Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-01-19 · 3 (19.1.1900) · p. Seite 33

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
3 (19.1.1900)
Date
1900-01-19
Page
Seite 33 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/5369809-9607691-9607256-9607297--7665-9607302
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 3. Israelitische Wochenschrift. Seite 33. von Berlin. Auch die Behörden haben sich in diesem Irrtum befunden, und die Aufklärung ist nicht von der Seite gekommen, die ihn — vielleicht unbeabsichtigt — erregt hatte. Daß man von dem in Rede stehenden Berliner Gemeinde- Absprengsel aus eine Rabbinerschule einrichtete, ist an sich nur zu loben. Eine Schule zur Ausbildung orthodoxer Rabbiner ist ein Bedürfnis, und wer zu seiner Befriedigung beiträgt, macht sich verdient. Allerdings trug diese Schule mehr und mehr ein böses Stigma dadurch, daß ihre Patrone — zu denen die Geldgeber nicht zu rechnen sind, denn genommen wurde ohne Ansehen der Person und ihrer religiösen Richtung -Tsich auf den Boden des Schisma gestellt, sich von dem Gemeindeboden losgesagt hatten, der Hierzuland die einzige staatlich anerkannte organisierte Grundlage der Judenheit bildet. Ein improvisiertes gesetzgeberisches Mißverständnis — das unheilvolle Amendement Lasker vom Jahr 1876 — ist gegen die Absicht seines Urhebers dazu benutzt worden, die Absprengsel zu schaffen, die im staatlichen Sinn niemals „Gemeinden" werden, auch wenn sie sich diesen Namen beilegen. Die in Rede stehende Rabbinerschule mußte von ihren Begründern den Geist der Unduldsamkeit gegen alles, was nicht unbedingt ihre Auffassung teilte, annehmen — man denke an die mehrfach erwähnte Verfügung gegen den Besuch selbst einer orthodoxen Gemeindesynagoge! — und eine Milderung war auch in späteren Jahren bet den Zöglingen nicht zu erwarten, weil die Diplome von jener Schule nur unter Vorbehalt des Widerrufs ausgestellt wurden und beispielsweise die bloße Bewerbung um das Rabbtnat in einer Gemeinde, deren Synagoge mit einer Orgel ausgestattet war, die Nichtigkeit des Diploms zur Folge hatte. Damit war freilich der Bogen zu straff gespannt. Die Urheber erkannten das zu spät, und jetzt können sie nicht gut nachgeben. Aus jener Schule sind tüchtige, gelehrte, charaktervolle Männer hervorgegangen — allerdings auch andere. Für diese Zöglinge nun, und damit für die Schule selbst, ergab sich bald ein Mißstand. Die Zahl der Rabbinate, um die fie sich bewerben konnten, verengte sich mehr und mehr, nicht blos die größeren, auch die mittleren Gemeinden schafften für ihre Synagogen Orgeln an, und wenn irgendwo eine Gemeinde sich des Rabbiners mit der Adaß-Jisroöl-Prägung entledigen wollte, so brauchte sie blos die Einführung einer Orgel zu beschließen. Zuweilen blieb es bei dem Beschluß, sobald dieser die beabsichtigte Wirkung gethan. Dergleichen ist mehr als ein Mal vorgekommen. Es liegt in der Natur der Sache, daß die stetig sich vermindernde Aussicht auf Anstellung dem Bestand der Rabbtnerschule bedrohlich wurde, und daß die Interessenten daraus Bedacht nahmen, Abhilfe zu schaffen. Hiergegen ist nichts einzuwenden, und keiner Orthodoxie ist ein Vorwurf daraus zu machen, wenn sie sich dazu versteht, „temporum rationem habere44, auf die Zeitverhältnisse Rücksicht zu nehmen. Das haben die Frömmsten und Klügsten gethan, eben weil sie fromm und klug waren. *Hier jedoch hat man die Abhilfe auf einem Weg gesucht, der dadurch nicht besser und empfehlenswerter geworden, daß man ihn selbst zuerst beschritten: auf dem Weg des Schisma, das man der Reihe nach in die Großgemeinden zu tragen sich anschtckt. Das Rezept ist einfach genug: Man bildet in einer Großgemeinde eine orthodoxe Sondervereinigung, schafft rituelle Sondereinrichtungen, deren Notwendigkeit man mit der Unzulänglichkeit oder Unzuverlässigkeit der betreffenden Gemeindeeinrichtungen begründet, versichert sich der materiellen Unterstützung wohlwollender Gemeindemitglieder, und dann tritt man aus der Gemeinde aus und nennt sich selbst „Gemeinde". Der Platz für einen „Rabbiner" ist gefunden. Große Aufwendungen sind dazu nicht nötig. An Gutmütigen fehlt es nicht, die in der Synagogengemetnde bleiben, aber die Sondervereinigung aus Sympathie für die religiös Bedürftigen subventionieren, und die „Ausgeschiedenen" sparen noch die Steuern zur Gemeinde — denn innerhalb ihrer sogenannten Gemeinden haben sie gar kein Besteuerungsrecht! — und was etwa noch mangelt, das gewinnt man aus der Synagoge, deren Plätze man gern gegen gutes Geld an jeden abgiebt, der sich melden will. Der Zuzug aus dem Osten, auf den der Name der Orthodoxie faszinierend wirkt, sorgt für Rekruten, die „sammelnde" Geschäftigkeit bringt Kontributionen, und am Ende aller Enden wird Vorkehrung getroffen, daß der Ruhm der „opferwilligen" Frömmigkeit nach Rußland dringt und dort die Beutel mehr noch als die Herzen öffnet. Diese Beutelzüge nach dem Osten sind regelmäßig angetreten worden und ertraglos sind sie nie gewesen. Die deutschen Gemeinden haben reichlich für die Not im Osten gesteuert, aber auch die Glaubensgenossen im Osten sind für die hiesige „freiwillige Diaspora" in Kontribution gesetzt worden. Diese fortgesetzte Kontribution hat den „religiösen Notstand" bei uns zur Voraussetzung, und damit man im Osten an die Fortdauer dieses „religiösen Notstands" bei uns glaube, dazu bedarf man des Schisma, das man geflissentlich herbetführt, um dann über seine Notwendigkeit bald zu zetern, bald zu wimmern. Ich erinnere an das, was ich zu Beginn meines vorigen Artikels gesagt habe: daß ich seit Jahren und Jahren für das Recht der Orthodoxie auf volle Berücksichtigung in der Gemeinde vorbehaltlos eingetreten bin. Ich brauche also nicht besonders zu versichern, daß ich beklage, wenn irgendwo in einer Gemeinde die Fürsorge für die Befriedigung orthodoxer Bedürfnisse verabsäumt wird. Auch die kleinste Zahl von Vertretern der strengen Richtung muß innerhalb der Gemeinde die Einrichtungen flnden, die nach ihrer religiösen Auffassung notwendig sind. Hier ist das weitestgehende Entgegenkommen unbedingte Pflicht. Auch werden die Gemeindebehörden und Rabbinate, die diesen Standpunkt nicht teilen, bei dem nötigen Herzenstakt sich leicht entschließen, die erwähnten Einrichtungen unter die beaufsichtigende Kontrole derer zu stellen, für die sie bestimmt sind. Sie werden frei von Empflndlichkeit sein, wenn sie bedenken, daß das etwaige Mißtrauen selbst, das sich ihnen gegenüber in dieser Kontrole zeigt, nicht ihrer Person gilt, sondern ihrer Richtung, daß es lediglich der Ausdruck der tatsächlich vorhandenen und beiderseits offen bekannten Auffaffungsverschiedenheit ist. Pflicht unserer Gemeinden ist es, allen Richtungen innerhalb des Judentums gerecht zu werden. Es können

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.