Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-01-19 · 3 (19.1.1900) · p. Seite 39

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
3 (19.1.1900)
Date
1900-01-19
Page
Seite 39 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/5369809-9607691-9607256-9607297--7671-9607308
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr 3 Israelitische Wochenschrift. Seite 39 und 27. Dezember 1898, der den Vorstand ermächtigte, eine Denkschrift über die Verhältnisse der jüdischen Volksschule abzufassen, wurde eine Kommission, aus den Kollegen Blumenfeld - Adelebsen, Amram - Borken, Liepmannsohu - Minden, Dr. Heilberg-Euskirchen und Spatz-Affaltracht bestehend, mit der Abfassung einer Denkschrift beauftragt, die dem Vorstand in der am 25. Dezember dieses Jahres in Berlin stattfindenden Sitzung vorgelegt und nach erfolgter Genehmigung zur Verteilung an Gemeinden und Lehrer gelangen wird. Eine zweite Kommission, bestehend aus den Kollegen Steinhardt- Magdeburg, Bernhard -Tarnowitz, Levy - Neuß, Gras-Essen, Müller-Mülheim und Peritz-Königsberg, wurde zur Prüfung der Frage der Begründung einer periodisch erscheinenden Verbandsschrift berufen. Die Kommission hat vorgeschlagen, vom 1. April nächsten Jahres ab eine pädagische Monatsschrift zum Jahrespreis von 3 Mark erscheinen zu lassen, vorausgesetzt, daß sich mindestens 400 Kollegen zu einem Abonnement auf zwei Jahre verpflichten, und eine genügende Anzahl von Mitarbeitern gesichert ist. Zu diesem Zweck hat sich die Kommission wiederholt an die Vereinsvorsitzenden sowie mit 1000 Aufrufen unmittelbar an die jüdischen Lehrer gewandt. Ein definitives Ergebnis steht zur Zeit noch aus. Eine dritte Kommission, der die Kollegen Wertheimer-Heldenbergen, Feiner-Hamburg, Sturmann-Osterode und Becker- Wollstein angehören, wurde berufen, um Material für den im Prinzip gefaßten Beschluß der Delegierten auf Begründung eines Stellennachweises für die Mitglieder des Verbandes zu sammeln. Die Kommission hat auf Grundlage eines Entwurfs des Kollegen Becker ein Statut entworfen, nach dem der Nachweis organisiert werden soll. — Die von den Delegierten gefaßte Resolution „den Gemeindebund zu ersuchen, bei den Gemeinden dahin zu wirken, daß dem Lehrer Sitz und Stimme im Schulvorstand eingeräumt werde" wurde dem Gemeindebund übermittelt. Dieser hat in den „Mitteilungen" den Gemeinden dringend empfohlen, dem berechtigten Wunsch der Lehrer zu entsprechen. — Der Bericht erzählt ferner von den vergeblichen Bemühungen, den Abiturienten der jüdischen Lehrerseminarien das Recht auf einjährig-freiwilligen Militärdünst zu verschaffen. — Die Satzungen der Pensions-, Witwen- und Waisenkasse des Verbands haben am 7. März die Genehmigung der Herren Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten erhalten; am 9. Oktober erfolgte die landesherrliche Erlaubnis zur Annahme der uns gewordenen Zuwendungen. Nach eingehender Vorprüfung durch eine Kommission (Dr. Adler, Hanff und Steinhardt) wurde in der Sitzung des Kuratoriums am 24. Dezember beschlossen, an der prozentualen Besteuerung der Mitglieder festzuhalten, die in § 7 der Satzungen festgesetzten Beträge jedoch auf die Hälfte herabzusetzen. Ferner wurde ein Antrag des Lehrervereins „Mendelssohn-Hamburg" zu ß 2 der Satzungen, nach dem fortan alle Mitglieder der dem Verband angehörenden Einzelvereine der Kasse berechtigt sind, angenommen; das Kuratorium erklärte sich aber nicht für kompetent, noch weitergehende Anträge des Kollegen Peritz-Königsberg, deren Durchführung eine gänzliche Umgestaltung der Ziele der Kaffe zur Folge haben würde, in Beratung zu ziehen, und überwies i diese Anträge dem Verbandsvorstand mit der Maßgabe, sie zunächst den Einzelvereinen zur Beratung zu übergeben. Die Eröffnung der Kasse soll erfolgen, sobald die erwähnten Aenderungen der Satzungen die Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde erhalten haben werden. — Der deutschisraelitische Gemeindebund hat die Verwaltung der Pensionskasse übernommen und den nach § 12 der Verbandssatzungen zu leistenden Beitrag von 1500 Mark, aus dem die Verwaltungskosten und Subventionen des Verbands bestritten werden, auf 1600 Mark erhöht, auch das Defizit des Verbandstags im Betrag von 180 Mark gedeckt. Berlin, 17. Januar. (Wissenschaftliche Lehrervereinigung.) In der Sitzung der „Wissenschaftlichen Vereinigung jüdischer Schulmänner zu Berlin" vom 6. dieses Monats, der Herr Auerbach präsidierte, hielt Herr Dr. Kellermann ein Referat über Lazarus' „Ethik des Judentums". Der Referent bezeichnete die philosophischen Voraussetzungen wie die rein historisch-kritische Seite des Buches als nahezu verfehlt. Die Schwäche der philosophischen Voraussetzungen spiegele sich deutlich in dem Gottesbegriff, wie ihn Lazarus definiert. Ihm ist Gott bald eine Hypostase der Kausalität des Seins, bald eine solche des Sollens. Hierdurch wird Gott Grund und Ziel der Ethik zugleich, oder, wie Lazarus sagt, „Urquell und Urbild", während er an anderen Stellen wieder behauptet „der Grund des Sittlichen liegt in der Natur des Menschen und im Wesen der Sittlichkeit selbst. Von einer historisch-kritischen Untersuchung könne schon deshalb bei Lazarus keine Rede sein, weil er in rein homiletischer Art die schönsten ethischen Aussprüche und Institutionen ohne jede chronologische Reihenfolge kritiklos herausgreife und sie als Urtypen der jüdischen Ethik hinstelle. Dabei verfährt er in der Interpretation von Texten und Institutionen äußerst willkürlich, nicht selten den Thatsachen widersprechend. So werde ein moderner Ethiker an der absoluten Wertung des Nationalitätsgedankens auf Kosten des Universalismus ebensowenig Geschmack finden, wie an der Verherrlichung der Prinzipien und Institutionen, die eben jenen Gedanken zum Ausdruck bringen sollen. Halte das Buch vor einer streng wissenschaftlichen Kritik nicht stand, sei ihm doch Bedeutung für den Unterricht nichtabzusprechen. Da es sich in der Schule nicht um eine Kenntnis der jüdischen Ethik in ihrer Entwickelung handle, sondern vielmehr um die Kenntnis der modernen Ethik, und nur zum Beweise der Kontinuität der wahrhaft modernen mit der wahrhaft jüdischen Ethik die Belegstellen aus der Geschichte der jüdischen Ethik berücksichtigt werden müssen, so könne das Buch, soweit es den Thatsachen der Geschichte nicht widerspricht, für den Unterricht auf der Oberstufe höherer Lehranstalten als Nachschlagewerk empfohlen werden. — Die Versammlung folgte den Ausführungen des Referenten mit großem Interesse, nahm sie aber nicht widerspruchslos auf. In der Diskussion wurde namentlich betont, daß Lazarus sich doch durch dieses Buch, wenn es auch Schwächen habe, großes Verdienst um das Judentum und den jüdischen Religionsunterricht erworben und damit einen Schritt gethan habe, der von segensreichen Folgen für die Unterweisung der jüdischen Jugend sein werde. Darum müßten die jüdischen Religionslehrer von aufrichtigem

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.