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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-02-02 · 5 (2.2.1900) · p. Seite 64

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
5 (2.2.1900)
Date
1900-02-02
Page
Seite 64 (sequence 4)
Language
German
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Seit. 64. Israelitische Wochenschrift. Nr. 5. der beleidigten Religionsgesellschaft angehörigen Kinder die betreffende Schule verlassen. Man wende uns nicht ein, daß es mit harten Unbequemlichkeiten verbunden ist, Kinder, namentlich zarten Alters, einen weiten Schulweg machen zu lassen. Gewiß: die Unbequemlichkeiten sind vorhanden; doch es wäre lächerlich und lästerlich zugleich, es für angängig zu erklären, daß man die Vermeidung solcher Unbequemlichkeit mit der Zustimmung zu dem Ansinnen der Felonie erkaufe. Für unsere heilige Religion haben unsere Väter den Tod in Feuer und Wasser nicht gescheut — unsere heilige Religion ist es wohl noch wert, daß um ihretwillen unsere Kinder sich den Wind etwas um die Nase wehen lassen! Das königliche Provinzialschulkollegium hat insofern unzweifelhaft Recht, als es sagt, daß in der Dörstlingschen Schule keinerlei (christlich-) religiöse Einwirkung in Frage käme, die nicht dem Wunsch der Eltern entspräche. Die jüdischen Eltern, die auf Döcstlingsche Bedingungen cingehen, die sind jüdisch-religiösen Gefühls bar, die wollen die spätere Taufe ihrer Kinder, die sind so weit entfernt, sich beleidigt zu fühlen, daß sie vielmehr, in wahnwitziger Verblendung auch der moralischen Empfindungsfähigkeit, mit einem gewiffen Stolz erfüllt find, ihre Kinder in eine Schule ausgenommen zu sehen, die anderen jüdischen Kindern verschlossen ist. Ist von jüdischer Seite etwas geschehen, diesen gewissenlosen jüdischen Eltern zu' Herz und Verstand zu reden? Haben unsere Rabbiner in dieser Richtung seelsorgerisch etwas gethan? Haben unsere Gemeindebehörden ein offenes und gerades Wort gesprochen, das schlummernde Ehrgefühl zu wecken? Nichts von alledem ist geschehen. In der Repräsentantenversammlung hat allein Herr Landgerichtsrat Löwe die Bemerkung gemacht, „die Juden sollten derartige Schulen meiden". Schon für dieses Wort wissen wir aufrichtigen Dank; aber es war nicht genug, namentlich nicht wegen des Zusatzes: „die Juden sollten ihre Kinder den städtischen Schulen zuführen, damit bei eintreteuder Ueberfüllung der letzteren neue städtische Schulen eingerichtet würden". Das heißt, nach der Stadtkrücke schreien, nachdem die Staatskrücke brüchig geworden. Wir brauchen aber überhaupt keine Krücke, wir können uns selbst helfen. Wir haben tüchtige jüdische Lehrkräfte genug, um ein eigenes Institut musterhaft zu besetzen, und es fehlt uns auch nicht an reichen Leuten, die für die Einrichtung einer und mehrerer höheren jüdischen Unterrichtsanstalten einen Garantiesonds hergeben können. Es ist schwer, zuverlässige Daten über den Umfang der Flucht aus dem Judentum zu erhalten, da namentlich Kindertaufen vielfach verschwiegen gehalten werden. Daß diese Flüchtlinge kein Gewinn für das Christentum find, daß sie aus dem Elternhaus dessen Dissidententum in das von ihnen nur äußerlich angenommene Christentum hineintragen, ist zu bekannt, als daß es des Beweises bedürfte. Was Wunder, daß man auf christlicher Seite bestrebt ist, diesen Uebelstand zu bessern, und dafür zu sorgen, daß die künftigen Täuflinge wenigstens einen auskömmlichen christlichen Religionsunterricht erhalten! Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, erscheint die Dörstlingsche Kundgebung beinahe als innerlich begründet, empfiehlt sie sich jedenfalls einer wohlwollenden Beurteilung seitens der staatlichen Unterrichtsverwaltung. Die Bemängelung der Dörstlingschen Pädagogik kommt hiergegen nicht auf. und es kann kaum ernst gemeint sein, wenn von einem Widerstreit zwischen dem jüdisch-orthodoxen Elternhaus uub dem Unterricht, den das jüdische Kind in der Dörstlingschen Schule erhält, gesprochen wird. Kinder eines jüdisch-orthodoxen oder auch nur mit leisestem jüdischen Ehrgefühl erfüllten Hauses besuchen eine solche Schule nicht und bleiben nicht darin. Setzen wir selbst den unwahrscheinlichen Fall, daß die oberste Unterrichtsverwaltung die Dörstlingsche Schulleitung rektifiziert und diese anhält, von der Bedingung der Teilnahme der jüdischen Kinder am christlichen Religionsunterricht abzustehen. Setzen wir weiter den unwahrscheinlichen Fall, daß hiernach die Dörstlingsche Schulleitung sich für die jüdischen Kinder nicht überhaupt absperrt. Was ist uns dann geholfen? Ist dann die Dörstlingsche Schule für uns besser geworden? vertrauenswürdiger? einladender? Nein, das ist sie nicht geworden! Dasselbe Ehrgefühl, das uns jetzt zwingen sollte, unsere Kinder aus dieser Schule zu nehmen, müßte uns dann zwingen, sie ihr fernzuhalten. Die Selbstachtung läßt uns nur einen Weg als gangbar erscheinen: den der Selbsthilfe, und diese beruht einzig in der Einrichtung von eigenen Anstalten. Die modernen Schismatiker. Von M. A. Klausner. IV. " Die Hildesh eimerschePresse hat von je die Taktik geübt, unliebsame Enthüllungen mit Schweigen zu übergehen. Sie rechnet darauf, daß der andere Teil verschmähen werde, wider einen toten Gegner Angriffe fortzusetzen, und deshalb stellt sie sich tot, wo eine Widerrede ihr unmöglich ist. Sie befolgt dabei ein nicht eben appetitliches Beispiel aus naturwissenschaftlichem Gebiet, und vielleicht rechnet sie sogar mit der Abneigung, die die Erinnerung solchen Beispiels erwecken muß. Sie übt diese Taktik jetzt wieder in dem von mir zur Sprache gebrachten und in eine vorläufige Beleuchtung gerückten Fall der Keßlerschen Erbschafts- und Enterbungs- Affaire. Doch soll ihr Schweigen ihr so wenig helfen, wie ihr redseliger Versuch, die von ihren Hintermännern betriebene Gemeindespaltung zu rechtfertigen. Mit diesem Versuch haben wir es gegenwärtig zu thun. Ich habe das Laskersche Amendement vom 22. Mai 1876, das den Juden in Preußen das Recht gab, aus Gewissensbedenken die Gemeinde zu verlassen, ohne zugleich aus dem Judentum zu scheiden, ein „gesetzgeberisches Mißverständnis" genannt. Hiergegen wendet sich das Hildesheimersche Organ, das zur Erhärtung seiner gegenteiligen Auffassung einen Abschnitt aus der an dem genannten Tag im Abgeordnetenhaus von Lasker gehaltenen Rede abdruckt. Laster spricht darin von dem verhaßten Privilegium des Zwanges, „daß solche den Gemeinden zugehören müssen, die lhrem innersten Wesen nach und aus Gewissensbedenken streben, aus ihnen herauszukommen"

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