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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-02-02 · 5 (2.2.1900) · p. Seite 65

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
5 (2.2.1900)
Date
1900-02-02
Page
Seite 65 (sequence 5)
Language
German
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2tr. 5 Israelitische Wochenschrift. Seite 65. Lasker sagt weiter, er glaube nicht, daß der praktische Erfolg das Auseinanderlaufen sein werde, daß „diese paar Thaler, die der staatliche Zwang für einzelne Gemeinden retten wolle, für sie ein mächtigeres Band sein werde, als die Festigkeit des Glaubens". Endlich gab Lasker der Zuversicht Ausdruck, daß auch nach seinem Amendement die Juden festhalten werden an Lehre und Gemeinschaft, und eine Veränderung vielleicht in der Beziehung eintreten werde, daß nicht mehr einzelne Gemeinden und Personen mit Leichtfertigkeit sich zu Reformern aufwerfen und einen gewissen Gottesdienst aufzwingen werden, an dem viele Mitglieder nicht teilnehmen wollen. In derselben Sitzung des Abgeordnetenhauses hat auch der jüdische Abgeordnete Hirsch-Danzig gesagt, daß es die Würde und den Wert des Gemeindelebens im Judentum mißachten heiße, wenn man glaube, daß der Bestand der Gemeinden aus bloßen gesetzlich erzwungenen Geldbeiträgen beruhe. Wird nun durch diese Anführungen erwiesen, daß es kein „gesetzgeberisches Mißverständnis" war, als man die -territoriale Zwangszugehörigkeit zur jüdischen Gemeinde löste und ein Verharren im Judentum außerhalb der jüdischen Gemeinde konstruierte, während man die Gemeinde doch fortgesetzt die einzige greifbare und organisierte Korporation des Judentums im Staat bleiben ließ und versäumte oder vergaß, der Judenheit im Staat eine Gesamtorganisation zu geben? Wer aus der Gemeinde austritt, scheidet aus der Gebetsgemeinschaft, aus der Friedhofsgemeinschaft, aus der Müschen Wohlsahrtsgemeinschast, und bleibt im Judentum — doch dieses „Judentum" hat im Staat keine Organisation, keine Anerkennung, keine thatsächliche Existenz! Das war das unheilvolle „gesetzgeberische Mißverständnis", zum Teil erklärlich aus der mangelnden Voraussicht solcher Erscheinungen, wie sie jetzt vor uns zu Tage treten, aus der falschen Voraussetzung, daß im Judentum niemals eine Gemeindeflucht zu Sonderzwecken und aus Sonderrücksichten sich zeigen werde. Die vereinzelten Fälle — darin stimmen wir mit dem Hildesheimerschen Organ überein —, in denen offenbare Geldrücksichten den Austritt aus der Gemeinde unter heuchlerischer Vorschützung von „Gewiffensbedenken" veranlaßt haben, zählen nicht mit. Daß diese „Muß-Juden" uns verlassen haben und fortgesetzt verlassen, bedauern wir keinen Augenblick; wenngleich wir sagen müssen, daß wir diese Elemente noch lieber völlig vom Judentum getrennt sehen möchten, auch in der Form, wie sie es in der That sind. Ueberaus drollig aber nimmt es sich aus, wenn das Hildesheimersche Blatt in Verteidigung jenes „gesetzgeberischen Mißverständnisses" nicht etwa den Austritt aus der Gemeinde als notwendig hinstellt, sondern wegen seiner Seltenheit entschuldigt, und für sich und die Seinen auf „mildernde Umstände" plädiert, weil „die Orthodoxen" von dem Privileg des Austritts nicht „übermäßig, aus unlauteren Motiven Gebrauch gemacht" — wobei ohne Fug und Recht „die Orthodoxie" für die Hildesheimersche Richtung allein in Anspruch genommen wird, was thatsächlich nicht zutrifft. Nicht „übermäßig" — das geben wir zu. Die Laskersche Zuversicht in den Gemeinnstnn der Juden hat sich eben im Großen und Ganzen bewährt. Doch ist das das Verdienst derer, die sich von der Gemeinde losgesagt und diese Lossagung betrieben haben? Haben diese vielleicht ihre Anhänger von dem Austritt zurückgehalten und nicht vielmehr nach besten Kräften für die Gemeindeflucht geworben? Sie sind in geringer Zahl geblieben, nicht weil sie es wollten, sondern weil sie mußten, weil eine größere Zahl, trotz Uebereinstimmung in religiösen Fragen, ihnen nicht folgen wollte! Das Hildesheimersche Blatt spricht mit tiefer und objektiv berechtigter Verachtung von denen, die um Geldeswillen sich von der Gemeinde trennen. Thatsächlich haben orthodoxe Gemeindeteile in einer für beide Parteien rühmlichen Verständigung sich mit den anderen Gemeind eteilen unter Wahrung der äußeren Einheitlichkeit finanziell auseinandergesetzt. Damit ist erwiesen, daß der Erhaltung dieser Einheitlichkeit ein „Gewissensbedenken" nicht entgegensteht. Das haben auch die Königsberger Schismatiker anerkannt, als sie sich zum Verbleiben im Gemeindeverband bereit erklärten, wenn die Gemeinde ihnen eine erkleckliche pekuniäre Zubuße „zu ihrer selbstwilligen Verfügung" gewährte. Nach der verweigerten Zubuße, die wir tadeln, sind sie, 25 Mann hoch, ausgetreten. Ist das keine Geldrücksicht? Das Hildesheimersche Organ findet solche Geldrücksicht überaus verwerflich. — Ex ore tuo te judico — du hast dir selbst das Urteil gesprochen. In dem Hildesheimerschen Blatt wird ferner behauptet, daß „der Terrorismus neuerungssüchtiger Gemeindegewaltiger mit dem Ausscheiden der in ihrem Gewissen Vergewaltigten rechnen mußte", daß „man in anderen Gemeinden sich zu einer gerechteren Berücksichtigung der religiösen Bedürfnisse und Empfindungen der Gesetzestreuen verstand, um denselben so das Verbleiben innerhalb des Gemeindeverbandes zu ermöglichen". Ein Beweis dafür wird nicht einmal versucht. Die Gemeindeflucht der Adaß-Jisroel-Vereinigung in Berlin hat finanziell für die Berliner Gemeinde gar keine Schrecken gehabt, noch viel weniger als in Königsberg. Dagegen giebt es Gemeinden, in denen die Rücksicht auf die wirtschaftlich sehr potenten (religiös) Radikalen recht schwer ins Gewicht fällt. Wer in Berlin lebt, mutz wissen, daß das beispielsweise in Berlin der Fall ist, und so erscheint jener Hildesheimersche Ausspruch beinahe lächerlich renommistisch, wenn er auf Berlin Bezug haben sollte. In dem angeführten Blatt heißt es endlich, daß „gerade durch die Beseitigung der Ursachen des inneren Haders, durch die Trennung in Kultus und Ritus, durch die friedlichschiedliche Auseinandersetzung über die prinzipiellen Gegensätze, zwischen denen ein Ausgleich für Männer von Charakter ausgeschlossen ist, daß gerade durch diesen gesunden Frieden die bisher streitenden Parteien zu gemeinsamer, einträchtiger Arbeit auf dem großen Gebiet gemeinnütziger, humanitärer Thätigkeit sich zusammenfinden konnten". Wir erfahren hier, daß der Hader in der Gemeinde glücklich durch Sprengung der Gemeinde beigelegt morden, daß das Auseinandergehen die einträchtige Arbeit ermöglicht hat. Das ist ungefähr so wahr, wie die Behauptung es wäre, daß die Ehescheidung erst die rechte Ehe schaffe.

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