahr nach Antritt ihrer neuen Stellung in Ostpreußen der Kasse beizutreten wünschen, haben die Beträge bis dahin nachzuzahlen. Der Beitritt zur Kasse ist nur statthaft in Gemeinschaft mit der Gemeinde. Die Beiträge sind bei beiden im allgemeinen gleich. Die Zahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten durch Abzug vom Gehalt. — Ein dritter wesentlicher Punkt in der Umgestaltung der alten Kasse ist, daß sie fortan neben der nach dem Quotensystem eingerichteten Hilsskasse noch eine Penstonskasse mit garantierten Pensionen (500 Mark Invaliden- und 300 Mark Reliktenpenston) eröffnet. Die Sicherung dieser Kasse bildet ein Rückversicherungsvertrag mit der Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft. — Der Referent besprach daraus noch die geeigneten Mittel, die Gemeinden zum Beitritt bei der Kasse zu gewinnen, und die Art, wie jeder Einzelne der gemeinsamen Kasse außerordentliche Einnahmen zusühren könne. Der Verein beabsichtigt zu letzterem Zweck auch geschäftliche Unternehmungen zu pflegen: Die stille Vermittelung von Lebens- und Feuerversicherungen und den Vertrieb jüdischer Bücher. Endlich gab der Referent der Versammlung noch davon Kenntnis, daß der Regierungsvertreter für die jüdischen Angelegenheiten der Provinz Ostpreußen ihm eine Regierungsverfügung an die Gemeinden Ostpreußens in Aussicht gestellt habe, worin dieser der Beitritt zur Kasse nahegelegt werden soll. Die Versammlung nahm die Mitteilung mit lebhaftem Interesse und freudigem Beifall entgegen. — Im Anschluß an diesen Bericht und unter Hinweis auf die Verdienste, die sich der Vorsitzende der Kommission zur Regelung der Versorgungsverhältnisse re. der ostpreußischen Lehrer Herr Rechtsanwalt Schey-Allenstein um die Förderung dieser Kassenangelegenheiten erworben, beantragte Herr Prediger Sturmann Namens des Vorstands die Ernennung des Herrn Schey zum Ehrenmitglied des Vereins. Die Versammlung stimmte diesem Antrag einstimmig und mit lebhaftem Beifall zu. Herr Lehrer Rosenthal-Königsberg gab als Vereinsbibliothekar Bericht über den Stand der Bibliothek. Es folgte die Wahl des Vorstandes, wobei sämtliche Mitglieder: Prediger Sturmann-Osterode, Waisenhausinspektor Peritz- Königsberg, Oberkantor Birnbaum-Königsberg, Kantor Karo- Aüenstein, Prediger Scherbel- Gumbinnen wiedergewählt wurden. Die Versammlung erledigte noch einige interne Angelegenheiten, wählte die Revisoren für die Vereinskasse, bestimmte als nächsten Ort der Versammlung Lyck und stellte die Tagesordnung für den nächsten Tag fest. Danach schloß der Vorsitzende die Generalversammlung des Vereins. * * * Am 2. Januar, vormittags 9 Uhr, begann die öffentliche Konferenz des Vereins nach dem Gebet mit Begrüßung der erschienenen Lehrer und Gäste. Herr Eduard Jakoby, Vorsitzender der Raftenburger Gemeinde, begrüßte die Versammlung namens des Vorstandes und der Gemeinde Rastenburg mit herzlichen Worten. In gleicher Weise brachte Herr Verbandsvorsteher B. Holz-Insterburg die Glückwünsche des Ausschusses der Synagogengemeinden Ostpreußens zum Ausdruck. Nachdem noch die eingelaufenrn Begrüßungsschreiben verlesen worden, nahm Herr Rabbiner Dr. Perles-Königsberg das Wort zu seinem Vortrage: Das Judentum, eine Religion der Schule". Der glänzende Vortrag wird im Druck erscheinen, darum dürfen wir das Nähere hier übergehen. Herr Lehrer Dobrowolsky-Memel hielt darauf eine Lehrprobe über das Thema: „Die Opferung Isaaks". Den Schluß der Vormittagsarbeit bildete die Erörterung der Frage: „welche Anforderungen müssen an die jüdischen Lehrer und Lehrerbildungsanstalten gestellt und von beiden erfüllt werden?" durch Herrn Prediger Sturmann-Osterode. Die Darlegungen des Referenten zeigten den in Schul- und Gemeindeverhältnissen erfahrenen, klugen Mann, die von dem Referenten vorgeschlagenen Leitsätze wurden nach einer umfangreichen Debatte mit wenigen Abänderungen in folgender Form angenommen: 1. Die Vorbildung, die die jüdischen Lehrer an bcn jüdischen Lehrerbildungsanstalten erhalten, soll der der christlichen Lehrer in keiner Beziehung nachstehen.